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Die Welt · 1911-08-25 · 34 (25.8.1911) · page 15

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Journal
Die Welt
Volume
15 (1911)
Issue
34 (25.8.1911)
Date
1911-08-25
Page
– (sequence 15)
Language
German
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/ No. 34 DIBBELT seinen Familienangehörigen schon seit Wochen keine Nachricht hat. Der Abgeordnete Paul Farkas nahm sich des Tkacs an und erwirkte eine Audienz beim Ministerpräsidenten, dem er den Sachverhalt vortrntg. Der Ministerpräsident antwortete, er kenne die Akten des vorgetragenen Falles noch nicht, könne; sich daher darüber jetzt nicht äußern. Doch mißbillige auch er die Auswei sung arbeitsamem Bürger, wenn sie kein strafbares Delikt begangen haben oder sonst kein staatliches Interesse die Ausweisung erheischt. [nsbesondere verurteile er sie in Fällen, wo sie den Schein dei konfessionellen Verfolgung, des Antisemitismus erwecken könnte, den der Ministerpräsident und mit ihm die ganze ungarische Regierung verabscheuen. „Ich bin stolz darauf6-',, schloß der Ministerpräsiient, „daß der ungarische Liberalismus diesen finstern Gast der letzten Jahrzehnte, den Antisemitismus, niemals aufkommen ließ. Und Sie, meine Herren, können davon überzeugt sein, daß ich für meine Person unentwegt diese liberale Tendenz befolgen werde." Ein christliches Opfer antisemitischer Nächstenliebe In der (jenieinde Moholy ertrank y«)r den Augen einer großen Volksmenge der 13jährige Gymnasiast Mathias Ven im Theißflusse. Sein Unglück war, daß man ihn — für einen Judenjungen hielt. Der Vorfall spielte sich an einem besonders heißen Tage der vorigen Woche ab, als der größte Teil der Dorfbewohner durch ein Bad in der Theiß Zuflucht vor der sengenden Hitze suchte. Einige Schritte vom Ufer enitfernt badete auch der 13jäfirige Gymnasiast Mathias Ven, als ihn plötzlich eine Welle erfaßte und fortriß. Der arme Junge rief esitiigemale verzweifelt um Hilfe, aber der katholische Volksscnulletorer und Kantor Lorenz Sim«on, der beste Schwimmer des Dorfes, hielt die Leute, die dem Knai-en zu Hilfe eilen wollten, lachend mit den Worten zurück: „Das ist ja der Sami Weiß. Laßt doch den Junten jungen ein klein wenig Ü7asser saufen!" So geschah es, daß der Knabe im Beisein des ganzen Dorfes, das sich an seinen Todesqualen weidete, ertrank. Als die Leiche dann ans Ufer gespült wurde, erkannte man in dem Ertrunkenen den 13jährigen Sohn des katholischen Landwirts Michael Ven. — Es wäre interessant, zu erfahren, in welcher Weise der katholische Jugendbildnei und Kirchenfunktionär seinen Schülern das Gebot der „christlichen" Nächstenliebe erläutert. Gleichberechtigung der Juden im marokkanischen Rif Unter den im Rif ansässigen Juden Jiat die Nachricht große *Freude hervorgerufen, daß der König von Spanien ein Edikt erlassen habe, demzufolge die Bestimmungen über die bürgerliche Gleichberechtigung der Juden auch auf den spanischen Teil Marokkos ausgedehnt verden. Obwohl diese Maßregel im gegenwärtigen Zeitpunkt zweifeLlos nur getroffen wurde, um die Sympathien der Juden für Spanien zu gewinnen, hofft man, daß tta.s Edikt für alle Zukunft gelten wird. Revision der Rechtsverhältnisse der preußischen Juden Die preußische Regierung beabsichtigt, wie die „Frankf. Ztg." meldet, eine Revision des Gesetzes von 1847 betreffend die Rechtsverhältnisse der Juden und der Synagogengemeinden vorzunehmen. Die Vorarbeiten sind seit lä n gerer Zeit im preußischen Kultusministerium im Gange. Das „BeiL Tagebl." erfährt hierzu Folgendes: Seit mehreren Jahren sind Bestrebungen irn Gange, die ia.rauf abzielen, eine korporative Vertretung der deutschen beziehungsweise der preußischen Juden auf gesetzlicher Grundlage zu schüfen, ein repräsentatives, offizielles Organ, das die Juden nach außen, zumal der Staatsregierung gegenüber vertritt. Heute existieren nämlich, wenn auch mit Korporationsrechten, doch nur inoffizielle Organe, wie der „Deutsch-Israelitische Gemeindebund", in dem zwar die große Mehrheit, der jüdi&dien Gemeinden Deutschlands vereinigt ist, der „Verband der deutschen Juden" usw. Es sind deshalb mehrfach Gesetzentwürfe ausgearbeitet worden auf Veranlassung dieser Korporationen, zum Beispiel von dem bekannten Juristen, Geheimen Hof rat Professor Dr. Rosin, Freiburg i. Br. Im Jahre 1909 hat denn der Deutsch-Israelitische Getneindeta_g ein ihm zur Beschlußfassung vorgelegtes „Organisationsstatut «ter Juden Preußens" beraten, das, älnlich dem im Großherzogtum Baden bestehenden „Großherzoglichen Oberrat der Israeliten4' und dem „Königlich Württemberg^ chen israelitischen Kirchenrat", alle jüdischen Gemeinden Preußens in Bezirks- und Provin zgemeinden gliedern und in der „Landgemeinde" zusani menfassen wollte. Dieser Gesetzesvorschlag sollte dem preußischen Ministerium des Innern eingereicht werden. Denn der Minister des Innern, nicht der Kultusminister,, ist hier zustindig.' Allein die Mehrheit der Delegierten jenes Gemeindetages befürchtete von einier solchen Abänderung des Judengesetzes von 1847 eine Schmälerung der Autonomie der Gemeinden, und lehnte daher auf einen Antrag des Justizrats Friedmann in Glogau das Organisationsstatut ab. Die Frage ist nun zwar im Ministerium des Innern bereits. Gegenstand <ler Erwägungen, ein gesetzgeberisches Einschreiter ist aber, wi& wir hören, so la»ge nicht zu erwarten, bevor nicht innerhalb der jüdischen Organisationen eine Klärung über diese- Frage eingetreten ist. Wie vir weiter erfahren, wird aber dte „Gesetzgebumgskommission" des „Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes" nach Ablauf der Ferien unter Vorsitz des Gemeindebundsvorsitzenden, Professors Dr. PIilippson-Berlin, zusammentreten, um sich über die Frage schlüssig zu werden, ob ein neuer Gesetzesvorschlag auszuarbeiten und einem neuen Gemeindetage vorzulegen und alsdann erneute Verhandlungen mit dem Ministerium dts Innern aufzunehmen seien. ■ Unabhängig davon geht das Bestreben verschiedener jüdischer Großgemeinden, unter andern der jüdischen Gemeinde zu Berlin, eine Abänderung des § 39 des genannten Gesetzes herbeizuführen, weil er den heutigen Verhältnissen nicht mehr entspricht. Denn heute dürfen die Angelegenheiten der jüdischen Gemeinden nur von einem Vorstände von hödistens sieben Mitgliedern und von diesen nur ehrenamtlich verwallet werden. Angesichts der große» Steigerung der Geschäfte wünscht man auch besoldete Vorstandsmitglieder aufnehmen zu dürfen., was aber das heutige Gesetz verhindert. Im Anschluß daran hat der Minister des Innern dem Vernehmen nacli die Regierungspräsidenten zu einer Rundfrage veranlaßt, ob diese und andere Wünsche nach einer Abänderung des Judenges^tzes von 1847 auch bei andern Gemeinden rege sind. Die Anzahl der Juden in Polen Nach den neuesten statistischen Erhebungen beläuft sich die Zalil der Juden in Russisch-Polen auf 1 748 000 Seelen, das sind bei eine* Gesamtbevölkze-rung von 12 Millionen ca. 14°o. Die Zahl der Juden in Russisch-Polen nimmt seit 10«0 Jahren ständig zu, während in den polnischen Gebieten Deutschlands und Österreichs ein Rückgang der jüdischen Sevölkerung zu verzeichnen ist. Im Jahre 1831 betrug die Zahl der Juden in der Provinz Posen ungefähr 77 000 Seelen, im Jahre 1905 zählte man dort nur etwas über 30 000 Juden. Ähnlich verhält es siel in der Provinz Westpreußen: die Zahl der Juden in dieser Provinz betrug im Jahre 1858 25 000, hingegen im Jahre 1905 bloß 16O00 Seelen. Auch in Galizien ist seit dem Jahre 1880 die jüdische Bewohnerschaft absolut und relativ in ständigem Rückgang begriffen. In dem genannten Ja. hire machte die jüdische Bevölkerung 19°/o der Gesamtbevölkerung aias; gegenwärtig beträgt der Prozentsatz etwa 5,5. Der Grund für den rapidenEückgang der jüdischen Bevölkerung in den polnischen Gebieten diesseits der russischen Grenze liegt in der starken Abwanderung nac& den Großstädten Berlin, Wien, sowie in der A uswanderung nach den überseeischen Ländern. Anderseits ist die starke Zunahme der j üdischen Bewohnerschaft Russisch- Polens auf die Zuwanderung aus Inner-Russland und Lithauen zurückzuführe n. Aus den inner m russischen Gouvernements werden die Juden massenhaft von der Polizei ausgewiesen; aus Lithauen treibt die große Armut die Jude» in die polnischen Landesteile. So hat sich die Indische Bevölkerung des Gouvernements Kowno im letzten Jahrzehnt um 210 o verringert. In Polen selbst lassen sich die Juden vorzugsweise in den giroßen Städten Warsch au und Lod?: nieder. Im Jalre 1893 betrug die jüdische Bevölkerung dieser beiden Städte 17 °/o sämtlicher Juden in Russisch-Polen; imJahre 1909 lebteia bereits 24 ° o, also fast l/t aller Juden Russisch-Polens in Warschau und Lodz. Die Zahl der Juden in Warschau betrug im Jahre 1910 über 308 000 Seelen 39,4°/o der desamtbevölkerung; in Lodz betrug die Zahl der Juden im selben Jahre 92 000 23 °/o; in Lubli n leben 31 000, in Bendin und Czenstochau je 22 000, in Radom 17 000, in Kaiisch und Petrikau je 14 000, in Siedice, Suwalk und Sosnowicej« 13 000, in Lomza32 000 jüdischeSeelen. Der Prozentsatz der jüdischen Bevölkerung ist besonders in den polnischen Kleinstädten oft recht hoch. Es gilrt in Russisch-Polen 25 Städte mit einer Einwoltiierzähl von 10-20 000 Seelen; in 14 von diesen 25 Städten belauft sich die jüdische Bevölkerung auf mehr als 50% der Gesamteinwohnerschait. Schluß des redaktionellen Teiles

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