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Die Welt · 1911-12-01 · 48 (1.12.1911) · page 16

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
15 (1911)
Issue
48 (1.12.1911)
Date
1911-12-01
Page
– (sequence 16)
Language
German
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1294 DIEMKE LT Nr. 48 in Griechenland ohne Homer, eine Entwicklungdes Kindes und des Menschen denkbar. Die Bibel ist das einzige Buch, das sich zum ersten Lesebuch für Kinder eignet. Die Bibel, wie sie ist, in Eurm und Inhalt, sollte als Muster dienen für Lehr- und Lesebücher . . . gekürzte und umgearbeitete biblische Erzählungen ha Ire ich für einen zweifachen Verstoß sowohl ge^eii die Heiligkeit als gegen die Poesie" . . . Wahrlich, wie hätte Tolstoi über die erzieherische Bedeutung der Bibel geurteilt, wenn er Gelegenheit gehabt hatte, die Wirkung ihres Zaubers in der Ursprache zu beobachten! Als gute fachliche Leistungen sind die Lehrproben zu betrachten, die wir auch in diesen Heften finden. So die Behandlung von Italien" von Sara O z e r k o w s k i in den Geographiesüinden des o. Jahrganges (S. 217—227), die sich besonders durch gelungene Vergleiche mit der Lage, dem Klima, der Geschichte und Bedeutung Palästinas auszeichnet. Ferner eine Lehrprobe aus Jesaia von Dr. B. Mossins o n , im Anschluß an dessen Abhandlung über den Unterricht der Bibel in der Schule (S. '357— 365), die neben sachlicher und gründlicher Behandlung der historischen Beziehungen dieser Reden ein rühmenswertes Beispiel enthält, wie man der Jugend Liebe und Verehrung für die Gedanken des großen Propheten beizubringen vermag. Erfreulicherweise finden wir in dieser Lchrprobe, ebenso wie in der bereits besprochenen .Abhandlung, nichts von gefahrdrohender Kritik und radikalen Tendenzen, die man diesem ausgezeichneten Lehrer vorgeworfen hat. Würdig reiht sich an diese Lehrproben eine solche aus der ,,Chui)ie': von S. W i 1 k o in i t z (S. 365—372). Lehrreiche Informationen erhalten wir in der Arbeit j. 0 z e r k o w s k i ' s über ,,Die Schulen in Palästina'' (S. 309 bis 331) als Fortsetzung des Aufsatzes im 2. lieft. Hatte er dort diejenigen Schulen in Kürze geschildert, die auf phi- 1 a n t h r o p i s c h e r Basis en iehtet wurden, und gezeigt, wie wenig sie den wirklichen erzieherischen Bedürfnissen entsprechen, so gibt er uns in der Fortsetzung ein klares Bild von dem neuen Typus der palästinensischen Schulen, deren Entstehung den neu eingewanderten jungen Elementen zu verdanken ist. In diesen ist zunächst das Hebräische als selbstverständliche Unterrichtssprache eingeführt worden; wenn diese Forderung anfangs, in den Zeiten der Administration", vielen Hindernissen begegnete, so trug doch das Hebräische nach und nach den Sieg über das Französische davon. Mit der üründim^ des Lehrerverbandes (1933) entstanden auch engere Beziehungen /wischen den Lehrern, die auf die Einheitlichkeit der Schulen einen günstigen Einfluß ausübten, und der 1907 vorgeschlagene Lehrplan bat diese Einheitlichkeit wesentlich gefördert, wenn er auch nicht für alle Schulen verbindlich und in manchen Punkten noch reformbedürftig ist. Wenn man bedenkt, dal» diese Schulen keinem Unterrichtsministerium oder sonstigen mit amtlicher . Macht ausgerüsteten Schulbehörden unterstehen, so muß man die Wirksamkeit des Lehrerverbandes um so höher einschätzen, als dieser in höchster Bescheidenheit an seinem Werke unausgesetzt Kritik übt und, auf Grund gesammelter Erfahrungen, bestehende Mängel autdeckt und auf deren Beseitigung bedacht ist. Auf solche Mängel weist gleich Ozerkowski auch M. Sc hei u k i n hin in dem Aufsatz ,,Zur Schulfrage in den Kolonien1' (S. 331—336), indem er für die Dorfschulen mehr Beschäftigung mit der Natur, besonders aber einen teststehenden Lehrplan fordert. — In dem Aufsatz ,,Gedanken über sozial-ethische Erziehung" gibt J. A h r o n o w i t z ('S. 336 342) einige wichtige Anregungen zur nationalen Erziehung; er weist zunächst hin auf das prophetische Zukunftsideal, das der jüdische Lehrer als höchstes Ziel nicht übersehen darf, und fordert sodann die Rückkehr zur Natur, zur Arbeit, zu hingebungsvoller Anhänglichkeit an den Boden der Väter, in der allein unser Heil liegt. Eine gediegene wissenschaftliche Arbeit ist der Beitrag des inzwischen leider in der Blüte seiner Schaffenskraft dahingeschiedenen E. Saphir über „Die Flora Palästinas". Es liegt uns hier (S. 312-356) die Einleitung der hochwichtigen Arbeit vor, die im folgenden Jahrgang fortgesetzt werden soll und aut die wir noch in der allernächsten Zeit zurückkommen werden. Die Rundschau aus Fachzeitschriften, sowie die Würdigung von Neuerscheinungen der Fachliteratur zeugen von grober Sachkenntnis und tragen viel dazu bei, den Gesichtskreis der Leser dieser vortrefflichen Zeitschrift zu erweitern. Bielitz. Dr. M. B e r k o w i c z. Dr. Moses Silbcrfarb: Die Verwaltung der jüdischen Gemeinden in Rußland, historisch und dogmatisch dargestellt. Preßburg, Alkalay, 1911. Die Organisation der jüdischen Selbstverwaltung beginnt in Polen, denn als im 17. und IS. Jahrhundert Kleinrußland, Weißrußland und Litauen an das Zarenreich kamen, bestand in diesen Ländern schon eine alte festgefügte Organisation. Nach Polen waren die Juden im 15. Jahrhundert in großen Massen eingewandert und hatten hier Schutz und Freiheit gefunden. Und da sie die fast gänzlich unbekannte westliche Industrie und den Handel ins Land brachten, wurden sie in dem auf Ständegliederung aufgebauten Staate ein eigener Stand; ihre Organisation war originell und fußte innerhalb der polnischen Gesetzgebung auf tahnudischem Rechte. Alljährlich wurden in freier Wahl von jeder größeren jüdischen Niederlassung Rabbiner und Aelteste gewählt, die nach Bestätigung durch den Wojwoda den „Kahal'* bildeten. Dieser hatte die Steuern für den Staat einzuheben, die Gründung und Erhaltung \ on Wohitätigkeits- und Bildungsanstalten zu überwachen, für die ungestörte Entwicklung von Handel und Industrie zu sorgen, und endlich die Hechtspflege zu handhaben. Die Organe des Kahal waren die M e m u n n i ni, die die Sicherheits- und Marktpoiizei ausübten und die Schamai ni, die die Abschätzung zur Steuerveranlagung vornehmen. Die Gerichtspfiege lag in der Hand der Dajanim, gegen deren Urteil appelliert werden konnte an ein Gericht, das aus dem „jüdischen Richter'', einem von den Juden gewählten Nichtjuden und dem Wojwoden bestand. Da der Kahal dem Staate große Diensie erwies, indem er ihm die Judensteuern eintrieb, mußte der Staat die Kahalsautorität möglichst stärken. Es wurde dem Kahal sogar die Verhängung der Todesstrafe zugestand en. Die Einnahmen des Kahal bestanden aus Kopfsteuern und Konsumsteuern sowie aus der „Chasaka44, d. h. der Erwerbung der Rechte eines Gemeindemitgliedes. Aus der Umlegung der Steuern auf die einzelnen Gemeinden ergaben sich. Streitigkeiten, zu deren Abstellung bereits in der Mitte des Ib. Jahrhunderts Kongresse von Kahal und Rabbinerältesten abgehalten wurden. Diese Kongresse tagten meist in L u b 1 i ii und J a r o s l a w und hießen die Drei-, Vierauch Fünf-Ländersynode, je nach der Anzahl der dort vertretenen Provinzen. Außer der Steuerrepartition wurden auch allgemeine religiöse Angelegenheiten verhandelt. Die Generalsyiidici dieser Synoden waren meist auch Stadlonim, d. h. Männer, die ihren großen Einfluß beim Adel und beim Hofe aufboten, um Gefahren für die Judenheit abzuwenden. Nach den Judenverfolgungen des Jahres 164S war die Zahl der Juden so gering, ihre Verarmung so groß geworden, daß die Kabale nur mit größter Mühe die stetig wachsenden Staatssteuern aufbringen konnten. Sie mußten bei Adel und Geistlichkeit Anleihen aufnehmen, und damit ging ihre Unabhängigkeit verloren. Mit dem Beginne der russischen Herrschaft ist die Stellung des Kahal eine sehr widerspruchsvolle. Bald wird ihm das Recht der jüdischen Gerichtsbarkeit zugesprochen, bald bestritten. In den Erlässen aus den Jahren 17S6 und 1795 wird die Kompetenz der Kanals nur auf ausschließlich religiöse Angelegenheiten eingeschränkt, neben der Einhebung der Staatssteuern. Die Satzungen von 1S04 enthalten endlich die Bestimmung, daß an Orten, wo religiöse Streitigkeiten herrschten, jede Partei ihre eigene Synagoge, ihre eigenen Rabbiner haben dürfe, daß aber nur ein Kahal in jedem Orte sein dürfe. Damit erscheint der Kahal auch nicht mehr als religiöse Vertretung gedacht. Selbst die Erweiterung der Machtbefugnis der Kanals aus dem Jahre 1S33 läßt in dem Kahal nichts anderes ais eine rein fiskalische Verwaltungskörperschaft erblicken. So ist der Kahal, der anfangs eine freigewählte Standesvertretung der Juden war, von den Jahren 1772 bis 1844 nichts anderes als ein fiskalischen Interessen dienendes Werkzeug der russischen Regierung. In dem dritten Teile seines Buches beschreibt Dr. Silberfarb die rechtliche Lage der heutigen jüdischen Gemeinde in Rußland und kommt zu dem Schlüsse: „Die Armut wächst mit jedem Jahre, und gleich einer verheerenden Naturgewalt umfaßt sie immer neue Schichten des jüdischen Volkes bei gänzlicher Gleichgültigkeit der russischen Regierung und absoluter Machtlosigkeit der jüdischen Gemeinde. In dem engen Rahmen der Satzungen von 1844 kann die Gemeinde weder den ihr notwendigen Organisationsapparat entwickeln, noch die nötigen finanziellen Mittel aufbringen, noch überhaupt ihren selbständigen Willen und ihre Initiative äußern, um die Befriedigung ihrer immer wachsenden Bedürfnisse übernehmen zu können. Im Zeitpunkt der größten Not entzieht die russische

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