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Die Welt · 1911-07-21 · 29 (21.7.1911) · page 6

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Journal
Die Welt
Volume
15 (1911)
Issue
29 (21.7.1911)
Date
1911-07-21
Page
– (sequence 6)
Language
German
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14. Entwurf der von der Jahreskonferenz 1910 eingesetzten Kommission, nebst Motivenbericht, herausgegeben vom Zionistischen Zentralbureau. 15. Beratung des A.C. über das Statut („Welt" 1910, Nr. 47). 16. Entwurf der vom A. C. am 22. November 1910 eingesetzten autoritativenKommission,nebstMotivenbericht, herausgegeben vom Zionistischen Zentralbureau. 17. Beratung des A.C. über das Statut („Welt" 1911, Nr. 18). 18. Endgültiger Entwurf der vom A. C. eingesetzten autoritativen Kommission, nebst Motivenbericht von Dr. Bodenheimer („Welt" 1911, Nr. 29). Weiteres Material befindet sich im Archiv des Zionistischen Zentralbureaus; daraus sind besonders hervorzuheben: eine Denkschrift der Föderation „Misrachi" vom 19. August 1910, ein Expose von Dr. E. Margulies, Leitmeritz, ein Memorandum von Dr. Feuchtwanger, Vorsitzender der Föderation „Misrachi", nebst einer Entgegnung von Dr. Bodenheimer. II. Motivenbericht. Zu den Entwürfen der beiden Kommissionen sind bereits ausführliche Motivenberichte erstattet worden, welche sich unter den Drucksachen des Zentralbureaus befinden und von jedem Interessenten dort bezogen werden können. Es dürfte daher an dieser Stelle genügen, der Veröffentlichung des Organisationsstatuts einige einleitende Bemerkungen vorauszuschicken. Das Statut ist in der Form, in welcher es jetzt veröffentlicht wird, aus zahlreichen Beratungen der Mitglieder des E. A. C. mit dem unterzeichneten Vorsitzenden der Organisationskommission, sowie einer fünfgliedrigen Kommission, die von der Jahreskonferenz eingesetzt wurde, und einer 21gliedrigen autoritativen Kommission, die vom Großen Actions-Comite eingesetzt wurde, hervorgegangen. Die verschiedenen Entwürfe haben infolgedessen mannigfache Veränderungen erfahren. Die Gliederung der Organisation in seinen obersten Behörden ist in Qemäßheit der Absichten der Jahreskonferenz vereinfacht und zweckdienlicher gestaltet worden. Eine nach allen Richtungen befriedigende Lösung hat nur die Frage der Sonderverbände bzw. Föderationen bis jetzt nicht gefunden. Dies ist im wesentlichen darauf zurückzuführen, daß die bestehenden Sonderverbände einer Änderung des jetzigen Zustandes widerstreben, obwohl einleuchtend ist, daß derselbe weder dem Bedürfnisse der Bewegung, noch dem Interesse dieser Föderationen ganz entspricht. Nähere Ausführungen hierüber behalte ich mir für einen Aufsatz, der sich speziell mit dieser Frage beschäftigt, vor. Der § 1 des alten Statuts ist unverändert geblieben. Um jedoch jeden Irrtum zu vermeiden, als ob dieser Paragraph das Baseler Programm als ganzes enthalte, wurde die Überschrift „Programm" des früheren Entwurfs gestrichen. Dieser Paragraph enthält nur den Leitsatz des Baseler Programms, da nach der authentischen Auslegung des frühem Wortlautes die Absicht bestand, diesen Leitsatz möglichst einer Erörterung im Kongreß dadurch zu entziehen, daß die Abänderung desselben wesentlich erschwert wurde. Die Regelung der Sonderverbände in §§13 bis 16 basiert, wie schon bemerkt, auf dein bestehenden Zustand; jedoch sind einige Zweifelsfragen durch die neue Fassung geklärt worden, und ist auch die Möglichkeit einer Auflösung bestehender Sonderverbände für gewisse Fälle geschaffen worden. Während der Permanenzausschuß des Kongresses bis jetzt keine gesetzliche Regelung gefunden hatte, ist diese nunmehr in § 37, und zwar in Anlehnung an den bestehenden Zustand, vorgesehen. Da gleichzeitig in der Geschäftsordnung die Frage der Bildung von Fraktionen und Landsmannschaften eine Regelung erfahren hat, so dürften durch die jetzt vorgesehenen Bestimmungen Schädlichkeiten vermieden werden, die sich bei der frühern Handhabung des Permanenzausschusses herausgestellt hatten. Entsprechend dem Wunsche der Jahreskonferenz, das Actions-Comite arbeitsfähig zu gestalten, ist dasselbe auf ein Kollegium von 23 vom Kongreß gewählten Mitgliedern, außer, den Mitgliedern des Präsidiums, reduziert worden, und sind Bestimmungen getroffen worden, welche ein häufigeres Zusammentreten dieses Actions- Comites bedingen. Wenn dieses Actions-Comite seinen Zweck voll und ganz erfüllen soll, so ist jedoch erforderlich, daß die Mitglieder nicht nach dem Prinzip der Zugehörigkeit zu einer Landsmannschaft, sondern nach dem Prinzip der Eignung für die Zwecke des Actions-Comites gewählt werden. Es ist dann auch eine weitere Voraussetzung, daß diese Mitglieder in größerer Nähe des Sitzes der Leitung ihren Wohnsitz haben. Diese Voraussetzungen sind um so wichtiger, als das künftige Actions-Comite gleichzeitig die Mitgliedschaft des Nationalfonds sowie des Aufsichtsrates des J. C. T. repräsentieren wird, da sich die Verschiedenheit der Mitgliedschaft in diesen Institutionen als ein großer Mißstand erwiesen hat. Die Schaffung eines arbeitsfähigen Actions-Comites hatte zur notwendigen Folge, daß außerdem ein repräsentativer größerer Ausschuß geschaffen werden mußte, für welchen sich in der Einrichtung der Jahreskonferenz eine gesunde Grundlage fand. Das Prinzip der Zusammensetzung der Jahreskonferenz und ihrer Kompetenzen ist demnach auf diesen größeren Ausschuß übertragen worden, welcher das große Zentralkomitee der zionistischen Bewegung darstellen wird. Als Gegengewicht gegen die Ausschaltung des Landsmannschaftsprinzips aus dem Actions-Comite war es notwendig, eine starke Vertretung der Landesverbände in dem Zentralkomitee vorzusehen, und ist auch diesem Umstand in § 40 des Statutetitwurfs Rechnung getragen. Die Leitung der Bewegung ist gemäß den Bestimmungen der Jahreskonferenz in dem Statutentwurf gesetzlich geregelt. Im übrigen enthält der Entwurf als Neuerung die Einrichtung des Ehrengerichts sowie zahlreiche Regelungen formeller Fragen, deren gesetzliche Festlegung sich im Laufe der Zeit als notwendig herausgestellt hat. Die Geschäftsordnung bildet eine zweckmäßige Ergänzung des Organisationsstatuts. Auch in der bisherigen Geschäftsordnung haben sich zahlreiche Übelstände ergeben, durch welche die Leitung des Kongresses wesentlich erschwert wurde. Insbesondere inachte sich der Mangel einer geordneten Rednerliste bemerkbar,.

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