Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 14 (1910)
- Issue
- 2 (14.1.1910)
- Date
- 1910-01-14
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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Zur Frage der Selbstbesteuerung Als seinerzeit die Idee der Selbstbesteuerung zugunsten des Jüdischen Nationalfonds aufkam, und der hochverdiente damalige Leiter des J. N. F., Herr Johann Kremenezky in Wien, diese Idee unter dem Beifall weiter Kreise mit aller Energie propagierte, hoffte man allgemein, daß die Selbstbesteuerung sich allmählich zu einer der wichtigsten Quellen der regelmäßigen Einkünfte des Jüdischen 'Nationalfonds entwickeln würde. Leider hat sich diese Hoffnung bis heute noch nicht erfüllt. Wer die seit Januar 1908 erscheinenden statistischen Tabellen des Hauptbureaus verfolgt, wird vielmehr gefunden haben, daß sich die Selbstbesteuerung sehr langsam entwickelt, und was viel bedauerlicher ist, daß sie nur einen ganz minimalen Teil des Gesamteinkommens des J. N. F. darstellt. Beispielsweise betrugen die Einkünfte aus der Selbstbesteuerung im Jahre 1908 nur M 9211.26 bei einem Gesamteingang von M 275738.41 inkl. Ölbaumspenden und im Jahre 1909 nur M 10 818.33 bei einem Gesamteingang von M 405 638.58; das ist im Jahre 1908 nicht mehr als 3,34" ,i und im Jahre 1909 nicht mehr als 2,66°/o des Gesamteingangs. Der Grund hierfür mag wohl in erster Linie daran liegen, daß die Selbstbesteuerung eine besonders straffe Organisation erfordert. Es genügt nicht, daß sich der Einzelne gelegentlich zur Selbstbesteuerung verpflichtet, er muß dieselbe auch regelmäßig monatlich oder vierteljährlich bezahlen. Hier stoßen wir nun auf den Kernpunkt der Frage. So wenig jemand von selbst monatlich oder vierteljährlich seine Mitgliedsbeiträge für die Vereine, denen er angehört, bezahlen würde, wenn ihm nicht durch einen Vereinsdiener die Quittung präsentiert wird, ebensowenig kann man erwarten, daß unsere Gesinnungsgenossen ihre Selbstbesteuerung regelmäßig entrichten, wenn die Beträge nicht eingezogen werden. Nun gibt es zwar viele freiwillige Mitarbeiter des J. N. F., welche in der uneigennützigsten Weise bereit sind, den Jüdischen Nationalfonds durch Reden in größeren Versammlungen oder durch Besprechungen im Freundeskreise zu propagieren, große Sammlungen anzuregen und auch selbst gelegentlich Geld für denselben zu sammeln. Es gibt aber begreiflicherweise nur wenige, die bereit sind, die Dienste eines Kassierers zu übernehmen und regelmässig jeden Monat oder jedes Vierteljahr zu den einzelnen Besteuerten zu gehen, um die Selbstbesteuerung einzukassieren. Hieran ändert auch die Einrichtung der Selbstbesteuerungsgruppen nicht viel. Die gegenwärtige Verwaltung des J. N. F. hat bisher eine Reorganisation der Selbstbesteuerung zurückgestellt, da sie mit dem Gedanken umging, die Selbstbesteuerung durch Ausgabe von Selbstbesteuerungsbüchlein zu erleichtern, in welche allmonatlich oder noch besser allwöchentlich besondere Selbstbesteuerungsmarken (ähnlich den Rabattmarken der Rabattgesellschaften) einzukleben sind. Diese Bücher müßten dann alljährlich von den Sammelstellen eingezogen und kontrolliert werden. Voraussetzung hierfür ist aber, daß die Nationalfondsmarken überall leicht käuflich sind, und daß selbst in den kleinsten Städtchen öffentliche Verkaufsstellen für dieselben bestehen. Die Praxis hat nun gezeigt, daß die Idee der öffentlichen Verkaufsstellen sich nur schrittweise durchführen läßt, und wir halten es daher nicht für angezeigt, mit der Reorganisation der Selbstbesteuerung bis zur Einführung der Verkaufsstellen zu warten, um so weniger, als die langsame Entwicklung der Selbstbesteuerung verschiedene Gesinnungsgenossen veranlaßte, mit Vorschlägen für die Verbesserung der Selbstbesteuerung an uns heranzutreten. Diese Vorschläge sind im wesentlichen folgende: 1. Herr Leopold Singer, Leiter der kroatischen Sammelstelle, schlägt vor, an Stelle der Selbstbesteuerung eine Lebensversicherung zugunsten des Jüdischen Nationalfonds einzugehen. Auf Grund besonderer Vereinbarungen des J. N. F. mit den betreffenden Versicherungsgesellschaften könnte der J. N. F. eventuell bewirken, daß die eingezahlten Prämien schon vor Ablauf der üblichen Frist von drei Jahren zu seinen Gunsten kapitalisiert würden, wenn der Versicherte mindestens während der vereinbarten Frist seine Prämien gezahlt hat. Der große Vorteil einer solchen Versicherung an Stelle der Selbstbesteuerung besteht darin, daß die Einkassierung der Beträge (Selbstbesteuerung), die gegenwärtig dem Nationalfonds die größte Schwierigkeit verursacht, von der Versicherungsgesellschaft ohne Kosten übernommen wird. 2. Herr Dr. L. Dörneny, Leiter der ungarischen Sammelstelle, macht den Vorschlag, eine Maaßerabgabe einzuführen, welche einmal im Jahre zu einer bestimmten Zeit (analog der Erntezeit in Palästina, — vielleicht am Simchas Thora, beim Aufruf zur Thora) gemäß dem Einkommen oder Vermögen der einzelnen gespendet werden soll. Ein weiterer Vorschlag geht dahin, einen jährlichen Mitgliedsbeitrag für den J. N. F. im Betrage von etwa 10 Mark gegen Erteilung einer schön ausgestatteten Quittung einzuführen. Mit diesem Vorschlag würde man allerdings von der Idee der Selbstbesteuerung etwas abweichen, dagegen würde man aber dem besonders in Deutschland empfundenen Mangel einer Spende von einer bestimmten größeren Summe abhelfen. Die Summe von JC 205.— zur Eintragung ins Goldene Buch ist für den größten Teil der Gesinnungsgenossen als einmalige Spende zu hoch, und da es sonst keine Nationalfondsspenden gibt, für die ein bestimmter Betrag festgesetzt ist, begnügt sich mancher, der mehr geben könnte, mit kleinen und allerkleinsten Spenden, welche durch Ausweis und Verwaltung oft unverhältnismäßig hohe Spesen verursachen. Was Vorschlag Nr. 1 anlangt, so ist uns ein ausführliches Expose von Herrn Leop. Singer zugegangen, das wir nachstehend veröffentlichen, indem wir gleichzeitig an die Gesinnungsgenossen in allen Ländern, welche dem Nationalfonds Interesse entgegenbringen, die höfliche Bitte richten, sich zu diesem Vorschlage nach ihren Erfahrungen zu äußern. Alle Zuschriften in dieser Angelegenheit sind an die Adresse des Hauptbureaus des Jüdischen Nationalfonds, Köln a. Rh., Karolingerring 31 zu richten. Einen Aufsatz des Herrn Dr. Dömeny werden wir voraussichtlich in der nächsten Nummer der „Welt" bringen. Vorschlag über ein Sammelmittel im Wege abzuschließender Lebensversicherungen zugunsten des Jüdischen Nationalfonds an Stelle der Selbstbesteuerung Diejenigen Gesinnungsgenossen, welche dem J. N. F. einen Betrag von K. 500 aufwärts zuzuwenden beabsichtigen, können zugunsten desselben eine Lebensversicherung abschließen mit der Verpflichtung, die hierfür entfallende Prämie bis zu ihrem siebzigslen Lebensjahre zu bezahlen. Im Falle des Todes eines\solchen Versicherten würde die versicherte Summe an den J. N. F. ausbezahlt werden. Erlebt jedoch der Versicherte sein 70. Lebensjahr, so würde dem J. N. F. eine prämienfreie Police über das versicherte Kapital ausgefolgt v/erden, und es käme diese Summe ebenfalls nach dem Ableben des Versicherten zur Auszahlung. Damit den Zahlenden jeder wie immer geartete Einfluß auf die Zuwendung der versicherten Summe genommen werde, müßten sowohl die Begünstigtenals auch die Kontrahentenrechte von vornherein auf den J. N. F. übertragen und die Police selbst bei demselben deponiert werden. Die Kontrahentenrechte müssen aus dem Grunde auf den J. N. F. übertragen werden, damit der Versicherte auf die Police weder ein Darlehn aufnehmen, noch früher oder später die Begünstigtenrechte auf eine andere Person übertragen könne. — Eine Verpflichtung hieraus kann für den Kontrahenten (J. N. F.) nicht erwachsen, denn z. B. laut den Gesetzesbestimmungen in Ungarn kann nur jener Betrag geklagt werden, welcher als Prämie in der Police quittiert erscheint; in Österreich, Kroatien und