Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 14 (1910)
- Issue
- 1 (7.1.1910)
- Date
- 1910-01-07
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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no. i - - . die: Schar von Sammlern geschaffen. Was nun die Selbsthesieuerung anlangt, so mache er zu seinem Bedauern die Walime-hnuin«-, daß diese Spendenart noch immer keine große rn Erfolge erziele. Er macht daher den Vorschlag, dieselbe folgendermaßen einzuführen, indem man an die Maassergabe anknüpfe. Diese SelbstbeSteuerung soll in den Jahreszeiten entrichtet werden, wo man in unserm jüdischen Staat die Maassergabe entrichtet hat. Wenn ein Land auf diese Weise eine Maassergabe von 5000 Mk. aufgebracht hat. so soll es das Recht haben, einen Gesinnungsgenossen nach Palästina reisen zu lassen. Eisen, London, spricht sich für die Anstellung von bezahlten Kräften zwecks Propagierung des Nationalfonds aus und stellt eine Reihe von Anfragen, die vom Vorsitzenden beantwortet werden. Was den vorliegenden Entwurf einer neuen Büchsenquittung anlange, so glaube er, es sei nicht ratsam, in den Formalitäten so weit zu geben, Haß man die Empfänger der Büchsen unterschreiben lasse. Bezüglich der Büchsenleerung sei er der Ansicht, daß eine vierteljährliche Leerung genüge, wenn die Summe stets genau unter Angabe des Namens des Büchseninhabers und der Nummer der Büchse in den Ausweisorganen veröffentlich! weide. Gustav Finzi, Troppau, macht auf folgende nachahmenswerte Einrichtung Iji Troppau aufmerksam: Die dortige Nationalfonclskommission habe den Brauch eingeführt, daß bei freudigen Familienereignissen eine Deputation zu den betreffenden Familien sich begibt, um denselben im Namen der Nalionalfondskommission zu gratulieren. Zu diesem Zwecke führe die Deputation ein schon ausgestattetes Gedenkbuch mit. in welches die bei solchen Gelegenheiten gespendeten Beträge eingetragen werden. Er hätte die Wahrnehmung gemacht, daß sich nie jemand bei dieser Gelegenheil, einer Spende entzogen hätte. Auf diese Weise habe es die Nationalfondskommission in Troppau zu der außergewöhnlichen Leistung von ca. 1,11 Kr. pro Kopf der jüdischen Bevölkerung gebracht. Er füge hinzu, daß das Gedenkbuch schön ausgestattet sei. und daß man selbstverständlich nie einen Vereinsdiener in Vertretung der Nationalfondskommission geschickt habe, vielmehr hätten sich stets einige repräsentable Herren der Kommission dieser Mühe unterzogen. Er empfehle4, das Hauptbüro au möge sämtlichen Nationalfondskommissionen auf Wunsch derartige Gedenkbücher zur Verfügung stellen. Goldbloom, London, berichtet über die Büchsenorganisalion in England. Eine vierteljährliche Büchsenleerung; sei seiner Ansieht nacli nicht genügend. Man müsse die Büchsen Öfter leeren, da sie sonst leicht vernachlässigt werden. Er konstatiert unter anderm, daß die Selbstbesteuerung sich dort nicht bewährt habe. Hugo Schachtel, Breslau, möchte zunächst zu den neuen Büchsenquittungen, die im übrigen ganz seinen Beifall hätten, bemerken, er glaube nicht, daß viele der Büchseninhaber die Quittung unterschreiben würden. Man müsse daher einen andern Modus linden, um deren Namen festzustellen. Er weist ferner darauf hin, daß die vom Hauptbureau ausgegebenen Dienstmarken sowohl von den Sammelstellen als auch von Einzelpersonen häufig zu allgemeinzionistischen Schreiben verwandt würden. Er sei der Ansicht, daß dies durchaus zn Unrecht geschehe und daß die Nationallondsdienstmarken nur bei den offiziellen Schreiben der Sammelstellen in Angelegenheiten des Nationalfonds Verwendung finden dürfen. Bei allgemeinzionistischen Schreiben der Sammelstellen, sowie bei den Briefen der zionistischen Landeszentralen seien r-lets richtige Nationalfondsmarken zu verwenden, für die der (regenwert dem Nationalfonds zugeführt werden müsse. Was die Vermächtnisse anlangt, so glaube er, daß man sich nicht mit einer Erbschaftssteuer begnügen solle, sondern daß es sehr wohl möglich sei, Testatoren zu Schenkungen und VermächtjKELY =■ 21 nissen zugunsten des Nalionalfonds zu veranlassen. Er weist auf verschiedene Beispiele hin und betont, daß derartige Zuwendungen für den Nationalfonds noch erheblich .wichtiger als eine Erbschaftssi euer sein dürften. Mit Dankesworten schloß Herr Dr. Bodenheimer gegen 12 \U Uhr die Versammlung und richtete die Aufforderung an die Anwesenden, nach dem Muster der verdienten Gesinnungsgenossen Hugo Schachtel, Breslau, und Dr. E. Zweig, Wien, in allen Organisationsfragen in ständige Verbindung mit dem Hauptbureau zu treten. Da aus der Mitte der Versammlung von verschiedenen Seiten der Wunsch nach einer Fortsetzung der Sitzung laut wurde, wurde für einen der nächsten Tage eine weitere Sitzung in Aussicht genommen. Leider konnte diese Sitzung nicht mehr stattfinden, da die Teilnehmer durch die Kongreß Verhandlungen und Ausschußsitzungen in Anspruch genommen waren. Sammelstelle des Jüdischen Nationalfonds für Osterreich: (Adresse: Wien IX, Türkenstraße 9. - Publikationsorgan: „jüdische Zeitung", Wien.) Vom 13.—-20. v. M. eingegangen und in Nr. 52 der „jüdischen Zeitung" detailliert ausgewiesen: All-gemeine Spenden..............Kr. 698.92 Selbstbesteuerung...............„ 141.84 Satnmel bogen.................„ 182.55 Sammelbüchsen.................„ 274.12 Summe Kr. 1297.43 ,^1102.82 Sammelstelle des Jüdischen Nationalfonds für Ungarn: (Adresse: Dr. L. Dömeny, Budapest V, Arany Jänos-utcza 33. — Publikationsorgan: „Magyarorszägi Cionista Szervezet", Budapest.) Vom 15. Oktober bis 15. November v. J. eingegangen und in Nr. 11 des „Magyarorszägi Cionista Szervezet" detailliert ausgewiesen: Allgemeine Spenden..............Kr. 146.28 Selbstbesteuerung...............„ 10.30 Sammelbogen..................„ 5.32 Sammelbüchsen . ................„ 379.02 Summe Kr. 540.92 JC 459.79 Sammelstelle des Jüdischen Nationalfonds für Rußland: (Adresse: Dr. E. W. Tschlenow, Moskau, Mjasnitzkaja, Juschkow Per., Haus „Rossija".—Publikationsorgan: „Rasswjet", St. Petersburg.) Vom 23.—30. November a. St. eingegangen und in Nr. 49 des „Rasswjet" detailliert ausgewiesen: Allgemeine Spenden............. .Rbl. 158.77 Selbstbesteuerung.....:.........„ 12.50 Sammelbogen (russische).............„ 6.— Sammelbüchsen................ „ 139.39 Goldenes Buch (Vollzahlungen*)..........„ 300.— __ Summe Rbl. 616.66 1331.99 *) Siehe die Rubrik »Eintragungen ins Goldene Buch«, Nr. 3299—3301.