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Die Welt · 1912-03-01 · 9 (1.3.1912) · page 11

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
16 (1912)
Issue
9 (1.3.1912)
Date
1912-03-01
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Mr. 0 NEBELT 26Q geborenen Palästinas suchen in letzter Zeit ihr Glück vielfach jenseits des Ozeans. Der Kleinhandel, das ärmliche Handwerk, die Chaluka sind nicht mehr imstande, die städtische Bevölkerung, die von Jahr zu Jahr bedeutend zunimmt, zu ernähren. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Landes bieten keine Aussicht auf Verbesserung der materiellen Lage der städtischen Juden in naher Zukunft. So groß unsere kulturellen Errungenschaften auch sein mögen, — sie sind nicht imstande, dem ökonomischen Niedergang und der zunehmenden Auswanderung junger, frischer Kräfte abzuhelfen. Das einzige Mittel gegen das Uebel ist — Boden und immer wieder Boden. Es gibt eine ganze Reihe von Landwirtschaftszweigen, an die die jüdischen Stadtbewohner sich leicht anpassen könnten. In dieser Beziehung kommt besonders eine spezielle Art von agrikulturellen Wirtschaften auf kleinen, bewässerungsfähigen Terrains in der Nähe der Städte in Betracht. Wer die Verhältnisse in Palästina kennt, weiß, wie reichlich der palästinensische Boden im Verein mit Sonne und Wasser die Arbeit des Menschen lohnt. Zu dieser Arbeit sollen die jungen .städtischen Palästinenser herangezogen werden. Der Laie mache sich keinen Begriff davon, wie einträglich derartige Vorstadtwirtschaften, namentlich in Palästina, in den Händen intelligenter Arbeiter werden können. Und die Arbeitskräfte werden sich melden, sobald den jungen Leuten die Gelegenheit geboten wird, sich praktisch für diesen Beruf vorzubereiten. Die Vorbereitung wird 5—6 Monate in Anspruch nehmen, während die wichtigsten Arbeiten auf den bewässerten Grundstücken mindestens während der ersten 2 Jahre unter Leitung eines erfahrenen Fachmannes stattfinden müssen. Die jungen Leute sollen arbeiten und ihr Brot verdienen, dabei aber auch sich in den einzelnen Fächern weiterbilden. In allgemeinen Zügen stellt sich die Sache folgendermaßen dar: In der Nähe der verschiedenen Städte, z. B. Jerusalem, Tiberias usw. sollen Grundstücke von mindestens 3 ha erworben werden, auf welchen künstliche Bewässerungsanlagen und anspruchslose Wohnräume errichtet werden. Der Boden, der für Garten- und Gemüsebau vorbereitet worden ist, wird einer Gruppe von 30 Personen, die für diese Arbeitszweige einigermaßen vorbereitet sind, aut langfristigen Kredit vergeben. Die Teilnehmer jeder Vorstadtwirtschaft bilden eine Genossenschaft. Zuerst wird eine derartige Vorstadtwrirtschaft bei Jerusalem gegründet, die für alle anderen als Muster gelten soll. Sie soll auch die praktische Vorbereitungsschule bilden, deren man in der ersten Zeit so sehr bedürfen wird. Bei vernünftiger Leitung der Sache muß die Jerusalemer Vorstadtwirtschaft zu einem großen landwirtschaftlichen Unternehmen heranwachsen, welches für die Jerusalemer Bevölkerung keine geringere Bedeutung haben wird, als etwa der „Bezalel". Jedenfalls muß die Umgebung Jerusalems der Agrikultur erschlossen werden, und das soll durch jüdische Arbeit geschehen. Die Einrichtungskosten einer jeden Vorstadtwirtschaft werden sich auf ungefähr 6000—7000 Rbl. belaufen. Diese Ausgaben wären für das Komitee mit keinem Risiko verbunden, weil erstens bewässerungsfähige Grundstücke in Palästina rasch im Preise steigen, und weil zweitens die Zahlungen pünktlich einlaufen würden, da jede Wirtschaft schon im zweiten Jahre ihres Bestehens recht einträglich sein würde. Das einzige, was die Teilhaber dieses Grundstückes unentgeltlich bekommen müßten, wäre ein fachmännischer Beistand, denn die Wirtschaften müssen nach streng rationellen wissenschaftlichen Aicthoden organisiert werden. Natürlich kann das, was hier geboten wird, das vorhandene Uebel nicht in seinem ganzen Umfange aufheben. Aber sicherlich dürften derartige Versuche zur Lösung einer wichtigen Frage der Kolonisationsarbeit beitragen. Theoretisch darf" angenommen werden, daß ein Grundstück von nur 9—10 Dunam'ausreiche, um bei rationellem Garten- und Gemüsebau selbst in den entlegensten Orten Palästinas einer ganzen Familie eine erträgliche Existenz zu gewährleisten. Die Vorstadt Wirtschaft soll uns nun über diese wichtige Frage Aufschluß geben. Wie gesagt, handelt es sich dabei um Land Wirtschaftszweige, in die der städtische Einwohner sich leicht einarbeiten könnte. Der Referent schließt mit dem Ausdrucke der zuversichtlichen Hoffnung, daß das Odessaer Komitee sich dieser Art von Kolonisation zuwenden wird und daß demnächst derartige Vorstadtwirtschaften in erster Reihe bei Jerusalem entstehen werden. Die Prüfung der Frage wird wiederum einem Ausschuß unter Sußmanns Leitung überwiesen. Diesem Ausschuß wurde übrigens auch die Behandlung der allgemeinen Frage der Arbeiterfürsorge übertragen. Einen ausführlichen Bericht über den dritten und die folgenden Sitzungstage bringen wir in der nächsten Nummer. Die Beschlüsse der Generalversammlung Die Berichte über die verschiedenen Fragen der Palästinaarbeit, die auf der Generalversammlung erstattet wurden, zielten auf bestimmte praktische Vorschläge ab. Nach einer kurzen Debatte im Plenum wurden die betreffenden Fragen besonderen Kommissionen überwiesen. Die von den Kommissionen im Plenum eingebrachten Anträge und Resolutionen wurden von der Generalversammlung einstimmig angenommen. Folgende Resolutionen gelangten zjur Annahme: I. Zur Frage des Bodenkredits. (Zum Referate von Dr. O. B u c h m i 1.) 1. Die Generalversammlung erachtet die Gründung einer Hypothekenbank für eine unerläßliche Bedingung der weiteren Entwicklung der jüdischen Kolonisation in Palästina. 2. Die zu gründende Bank soll zugleich ein Landentvvicklungs- und Kolonisationsinstitut bilden, etwa in der Art der russischen Bauernbank oder der deutschen Ansiedlungskommission. 3. Die palästinensische Agrarbank soll in erster Reihe durch Gewährung von Kredit wenig bemittelte oder unbemittelte Ansiedler fördern, die bereits längere Zeit in Palästina als Landarbeiter tätig waren. 4. Das Odessaer Palästinakomitee und ähnliche Wohlfahrtsinstitutionen sollen den Arbeitern und Kolonisten durch Gewährung von Kredit zur Errichtung von Wohnhäusern und Anschaffung von Inventar zu Hilfe kommen, während die Bank für Bodenerwerb Kredit gewähren soll. II. Resolutionen der Kommission für Lande r w e rb sgr u p p e n. (Zum Ref erate B. G o 1 d b e r g s.) Die Generalversammlung macht es dem Komitee, den Vertrauensmännern und Mitgliedern der Gesellschaft zur Pflicht, einzelnen Personen sowohl wie Gruppen, die Land in Palastina erwerben wollen, in jeder Weise beizustehen. 2. Das Komitee wird beauftragt, mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln zur Bildung von Kolonisationsgruppen beizutragen. Zu diesem Beliufe soll das Komitee einige sachkundige Personen aus Palästina nach verschiedenen Orten entsenden, die über alle in Betracht kommenden praktischen Fragen Aufklärungen geben könnten. 3. Bei der Bildung von Kolonisationsgruppen soll der Anteilsbetrag dermaßen veranschlagt werden, daß jeder der Anteilnehmer eine eigene geschlossene Wirtschaft erwerben kann. 4. Die entstehenden Gruppen sollen sich nach Möglichkeit als Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Rußland •oder als Kommanditgesellschaft in den Gouvernements des Königreichs Polen legalisieren lassen. III. Resolutionen der Kommission für Arbeitersiedlungen*). (Zum Referate von Agronom S u ß m a n n.) 1. Die Generalversammlung erachtet es als überaus wünschenswert, daß die jüdische Bevölkerung Palästinas sich mehr als bis jetzt mit Gemüsebau und Gartenwirtschaft befaßt und ist der Ansicht, daß das Komitee zur Erfüllung dieser Aufgabe beitragen sollte. Die G.-V. empfiehlt daher dem Komitee, in der Nähe der Städte mit zahlreicher Bevölkerung kleinere bewässerungsfähige Grundstücke zu erwerben und sie auf langfristige Pacht mit Ankaufsrecht Leuten zu überlassen, die praktisch für Gemüse- und Gartenbau vorbereitet sind. 2. Die Generalversammlung empfiehlt dem Komitee, gemeinsam mit den verwandten Palästinaorganisationen dafür zu sorgen, daß alljährlich auf den in Palästina bestehenden Farmen praktische Kurse zur Ausbildung landwirtschaftlicher Arbeiter veranstaltet werden. 3. Die Generalversammlung bestätigt die von der vorigen G.-V. angenommene Resolution, wonach die Mittel des Arbeiterfonds nur für landwirtschaftliche Zwecke verwendet werden dürfen. Bei der Schaffung von Arbeiterdörfern ist es *) Diese Kommission behandelte auch die Arbeiterfrage im weiteren Sinne.

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