Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 14 (1910)
- Issue
- 39 (30.9.1910)
- Date
- 1910-09-30
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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No. 39 DIE^ELT 949 Brief aus Konstantinopel (Von unserm Berichterstatter) Die Demission des Mischlisch Umumi Am Sonntag den 11. September, vormittags 10 Uhr, trat die allgemeine jüdische Versammlung im großen Saale des Großrabbinats zusammen. Nur wenige Vertreter fehlten. Den Vorsitz führte der Großrabbiner. Der lokalen und auswärtigen jüdischen Presse waren an den Wänden Plätze eingeräumt. Links vom Präsidententische hatten die Rabbinen des Waad ruchani, rechts ihnen gegenüber die neun Vertreter des Waad dschismani Platz genommen. Der Tagesordnung folgend, eröffnete der Großrabbiner mit einer Rede, die Bericht geben sollte über die zwei Jahre seiner Verwaltung. Dieser Bericht war überaus optimistisch und hoffnungsfroh. Er setzte auf die Habenseite die Reorganisierung der Finanzen, die Einrichtung des Großrabbinatsbureaus, die Einsetzung einer Unterrichtskommission, die drei neue Schulen eröffnet habe, seine zweifache Tournee pastorale in Sa'lonik-Adrianopel und durch Palästina-Syrien, und am Ende seine günstigen Beziehungen zur jungtürkischen Regierung. Er kündigte sodann die bevorstehende Eröffnung dreier neuen Schulen an und wies auf drei Fragen hin, die noch mit der Regierung zu erledigen wären, was bisher noch nicht gelungen sei. Es handle sich erstens um die Reform des jüdisch-ottomanischen Organsationsgesetzes (des Chacham-Chane-Nisamnamessi), für die er statt der lebenslänglichen Amtsdauer des Mischlisch Umumi eine zehnjährige Amtsperiode mit zweijährigen Ersatzwahlen für je ein Fünftel beantragt hätte. Zweitens beständen Schwierigkeiten zwischen ihm und dem Scheik-üMslam bezüglich der gefährlichen Leichtigkeit der Übertritte von Juden zum Islam. Drittens endlich schwebten Unterhandlungen wegen der Hemmnisse, die den Juden beim Erdkauf in Palästina bereitet würden. Er hoffe, in allen diesen Fragen am Ende durchzudringen. Diese merkwürdige Erscheinung wiederholte sich beim zweiten Punkte der Tagesordnung, der Verlesung des Rechenschaftsberichtes des Mischlisch dschismani, des engern Laienrates des Großrabbiners. Erst zu Beginn der Versammlung wurde der Bericht gedruckt verteilt und nach einstündiger Verlesung durch den Sekretär fand niemand es für nötig, ihm auch nur ein Wort hinzuzufügen. Decharge wurde von niemand verlangt und wurde nicht erteilt, obwohl es sich um die Verwaltung von über 200000 Franken handelte. Der Madschliß dschismani hielt mit der Tatsache dieses Berichtes seine Aufgabe für endgültig erledigt und für überflüssig, bis zur Konstituierung eines neuen, die Geschäfte der Gemeinde fortzuführen. Der Tagesordnung gemäß, wurde nun erwartet, das sogleich ein neuer Mischlisch dschismani gewählt werden würde. Aber das war ein großer Irrtum. In Wahrheit stand dieser Punkt der Tagesordnung nur auf dem Papier, in Wirklichkeit war etwas ganz anderes beabsichtigt; die bereits in frühern Nummern der „Welt" angekündigte und besprochene Demission des ganzen Mischlisch] Umumi. Niemand erhob dagegen Einspruch, daß gegen die Tagesordnung verstoßen wurde, als der ehemalige Präsident des Konsistoriums Farchi Effendi, einen Brief zur Verlesung brachte, in dem 54 von den 60 Laienmitgliedern des Mischlisch sich ihres Mandates zu entäuß'ern erklärten. Die betreffenden Unterschriften waren in den Wochen vor der Sitzung gesammelt worden, ein Teil von ihnen vielleicht nicht ohne gewissen Druck von oben, da in der Versammlung selbst Äußerungen fielen, wie die: Geben Sie mir meine Unterschrift zurück! Als ein Mitglied des Mischlisch sich beim Piäsidenten derVersammlung, dem Großrabbiner über die Parlamentswidrigkeit des Vorganges beklagte, ward ihm zur Antwort, es handele sich hier nicht um ein Parlament, sondern um Angelegenheiten der Gemeinde. Im übrigen erklärte der Großrabbiner, die Demission nur akzeptieren zu wollen, wenn zuvor eine Kommission zur provisorischen Fortführung der Großrabbinats gewählt worden sei. Heftige Opposition leistete Untersuchungsrichter Sureya Effendi Pisa. Er erklärte die Kollektivdemmisson für inopportun und illegal. Nicht der Großrabbiner sei die legale Instanz, sie entgegen zu nehmen, sondern der Mischlisch Umumi selber. Daraus folge, daß nur Einzelne- oder Gruppendemissionen möglich seien, für die nach und nach durch Neuwahl Ersatz zu schaffen wäre. Der Mischlisch habe die Pflicht, die Geschäfte so lange zu leiten, bis das neue Konsistorium gewählt sei, damit nicht ein völliges Interregnum entstehe. Darum beantragte er, der Mischlisch solle noch mindestens zwei Monate tagen, in Einzelkommissionen alle Geschäfte fortführen und sich in der Zwischenzeit durch Neuwahlen regenerieren. Dieser Widerstand aus der Mitte der Versammlung erregte Unruhe bei den Veranstaltern der Demission. Sureya Effendi wurde wiederholt unterbrochen und in seiner Redefreiheit eingeschränkt. Dr. Wellisch, Vertreter der Aschkenasim erklärte, er habe die Kollektivdemission nicht unterschrieben, gebe aber unabhängig davon sein Mandat zurück; die Gründe hierfür habe er in einem Schriftstücke niedergelegt, daß er hiermit dem Präsidium zur Verlesung einreiche. Allein der Verlesung dieser Begründung, die wie wir erfahren, in dem unbilligen Verhalten des Großrabbinates gegenüber den aschkenasischen Kultusgemeinden zu suchen ist, wurde trotz wiederholten Drängens vom Großrabbiner nicht stattgegeben. Ein Antrag Dalmedico, daß der Mischlisch dschismani, das frühere Konsistorium, seine Amtsentsagung solange zurückziehen und weiterarbeiten .solle, bis die neue Nationalversammlung gewählt sei, führt zu nichts, da die Beteiligten kategorisch eine Fortarbeit, auch nur auf kurze Frist, verweigern. Angesichts dieser merkwürdigen Haltung wurde ein Antrag Wellisch angenommen, der sich mit dem Wunsche des Großrabbiners deckte, sofort eine interimistische Kommission zu wählen, welche die Gemeinde während des gesetzlosen Zustandes zu leiten und die Wahlen vorzunehmen haben soll. Unter 24 Männern, die hierauf durch Stimmzettel für die neue Kommission vorgeschlagen wurden, fanden sich nur sechs, die bereit waren, das Mandat zu übernehmen. Auch unser Gesinnungsgenosse Dr. Wellisch ist Mitglied dieser Kommission. Nachdem dergestalt der Wunsch der Veranstalter der Prozedur erfüllt war, die Kollektivdemission angenommen und die Kommission ernannt war, ging in großer Unruhe die Versammlung auseinander. Der Chachambaschi hat der Regierung bereits von den erfolgten Demissionen und der neugewählten Instanz Anzeige gemacht, die Bestätigung und Legalisierung dieser Akte steht bis jetzt noch aus. Die Wahlen sollen, wie es heißt, beschleunigt werden, mit der Ausarbeitung eines Wahlreglements beschäftigt sich, wie verlautet, Moi'se Bej Dalmedico. Von diesem Wahlreglement wird im Grunde alles Kommende abhängen. Inzwischen wird gemeldet, daß der Staatsrat dem Ersuchen des Großrabbiners, den Medschlisch zu reorganisieren, nachkommen wird. Wie es heißt, werden die Mitglieder der Körperschaft von nun an nicht mehr für lebenslänglich, sondern für zehn Jahre gewählt werden. Alle zehn Jahre soll ein Fünftel der Mitglieder ausscheiden. Für das erste Dezennium werden die Ausscheidenden durch das Los bestimmt werden, nach dieser Zeit einfach nach der Anziennität zurücktreten. Die Regierung und die ausländischen Lehrer an den jüdischen Schulen Wie bekannt, hat das Ministerium des öffentlichen Unterrichts vor einiger Zeit auch an das Großrabbinat die Verfügung erlassen, die schon zuvor den Patriarchaten zugegangen war, daß künftighin die ausländischen Lehrer ihre Arbeit an den jüdischen Schulen einzustellen hätten. Der Chachambaschi richtete hierauf einen Takris an die Regierung, in dem er ausführte, die jüdischen Schulen würden außerordentlich unter dieser Maßregel leiden, da nur wenig einheimische Kräfte vorhanden seien, die auswärtigen Lehrer seien fast alle in der Türkei aufgewachsen und erzogen und getreue Freunde des Landes; er bitte daher, die angekündigte Maßregel solange aufzuschieben, bis die jüdischen Schulen Zeit gehabt hätten, sich den Vorschriften der Regierung anzupassen. Es scheint, daß die Regierung dieser Bitte des Chachambaschi Folge gegeben hat, so daß bis auf weiteres Komplikationen auf diesem Gebiete ausgeschlossen erscheinen. Jüdische Schulen In seiner Eröffnungsrede vor der Nationalversammlung betonte der Großrabbiner, daß es ihm mit Hilfe des Komitee d' Instruktion gelungen sei, drei neue jüdische Schulen im Laufe des letzten Amtsjahres zu eröffnen. Im Grunde genommen handelt es sich hier jedoch um zwei bereits bestehende Schulen. Die Knabengemeindeschule in Galata, für deren Neubau schon unter dem alten Regime gesammelt worden und schließlich von der Ika ein Vorschuß aufgenommen worden war, wird fast vollkommen durch die vom Großrabbinat unabhängige Haschgacha Galata unterhalten und erhält vom Konsistorium nur etwa 1000 Jt Jahressubvention. Die sogenannte „Schulaj Muarif" in Hasköj, die zweite, existierte ebenfalls, wurde nur reorganisiert, wie vielfach behauptet wird zum Schlechtem und erhält etwa 16C0 Jt pro Jahr vom Konsistorium. Die dritte Schule, die freilich eine neue ist, die von Haidar Pascha, ist von diesem Vororte aus eigner Initiative und aus privaten Sammlungen gegründet worden, und erhält sich, abgesehen von einer Subvention seitens der Alliance, aus den Schulgeldern selber. Es ist also in allen drei Fällen kaum von Neugründungen durch das Großrabbinat zu sprechen.