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Die Welt · 1911-05-19 · 20 (19.5.1911) · page 17

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
15 (1911)
Issue
20 (19.5.1911)
Date
1911-05-19
Page
– (sequence 17)
Language
German
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JU6D1SCH6R nATI0nAL-FQHPslÖ| Der Jüdische Nationalfonds ist dazu bestimmt, in Falästüw Grund und Boden als unveräußerliches Eigentum des jüdischen Volkes m erwerben. Vom V. Zionistenkongreß im Jahre 1901 gestiftet, hat er bereits die Höhe von ca. 2l\2 Millionen Mark errächt. MITTEILUNGEN DES HAUPTBUREAUS DES JÜDISCHEN NATIONALFONDS IN KÖLN Die testamentarische Schenkung der Frau Ziwa Wodonosowa Vor etwa drei Jahren wandte sich Frau Ziwa Wolonosowa an mich mit der Bitte, ihr eine das Wohl es jüdischen Volkes fördernde Institution anzugeben, ie sie als Universalerbin ihres Vermögens einsetzen .önnte. Ich machte ihr klar, daß meiner festen Überzeugung iach das ganze Unglück des jüdischen Volkes auf seine Endlosigkeit zurückzuführen sei und daß der Jüdische Cationalfonds zu dem Zwecke geschaffen wurde, um )Oden in Palästina zu erwerben, auf dem Juden als uiuern angesiedelt werden. Jeder, dem das Wohl des idischen Volkes am Herzen liegt und der dazu beiagen will, es wieder bodenständig zu machen, möge aher den Nationalfonds nach Kräften fördern und in einen letztwilligen Verfügungen berücksichtigen. Am 22. Juli 1909 verfaßte Frau Wodonosowa ein otariell beglaubigtes Vermächtnis, in das sie folgenden 'unkt aufnahm: „Alles was von meinem Kapital nach Befriedigung der oben genannten Erben zurückbleibt, ermache ich der Jüdischen Kolonialbank in London \r den Jüdischen Nationalfonds." Am 12. Juni 1910 verschied Frau W. in Druseniki während eines Kuraufenthalts, und am 25. Februar/ x März 1911 hat das Petersburger Bezirksgericht onform der Entscheidung des zivilen Kassationsdeparjments des Senates in der Angelegenheit Sinadino, i welcher die Gesetzmäßigkeit letztwilliger Verigiingen zugunsten ausländischer juridischer Peronen anerkannt wurde, das Vermächtnis der seligen Vau W. bestätigt, indem es zur selben Zeit implicite nerkannt hat daß der N. F. eine philantropische •istitution sei und deshalb für seine Erbschaft eine Erbschaftssteuer flaut Artikel 202, Alinea 4,;es Steuerkodex B. V, Auflage 1903) zu entrichten :abe. Am 14./27. April hat der Testamentsvollstrecker ^elig Neumann unserm Trust für den Jüdischen N. F. 0 163 Mark (4773 Rbl. 89 Kop.J, 1500 Rbl. verschiedenen idischen philantropischen Anstalten in Nowogrudka, iouv. Minsk und den Erlös der Kostbarkeiten der seligen rau W. an das Spital Misgaw Ladach zu Jerusalem berwiesen. Zur Charakteristik dieser Frau möchte ich eine hochinteressante Tatsache aus ihrem Leben hervorheben, lebürtig in Nowogrudka, einer kleinen Stadt des uisiedlungsrayons, hat sie einen Mann namens host aus Kolpino bei Petersburg, Sohn eines Soldaten zur Zeit des Kaisers Nikolaus I. (diese haben das allgemeine Wohnrecht) geheiratet. Gleich nach der Hochzeit hat ihr Mann einen Posten im Innern Rußlands bei einem hochgestellten Christen um den Preis seiner Taufe erhalten. Trotz der gegenseitigen innigen Liebe wollte Frau W. ihrem Manne in seinen neuen Wohnort nicht folgen und seine Bitte, zu ihm zu kommen, beantwortete sie mit der Forderung auf Scheidung. Nach langwierigen Verhandlungen begab sie sich nach Taganrog und die Scheidung wurde von dem dortigen Rabbiner und dem Metropoliten, der alles aufgeboten hatte, um Frau W. der orthodoxen Kirche zuzuführen, vollzogen. Frau W. ist keine zweite Ehe eingegangen. So hat sie sich das Recht, als Jüdin zu leben und zu sterben, von ihrem harten Schicksal ertrotzt. Gregoire Belkowsky. Petersburg, 25. IV./9. V. 1911. Zu dem in der vorigen Nummer veröffentlichten Ausweis bemerken wir noch, daß es sich bei dem dort erwähnten Abzug von Mk. 642.— nicht um Gerichts¬ oder Steuerkosten handelte, sondern daß dieser Betrag vorläufig für ein kleineres Legat reserviert bleiben muß, dessen Rechtsgültigkeit noch nicht feststeht. Mit besonderer Genugtuung heben wir hervor, daß Herr Dr. Gregoire Belkowsky in St. Petersburg, der in dieser Angelegenheit unsere Interessen in der uneigennützigsten Weise vertreten hat und dessen unermüdlichem Eifer wir überhaupt diese Zuwendung verdanken, auf jeden Ersatz seiner Kosten zugunsten des N. F. verzichtet hat. Ein Nationalfonds-Blumentag In einer Veröffentlichung an dieser Stelle vom November v. J. befürworteten wir die beherzigenswerte Anregung eines Gesinnungsgenossen, zugunsten des N. F. Blumentage zu veranstalten. Wir legten unsern Kommissären nahe, diesen Blumentag überall für den Vortag des Wochenfestes auf Erew-Schabuoth zu bestimmen, weil an diesem Tage jede jüdische Hausfrau ihr Heim mit Blumen schmückt und dies um so lieber tun wird, als sie gleichzeitig einen guten Zweck dadurch fördern kann. Es wäre nun jetzt die höchste Zeit, mit den Vorbereitungen hierzu zu beginnen. Kinder, besonders Mädchen, die allen jüdischen Familien an diesem Tage Blumen zum Verkauf anbieten und etwaige Fragen nach dem Zwecke der Sammlung mit der Überreichung unseres Flugblattes Nr. 10 beantworten würden, könnten unserm Fonds nicht nur ansehnliche Geldsummen einbringen, sondern ihm auch viele Freunde zuführen.

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