Mannheim
Compact Memory

Die Welt · 1910-02-18 · 7 (18.2.1910) · page 19

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
14 (1910)
Issue
7 (18.2.1910)
Date
1910-02-18
Page
– (sequence 19)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3315709-3316406-3316414--52928-3346664
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

No. 7 DIE^ELT 157 JU6DISCH6R riATIQriAL-FQriDS)^ Der Jüdische 'Nationalfonds ist dazu bestimmt, in Palästina Grund and Boden als unveräußerliches Mgentum des jüdischen Volkes zu erwerben. Vom V. Zionistenkongreß im Jahre 1901 gestiftet, hat er bereits die Höhe von nahem 2 Millionen Mark erreicht. MITTEILUNGEN DES HAUPTBUREAUS DES JÜDISCHEN NATIONALFONDS IN KÖLN Das Gründungskomitee des Jüdischen Genossenschaftsfonds gibt demnächst eine Flugschrift heraus, die das Wesen und die Bedeutung der vom jüngsten Kongreß beschlossenen' Siedlungsgenossenschaft des J. N. F. in Palästina in volkstümlicher Weise behandelt. Nachstehend reproduzieren wir diese Flugschrift, die zunächst in deutscher Sprache erscheinen wird, und empfehlen den Gesinnungsgenossen angelegentlichst, für die weitgehendste Verbreitung des vorzüglichen Schriftchens behufs Gewinnung von Zeichnungen und Beiträgen für den Genossenschaftsfonds nach Kräften tätig zu sein. Die Flugschrift wird bei sämtlichen Landessammelstellen des J. N. F. erhältlich sein. Bodenreform in Alt- und Neu=Israel Mit immer größerm Staunen blickt die Kulturmenschheit auf die uralte Bodengesetzgebung der Heiligen Schrift. Denn immer klarer wird es, daß diese wunderbaren Gesetze als der tiefste Ausdruck des jüdischen Geistes die Richtung bezeichnen, in der ein gerechter Ausgleich der sozialen Gegensätze zu finden ist: keine Volkskraft, keine Sittlichkeit kann bestehen, wo nicht jedermann ein Recht an Grund und Boden als unverlierbares Gut besitzt. Ein halbes Jahrtausend vor Solon, ein ganzes vor den Gracchen, wurde durch Moses die Bodenreformen Alt-Israel eingeführt. Die Siedlungsgenossenschaft in Palästina, das bedeutet die Bodenreform in Neu-Israel in neuer Form, wie sie Jahrtausende sozialen Leidens herausgebildet haben. Wir haben gelernt, die Gleichheit des Grundeigentums wirksamer zu bewahren, als es durch die Gesetze über das Jubeljahr möglich war. Die Genossenschaft, der genossenschaftliche Gemeinbesitz an Grund und Boden läßt es gar nicht erst zu den verhängnisvollen Verschiedenheiten des Eigentums kommen, die das Jubeljahr alle halbe Jahrhundert einmal ausgleichen wollte. Unter ihrem Schilde ist jedem der Wohlstand, alten die Gleichheit gewährleistet; überlegene Kraft und Klugheit genießen wohl höheres Ansehen und Einkommen, können aber den Schwächern nicht unterdrücken. Heute, wo der jüdische Stamm, heimatlos und vom Bodenbesitz ausgeschlossen, sich wieder seiner Einheit bewußt wird und mit allen Kräften danach ringt, durch neue Verwurzelung mit der Erde seiner alten Väterheimat wieder zum Volk zu werden, kehrt er zu den alten heiligen Ackergesetzen zurück, wenn er auf der modernen Genossenschaft aufbaut. Hierzu bietet die Einrichtung des Jüdischen Nationalfonds die gegebene Grundlage, da seine Bestimmung ist, Grund und Boden, in Palästina und seinen Nachbarländern als Gesamtbesitz des jüdischen Volkes für ewige Zeiten zu erwerben. Die Siedlungsgenossenschaft, die Genossenschaft des Besitzes und -des Betriebes, vom Zionistenkongresse in Hamburg einstimmig beschlossen, soll auf diesem vom Nationalfonds in Erbpacht erworbenen Boden den Anfang bilden zur Verwirklichung einer Hoffnung von zwei Jahrtausenden, soll der erste Versuch sein, die Ketten der wirtschaftlichen, sozialen und teils auch politischen Knechtung zu zerreißen, in denen acht Millionen unserer Stammes- und Glaubensgenossen, zwei Drittel unseres Volkes schmachten. Überflüssig, die Segnungen der Genossenschaft zu schildern! Sie hat sich, wo sie erprobt wurde, als die sturmfreie Feste erwiesen, die ihre Mitglieder vor Artnut und Verfall schützt, als das Werkzeug, das den Wohlstand und die Sittlichkeit heraufzaubert; von allen Arten der Genossenschaft aber hat keine entfernt so wunderbares geleistet, wie die bäuerliche Besitz- und Betrieb sgenossenschaft. Sie wird sich auch hier bewähren, dessen sind wir sicher. Sie wird jüdische Handwerker und Hausierer zur Landarbeit erziehen; wird aus zersplitterten jüdischen Proletariern freie, gedeihende Bauern machen, um die sich das Band der Genossenschaft schlingt, das ihren Verband unzerbrechlich macht wie jenes Pfeilbündel des arabischen Märchens. Aber sie wird mehr leisten als nui die Umschaffung von Luftmenschen in Bauern, die im Vollgenuß aller Kulturgüter, selbstbewußt und hochgebildet, in Freiheit auf der unverlierbaren väterlichen Scholle wirken. Wer Bauern schafft, schafft auch Städte! Wo der Bauer Nahrung zu Markte zu bringen hat, gedeiht das Handwerk und der Handel, erblüht Kunst und Wissenschaft. Und so ist denn auch das letzte Ziel, auf dem Fundament des bäuerlichen Wohlstandes das stolze Gebäude einer reich gegliederten Volkskultur aufzurichten. Dazu freilich wäre die Grundlage einer einzigen Siedlungsgenossenschaft viel zu schmal. Aber es wird auch nicht bei der einen bleiben! Der erste Versuch wird zeigen, daß hier eine Kreditbasis gegeben ist, wie keine andere wirtschaftliche Organisation sie entfernt besitzt. Nicht Almosen erbitten wir, sondern eine Beteiligung an dem großen Unternehmen; Kredit fordern wir von denen, die helfen können. Und wenn wir ihn, wie es unsere Absicht ist, ausreichend verzinsen und pünktlich amortisieren, dann werden wir mit größern und immer größern Mitteln arbeiten können, die man uns vertrauensvoll darbietet; und aus der Kleinkolonisation wird in kurzer Zeit eine Kolonisation großen Stils erwachsen. Darum ergeht an alle diejenigen, die noch ein Herz für ihr jüdisches Volk haben und die unsern armen Brüdern nicht durch

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.