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Die Welt · 1911-03-17 · 11 (17.3.1911) · page 18

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Journal
Die Welt
Volume
15 (1911)
Issue
11 (17.3.1911)
Date
1911-03-17
Page
– (sequence 18)
Language
German
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252 DIE30KELT:-- No. 11 JUCDISCHfiR HATIOMAL-FOP1DS Der Jüdische Nationalfonds ist dazu bestimmt, in Palästina G-rund und Boden als imver'äußerliches Eigentum des jüdischen Volkes eu erwerben. Vom V. Zionistenkongreß im Jahre 1901 gestiftet, hat er bereits die Höhe von über zwei Millionen Mark erreicht. MITTEILUNGEN DES HAUPTBUREAUS DES JÜDISCHEN NATIONALFONDS IN KÖLN Vergnügungssteuer für den N.-F. Hochgeehrtes Hauptbureau! „Gedenket des Nationalfonds bei jeder Gelegenheit" ist der Aufruf, der uns in jedem Ausweise der Hauptsammelstelle an unsere Pflicht gemahnt. Und doch, wie oft vergißt man ihn dort, wo man seiner am meisten eingedenk sein sollte. Wir meinen die von Zionisten veranstalteten Abende, Vorstellungen, Konzerte und dergl. Wie oft, als wir uns bei solchen Gelegenheiten für den Nationalfonds zu sammeln anschickten, trat uns das Komitee entgegen mit den Worten: „Es paßt nicht, es geht nicht an, bei anderer Gelegenheit." Und wir können behaupten, daß gerade an zionistischen Abenden am wenigsten für den Nationalfonds gesammelt wird. Um diesem Obel erfolgreich zu steuern und dem Nationalfonds den ihm gebührenden Betrag ein für allemal zu sichern, erlauben wir uns dem Hauptbureau eine entsprechende Besteuerung der Billettpreise zu empfehlen. Ein Billettpreis unter 2 Kr. soll mit 5° o, jeder höhere mit 10°0 für den Nationalfonds besteuert werden. Daß eine solche Besteuerung dem Nationalfonds große Einkünfte sichern würde, ist vollkommen evident und bedarf keines Beweises. Wir wollen nur darauf hinweisen, daß in fast allen größern Städten eine solche Besteuerung der Billetts zugunsten der Armen von Seiten der Stadtbehörden mit großem Erfolg durchgeführt wird. Freilich steht uns keine solche Macht zur Verfügung, wie es bei einer Verordnung der Stadtbehörden der Fall ist. Nichtsdestoweniger aber müssen wir auf Parteidisziplin und Verständnis der Sache bauen. Im allgemeinen ist die Verwirklichung als! möglich zu betrachten, nur ist die Art der Durchführung von den lokalen Verhältnissen abhängig. Als Beispiel können wir folgendes Mittel angeben, das bereits mehrfach in Anwendung gebracht wurde. Die Billetts werden ihrem Preise entsprechend beim Verkauf mit Nationalfondsmarken versehen, und. nur solche berechtigen zum Eintritt. Ein anderes Mittel wäre, die Billetts vom Nationalfondskomissar oder Vertrauensmann stempeln zu lassen und nach der : Veranstaltung Rechenschaft zu geben. Freilich mußte dann das übliche Sammeln während des Abends aufgegeben werden, jedoch erwüchse daraus für den Nationalfonds gar kein Schaden, denn die Beträge, die regelmäßig infoige der Besteuerung einfließen würden, wären bedeutend höher, als sie es bis jetzt bei den „Sammlungen" sind. Auf diese Weise könnten wir dem Aufrufe „Gedenket des Nationalfonds bei jeder Gelegenheit" vollkommen gerecht werden. Lemberg, den 6. März 1911. Mit ergebenen Zionsgrüßen Siegmund Schorr Samuel Schweig (Makkabäa). Die obigen Ausführungen zum Zwecke der Einführung einer Billett- und Vergnügungssteuer zugunsten des Nationalfonds stellen keine neue Anregung dar. Schon vielfach ist der Vorschlag gemacht worden, dem Nationalfonds anläßlich eines gehabten Vergnügens eine bestimmte, nach Prozenten zu berechnende Summe zukommen zu lassen, aber leider ohrie nennenswerten Erfolg. Hoffentlich werden die vorstehenden, bis ins Detail ausgearbeiteten Vorschläge nun dazu beitragen, überall diese Anregung in die Wirklichkeit umzusetzen. L SPENDENAUSWEIS Sammelstelle des Jüdischen Nationalfonds für Deutschland: (Adresse: Max Wollsteiner, Berlin-Charlotten bürg, Sybelstraße 50.— Publikationsorgan: „Jüdische Rundschau", Berlin.) Vom 17.—24. Februar d. J. eingegangen und in Nummer 8 der „Jüdischen Rundschau" detailliert ausgewiesen: Allgemeine Spenden................JC 106.1h Selbstbesteuerung.................„ 25.60 Sammelbogen...................„ 6.20 Sammelbüchsen..................„ 179.53 Goldenes Buch (Teilzahlungen)...........„ 64.— Ölbaumspenden .................„ 444.— Landspenden...................„ 86.— David und Fanny Wolffsohn-Fonds.........„ 23.60 Summe JC 935.09 Vom 24. Februar bis 3. März d. J. eingegangen und in Nummer 9 der „Jüdischen Rundschau" detailliert ausgewiesen: Allgemeine Spenden................JC 412.35 Selbstbesteuerung.................„ 332.75 Sammelbüchsen..................„ 224.63 Goldenes Buch (Teilzahlungen)............„ 57.90 Ölbaumspenden..................„ 465.— Summe JC 1492.63 Sammelstelle des Jüdischen Nationalfonds für Österreich: (Adresse: Wien IX, Türkenstraße 9. — Publikationsorgan: „Jüdische Zeitung", Wien.) Vom 20.—27. Februar d. J. eingegangen und in Nr. 9 der „Jüdischen Zeitung" detailliert ausgewiesen: Allgemeine Spenden................Kr. 452.27 Selbstbesteuerung.................„ 53.30 Sammelbogen...................„ 128.42 Sammelbüchsen..................„ 235.79 Ölbaumspenden.................. „ 273.— N. F.-Marken..................„ 100.— Telegrammformulare................„ 425.— Summe Kr. 1667.78 Jt 1411.89

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