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Die Welt · 1910-10-07 · 40 (7.10.1910) · page 22

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
14 (1910)
Issue
40 (7.10.1910)
Date
1910-10-07
Page
– (sequence 22)
Language
German
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Rußland Wie Tolmatschew die epidemischen Krankheiten bekämpft Derunbeschränkie Selbstherrscher Odessas, General Tolmatschew, verfügte dieser Tage die Schließung der städtischen Poliklinik, die 70 Jahre lang funktionierte und jährlich ca. 50000 Patienten Hilfe erwies. Die weise Maßregel wurde dadurch begründet, daß sich unter den Vorstandsmitgliedern auch Juden befänden, die die Klinik in eine Stätte staatsgefährlicher Propaganda verwandeln könnten. Der Vorstand legte gegen diese Verfügung Verwahrung ein, indem er darauf hinwies, daß sich während der letzten acht Jahre im Vorstand nur ein Jude befunden hätte, daß ferner die Mitglieder desselben nie, auch nicht zur Zeit der revolutionären Stürme, Anlaß zu Beschwerden über ihr politisches Benehmen gegeben hätten. Diese Erklärung hatte indes keine Wirkung, so daß der Vorstand sich genötigt sah, an Stolypin zu rekurrieren. Übrigens steht diese Tatsache in der Sanitätspolitik Tolmatschew nicht vereinzelt da. Die sanitären'„Maßregeln" Tolmatschews gegen die Pest haben dahin geführt daß die Bevölkerung jede Hoffnung und jedes Vertrauen in die Bekämpfung der Krankheit durch die Polizeibeamten verloren hat. Die Proteste der Sanitätskommission führen nur zu heftigen Auseinandersetzungen mit Tolmatschew. Dieser Tage hat während der Sitzung der Sanitätskommission ein interessanter Dialog stattgefunden. Das Haupt der Kommission, Damaskin, schlug vor, in den jüdischen Stadtvierteln Juden als Sanitätsinspektoren zu nominieren, da die jüdische Bevölkerung zur städtischen Administration kein Zutrauen habe. Darauf erwiderte Tolmatschew in großer Aufregung, er hätte einen derartigen Vorschlag vom Vorredner doch nicht erwartet: so wichtige Pflichten könnte man unmöglich Juden anvertrauen. Auf die Frage nach einem Grunde hierfür erwiderte er, er erachte es nicht für nötig, Motive anzugeben. Damit mußte natürlicherweise jede weitere Diskussion über diesen Punkt abgebrochen werden. Fortgesetzte Ausweisungen in Rußland Während der letzten Tage trat die Polizei mit ihren Ausweisungsedikten auch an die Handwerker heran. So wurde dieser Tage mehrern jüdischen Seifensiedern das Wohnrecht versagt, die 20—30 Jahre in Kiew seßhaft waren, darunter einem aus dem Grunde, weil die Fabrik, in der er arbeitet, klein und der Steuerinspektion nicht unterworfen sei. Nicht weniger Eifer legt die Petersburger Polizei an den Tag. So erklärte sie dieser Tage die von den Fabrikanten ohne Hinzuziehung der zuständigen Zunft ausgestellten Fachpatente für unzureichend, um das Aufenthaltsrecht zu erlangen. In solchen Fällen wird noch eine offizielle polizeiliche Bestätigung verlangt, daß der betreffende Handwerker in der bezüglichen Fabrik beschäftigt war. Bei der famosen Wirtschaft der russischen Polizei ist eine solche Maßregel nur geeignet, einen Anlaß mehr für die Erpressungssucht der Tschinowniks zu bieten. Das patriotische Säuberungswerk wird auch im Ansiedlungsrayon mit Energie betrieben. Aus dem Kreise Pinsk wird über eine ganze Reihe von Ausweisungen jüdischer Pächter berichtet. Unter den Ausgewiesenen befinden sich auch Personen, die dort mehrere Jahrzehnte unbeanstandet lebten. Die Folgen der russischen Judenpolitik Der vor kurzen hier stattgefundene Kongreß des Verbandes für Bergbau, Metallindustrie und Maschinenbau hat in einer Resolution die judenfeindliche Politik der Zentralregierung aufs schärfste verurteilt. Diese Politik sei ein starkes Hemmnis für die Entwicklung der Industrie. Der Kongreß beschloß, die zukünftigen Kongresse an solchen Orten abzuhalten, wo den Vertretern der verschiedenen Völker die Beteiligung möglich ist. Der Ausgang der Duma-Ersatzwahlen in Lodz Bei den am 14. 27. September in Lodz stattgefundenen Ersatzwahlen in die Reichsduma hat der Kanditat der vereinigten nationalpolnischen und deutschen Parteien gegen'den Kandidaten der jüdischen progressiven Gruppen den Sieg davongetragen. Die Emigrationskonferenz in Libau Am 13./26. September wurde hier die allgemeine Konferenz für die Angelegenheiten der jüdischen Auswanderung durch Herrn Warschawsky, Mitglied des Zentralkomitees der Ica, eröffnet. Begrüßungsansprachen hielten im Namen der jüdischen Gemeinde Libau — Rabbiner Nurock, im Namen des Libauer Lokalkomitees für die Angelegenheiten der jüdischen Auswanderung — Dr. Katzenelsohn, in Vertretung des Baron Günzburg — Herr Gordon. Ins Präsidium wurden folgende Herren gewählt: D. Feinberg, Warschawsky, Katzenelsohn, Gordon, Hurwitz, und als Sekretäre Janowsky, Schneersohn und Wolf. In der ersten Sitzung beschäftigte sich die Konferenz mit der Frage der ärztlichen Behandlung der Auswanderer. Der Referent, Dr. Epstein-Berdyczew, beantragte beim Auswanderungsbureau eine besondere Abteilung einzurichten, wo die jüdischen Auswanderer ohne ßntgelt ärztlich untersucht werden sollen, namentlich mit Rücksicht auf solche Krankheiten, die eventuell ihre Zurückweisung seitens der amerikanischen Einwanderungsbehörde zur Folge haben könnten. Ferner sollen Vorkehrungen getroffen werden, um den Auswanderern, die unterwegs erkranken, ärztliche Hilfe zuteil werden zu lassen. Aus Kiew Die Kiewer Polizei hat an sämtliche Bankhäuser die Forderung gerichtet, ihr die Namen und Adressen aller jüdischen Angestellten mitzuteilen, damit die Polizei feststellen kann, ob diese Angestellten das Wohnrecht in Kiew haben. Unerschrockene „Verbändler" Der Vorsitzende der Alexandrowsker Ortsgruppe des „Verbandes des russischen Volkes" hat dieser Tage mit einigen Gesinnungsgenossen einen Judenexzeß veranstaltet. Die zur Wiederherstellung der Ordnung herbeigerufene Polizei mußte eine halbe Stunde lang einen erbitterten Kampf mit den rabiat gewordenen Patrioten führen, bis es ihr endlich gelungen ist, die Hooligans zu fesseln und nach dem Polizeirevier abzuführen. Zum Schutze der Preßfreiheit Bekanntlich hat die russische Konstitution vom 17. Oktober 1905 u. a. auch die Preßfreiheit proklamiert. Zur Bändigung der übermütigen Journalisten hatte aber die Behörde ein prächtiges Mittel in den sog. „Ausnahmebestimmungen", die der Behörde die Befugnis einräumen, Preßvergehen nach Ermessen mit größerer Geld- und Freiheitsstrafe zu ahnden. Von diesem Rechte wußten die Hüter der öffentlichen Ordnung Gebrauch zu machen, ohne daß die Beschwerden der betroffenen „Delinquenten" vom Minister resp. vom regierenden Senat jemals berücksichtigt worden wären. Dieser Tage hat nun die Zentralregierung kundgegeben, daß sie gewillt sei, die „Preßfreiheit" gegen Übergriffe der Behörde energisch in Schutz zu nehmen. Vor kurzem hatte nämlich der Gouverneur von Bessarabien den Redakteur des von Kruschewan traurigen Andenkens gegründeten und in seinem Geiste weitergeleiteten Hetzblattes „Drug" wegen einer besonders starken Leistung mit einer Geldstrafe von 500 Rubel belegt. Nun hat der Minister des Innern diese Verfügung aufgehoben und den Gouverneur zur Verantwortung gezogen. Der, ,D rüg" wird nun seine Hetzarbeit unter dem hohen Schutze Stolypins ruhig fortsetzen können. Aufhebung der Pilgerpässe für jüdische Palästina=Fahrer Die gesetzliche Bestimmung, in Rußland wonach Palästinapilgern an Stelle der gewöhnlichen, sehr teuren Auslandspässe spezielle Pilgerpässe gegen eine extra billige Gebühr ausgestellt werden, wurde bisher auch auf die Juden ausgedehnt. Nun kam die allgemeine Judenpolitik, wie sie in letzter Zeit auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens verfolgt wird, auch in dieser Beziehung zur Geltung. Das Polizeidepartement verfügte nämlich dieser Tage, daß die Juden unter die Kategorie der Palästinapilger nicht fallen, mithin auf ermäßigte Reisepässe keinen Anspruch haben. Ein Gesetzentwurf zur Regelung der Emigration Das Handelsministerium hat eine Gesetzesvorlage wegen Regelung der Emigration ausgearbeitet. Nach dieser Vorlage soll ein wichtiges Hemmnis der Auswanderung, wie es in der Notwendigkeit, einen überaus teuern Auslandspaß zu lösen, gegeben war, beseitigt werden. Dieses Privilegium soll jedoch nur denjenigen Emigranten eingeräumt werden, die ein russisches Schiff benutzen. Im Falle der Rückkehr muß ein derartig privilegierter Emigrant gleichfalls ein russisches Schiff benutzen, sonst geht er seines Vorrechts verlustig und muß für die ganze Zeit seines Aufenthalts im Auslande die übliche Paßabgabe (30 bzw. 40 Rubelpro Jahr) entrichten. Man sieht also, was es für eine Bewandtnis mit dieser Vorlage hat und wessen Interessen das geplante Gesetz wahrnehmen will, die der armen Emigranten oder die der russischen Schiffahrtsgesellschaften.

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