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Die Welt · 1910-01-14 · 2 (14.1.1910) · page 21

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
14 (1910)
Issue
2 (14.1.1910)
Date
1910-01-14
Page
– (sequence 21)
Language
German
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Bosnien kann nur der Betrag der erstjährigen Prämie gerichtlich eingetrieben werden. Nun werden in der Regel diese kleinen Versicherungen mit ganzjähriger Prämie abgeschlossen und der Betrag der ersten Prämie gleich bei Unterfertigung des Antrags als Anzahlung bar erlegt, so daß es überhaupt nie zu einer Klage kommen kann. Außerdem wird bei den Versicherungsanstalten die Praxis geübt, daß Beträge unter dreißig Kronen nicht geklagt werden, so daß dieser Punkt gar keinen Anlaß zu Bedenken geben kann. Nachdem es ausgeschlossen ist, daß irgendeine Versicherungsanstalt eine Kapitalisierung vor Bezahlung der drittjährigen Prämie durchführen würde, könnte man die versicherungslustigen Gg. dazu veranlassen, daß sie sich mittels eines Reverses (wie dies jetzt bei der Selbstbesteuerung üblich ist) verpflichten, die Prämie zumindest durch volle drei Jahre zu leisten. Sollte es jedoch vorkommen, daß ein Versicherter nach dem zweiten Jahre zu bezahlen aufhört, so ist es für den J. N. F. nicht ungünstig, wenn er die dritte Jahresprämie aus Eigenem erlegt und sich dadurch eine kapitalisierte Police, den drei Jahresprärnien entsprechend, sichert. Nicht unwichtig ist die Evidenzführung dieser Versicherungen, und es ist einer großen Kompliziertheit nur in der Weise vorzubeugen, daß für jedes einer eigenen Geldwährung unterliegendes Gebiet eine Zentralstelle errichtet und mit der Leitung ein zionistischer Versicherungsbeamter betraut wird, weil dann die ganze Evidenzhaltung auf das pünktlichste und — was besonders hervorzuheben ist — auf Kosten der betreffenden Versicherungsanstalt gehen würde. Diese ganze Angelegenheit müßte in jedem der in Betracht kommenden Gebiete einem Gg. an die Hand gegeben werden, welcher eine Versicherungsgesellschaft repräsentiert. Unter Zentralisierung der Evidenzhaltung verstehen wir die Rayonierung nach einzelnen Reichsgebieten der Welt, wie beispielsweise : Österreich-Ungarn, Deutsches Reich, Rußland, England usw. Es würde nicht schaden, ja, es wäre sehr zu empfehlen, daß im Falle der Annahme unseres Vorschlages eine Konferenz der in Aussicht genommenen Leiter der Selbstbesteuerungs-Zentralstellen am Sitze des Hauptbureaus des JNF stattfinde. Nicht unerwähnt möge bleiben, daß für den JNF diese Art der Selbstbesteuerung schon jetztJahr für Jahr eine erkleckliche Summe abwerfen muß, denn angenommen, nur 3000 Gesinnungsgenossen (versichertes Kapital ä K 500.—) nehmen diese Art der Selbstbesteuerung in Anspruch, so muß nach mathematischer Wahrscheinlichkeitsberechnung ein gewisser Prozentsatz jedes Jah r sterben, wie bedauerlich dies auch vom andern Standpunkt ist. Wenn die Sterblichkeit nur ein Prozent wäre, betrüge die dem JNF zufallende Summe schon im ersten Jahre K 15 000.—, welcher Betrag von Jahr zu Jahr progressiv steigen muß. Um die Lust zur kontinuierlichen Leistung der Prämien zu heben, proponieren wir: 1. daß diejenigen Gg., welche die Prämien volle drei Jahre bezahlt haben, ein Anerkennungsschreiben seitens des Hauptbureaus erhalten; 2. daß dieselben, wenn sie den Betrag von mindestens K 240.— als Prämien geleistet haben (und auch diejenigen, welche vor Bezahlung obiger Summe verschieden sind), ins Goldene Buch des JNF eingetragen werden. In dieser Sache gäbe es noch viel zu sagen. Es handelt sich hier um so bedeutende Beträge, um eine so gewaltige Organisation, daß eine Konferenz sämtlicher in Aussicht genommenen Leiter der Zentralstellen unbedingt erforderlich ist. Vorher wäre aber zu wünschen, daß der ganze Komplex von Fragen zwischen dem unterzeichneten Leiter der Landessammelstelle in Osijek und dem Hauptbureau in Köln mündlich besprochen werde. Zum Beweis, daß unser Vorschlag bei den Gg. Anklang findet, diene der Umstand, daß einige Gg. sofort nach Bekanntwerden unseres Vorschlages Versicherungen zugunsten des JNF bindend abgeschlossen und die Prämie für das ganze erste Jahr bezahlt haben. Esseg (Slawonien) Leopold Singer Leiter der Landessammelstelle für Kroatien, Slawonien und Bosnien. Sammelstelle des Jüdischen Nationalfonds für Österreich: (Adresse: Wien IX, Türkenstraße 9. — Publikationsorgan: „Jüdische Zeitung", Wien.) Vom 20.—27. Dezember v. J. eingegangen undinNr. 53 der „Jüdischen Zeitung" detailliert ausgewiesen: Allgemeine Spenden..............Kr. 271.80 Selbstbesteuerung...............» 37.90 Sammelbogen..................» 168.68 Sammelbüchsen.................* 285.33 Summe Kr. 763.71 Jt, 649.16 Sammelstelle des Jüdischen Nationalfonds für Kroatien, Slawonien und Bosnien: (Adresse: Zionistischer Verein „Theodor Herzl", Osijek [Slawonien]. — Publikationsorgan: „Zidovska Smotra", Osijek.) Vom 1.—30. November v. J. eingegangen und in Nr. 23 der „Zidovska Smotra" detailliert ausgewiesen: Allgemeine Spenden..............Kr. 210.57 Selbstbesteuerung...............» 49.60 Sammelbogen , . ...............„ 72.65 Sammelbüchsen . . . ..............„ 59.43 Summe Kr. 392.25 Ji 333.42 Sammelstelle des Jüdischen Nationalfonds für Rußland: (Adresse: Dr. E.W. Tschlenow, Moskau, Mjasnitzkaja, Juschkow Per., Haus„Rossija".— Publikationsorgan: „Rasswjet", St. Petersburg.) Vom 30. November bis 7. Dezember a. St. eingegangen und in Nr. 50 des „Rasswjet" detailliert ausgewiesen: Allgemeine Sp enden.............Rbl.152.28 Sammelbogen (russische)............„ 8.19 Sammelbüchsen............... » 178.01 Goldenes Buch (Teilzahlungen)..........„ 156.31 Summe Rbl. 494.79l2 Jt. 1068.77 Sammelstelle des Jüdischen Nationalfonds für England: (Adresse: Jewish National Fund Commission for England, London E 4, Fulbourne Str. 150. — Publikationsorgane: „Jewish Journal" unn „Jewish Express", London.) Vom 25; Dezember bis 7. Januar eingegangen und in Nr. 1402 des „Jewish Journal" und „Jewish Express" detailliert ausgewiesen: Allgemeine Spenden..............£ 2. 3.4 Sammelbüchsen.................„ 2.17.8 Goldenes Buch (Vollzahlungen) -.........„25.10.— Summe £ 30.11.— *M 623.22

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