Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 13 (1909)
- Issue
- 48 (26.11.1909)
- Date
- 1909-11-26
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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$Ut entwickelt hat und das populärste von all unsern zionistischen Instituten geworden ist. Die Ausarbeitung eines systematischen planes zur möglichst bessern Verwendung der Kapitalien des Natiotfalfonds bei der palästinensischen Kolonisation wird unzweifelhaft die Aufmerksamkeit der Delegierten auf sich ziehen, und der Gedankenaustausch wird mehr als alles andere die Wünsche und das Bestreben derjenigen erkennen lassen, die solch lebhaften, eifrigen Anteil #n seiner Schaffung nehmen. Die Direktive, welche der Kongreß dem Direktorium des Nationalfftnds geben soll, ist auch deshalb wichtig, weil in Hinsicht auf ihre eigentümliche juridische Formen unsere einzelnen Institute juridisch (•juasi als selbständig handelnde Institute auftreten. Die Beurteilung tter Tätigkeit all unserer einzelnen Institute auf dem Kongresse, wie t)le Ausarbeitung bestimmter Direktiven für ihre Direktorien, ist auch $arum von großem Nutzen, damit noch ein übriges Mal das Grundprinzip unterstrichen wird, daß jedes der Institute nur als Integralt^il des Ganzen auftritt, als Speiche des großen Rades unserer Volksbewegung. Die Banken In diesem Sinne ist auch die Kritik der Tätigkeit unserer Banken ^r J. C. T., der A. P. C. und A. L. B. C, die Erörterung der Grund- Ijnien ihrer allgemeinen Geschäftspolitik, überaus wichtig. Es ist zu ^sprechen, ob dieselben in genügendem Maße ihre Fundamental- ^ufgabe, als Finanzinstrument der Bewegung zu dienen, erfüllen, ob dieselben den nötigen Anteil an den Finanzkonzessionen ijtid Unternehmungen, welche jetzt den Markt der Türkei überschwemmen, nehmen? Die Erörterung all dieser wichtigen Fragen i^ann auf dem Kongresse öffentlich stattfinden, oder dieselbe mag m\ch in beschränktem Kreis kompetenter Personen, in einer beson- ^rn Bankkommission, welche aus der Mitte der Kongreßdelegierten ^ßwählt sein kann, geschehen, auf alle Fälle ist eine solche Erörterung sehr erwünscht. tyv Abänderung des Organisationsstatuts Unsere Organisationsstatuten sind schon auf drei Kongressen ^arbeitet worden, auf dem Dritten, dem Fünften und dem Achten. Von dem unermüdlichen, eifrigen Arbeiter auf diesem Gebiete, Dr. $odenheimer, ist von neuem ein Entwurf der Organisationsstatuten ausgearbeitet worden, welcher dem Kongreß zur Beschlußfassung Vorgelegt wird. Nun ist aber eine solch häufige Änderung der Statuten kaum als zweckmäßig zu bezeichnen. Es ist zweifellos, (jkß die Kompliziertheit und Vielseitigkeit unserer Bewegung, wrelche sich über alle fünf Weltteile ausdehnt, bei den verschiedenartigsten politischen Bedingungen und unter dem Einfluß aller Gesetzgebungen $ller Länder arbeitet, die Ausarbeitung eines einheitlichen Ganzen, tyines Alle befriedigenden Organisationsschemas, äußerst schwierig Wachen. So z. B. können die Wahlen zum Kongresse, die systematische Agitation mit Hilfe von Versammlungen, die Einberufung von periodischen Delegiertentagen, in manchen Ländern ganz regelmäßig, ^Uf äußerst demokratische Weise durchgeführt werden; dagegen gönnen in andern Ländern, bei der Abwesenheit jeder Versamml^ngs- und Vereinsfreiheit, diese höchst notwendigen Organisationsifiittel kaum teilweise und manchmal sogar gar nicht durchgeführt Verden. Wenn man sich also auch gegenüber einer allgemeinen Revision ^r Statuten ziemlich gleichgültig verhält, so schließt das doch die Notwendigkeit der Durchführung einiger teilweisen Abänderungen nicht #lis. Zur Reihe der letztern gehört die Frage der Abänderung (jlßr Zusammensetzung und des Charakters der Funktion des Großen Aktionskomitees und der Reorganisation des Kleinen Aktionskomitees. 10. Reform des Großen Aktionskomitees Aus dem jetzt überaus schwerfälligen Institut, welchem ca. 70 l%sonen angehören, welche über die ganze Erde zerstreut sind, von ^nen mehr als ein Viertel in Amerika, Asien und Afrika leben und dessen Sitzungen kaum 20—25 Personen zusammenkommen, soll (fesselbe in ein beweglicheres, mehr aktives und in seiner Zusammensetzung beständigeres umgewandelt werden. Es darf nicht vergessen werden, daß von einem Kongreß bis #um andern das Große Aktionskomitee als höchste Instanz betrachtet Wird, da es die Bewegung leitet und dem Kleinen Aktionskomitee, ttem unmittelbaren Ausführungsorgan der Bewegung, die Direktiven ijtid Instruktionen geben soll. Damit die Zusammensetzung des Öroßen Aktionskomitee? auf der Höhe seiner Aufgabe sein kann, tfwß es derartig gebildet sein, daß seine Mehrzahl bei der ersten Wotwendigkeit in kürzester Zeit einberufen werden kann, und muß aus solchen Männern bestehen, die am meisten tätig, am meisten Von der großen Verantwortung ihres Postens durchdrungen sind Und am besten die Lage der Ereignisse kennen. Dies ist nur dann Möglich, wenn die Wahl der Mitglieder des Großen Aktionskomitees nicht auf Grund des Prinzips der Proportionalität nach Landsmannschaften geschieht, sondern nur auf Grund der aktiven Arbeitsfähigkeit in der Bewegung, und wenn die Mitgliederzahl des Großen Aktionskomitees mindestens auf die Hälfte reduziert wird und wenn alle ihren Wohnsitz in Europa haben. 11. Die Reorganisation des Kleinen Aktionskomitees In diesem Punkte ist nicht allein die äußere Reform der Statuten maßgebend, hier handelt es sich vielmehr darum, daß aus der Mitte unserer besten Kräfte diejenigen ausgewählt werden, welche als geeignet für die unmittelbare Leitung unserer Bewegung scheinen und das Vertrauen der Majorität der Organisation genießen. Die Frage der Zusammensetzung des Engern Aktionskomitees hat in der fetzten Zeit mit dem Anwachsen der Bedeutung und der Anzahl der konkreten Aufgaben unserer Bewegung die Reihen unserer Organisation stark beschäftigt. Von vielen Seiten wird die Frage angeregt, daß es wünschenswert wäre, das Engere Aktionskomitee aus Köln in ein größeres Zentrum des jüdischen Lebens zu übertragen, wobei es dann auf eine ganze Reihe aktiver Kräfte in den einzelnen Ausschüssen zur Bearbeitung einzelner Fragen der Bewegung rechnen könnte. Ferner wird auf die Notwendigkeit der Anordnung hingewiesen, daß die Mehrzahl seiner Mitglieder (3 bis 4 Personen) immer an einem Ort wohnen und so als Kern des Kollegiums dienen könnten. Ferner wird wahrscheinlich die Frage aufgeworfen werden, ob nicht die Beibehaltung der Ordnung zweckmäßig ist, welche bis zum VIII. Kongreß stattfand, nämlich, daß auf dem Kongreß nur die Mitglieder des Aktionskomitees, aber nicht der Präsident als solcher gewählt wird. Alle diese Fragen, welche in engster Verbindung mit der Qualifikation der Personen stehen, werden wahrscheinlich nicht auf dem Kongreß selber, sondern im Permanenzausschuß ventiliert werden, welcher von den Vorstehern der Landsmannschaften zusammengestellt wird. Die Auswahl der Vertreter der Landsmannschaften in diesen Permanenzausschuß müßte gerade diesmal mit ganz besonderer Vorsicht und Überlegung geschehen. 12. Die Finanzen Die Praxis der letzten fünf Jahre hat gezeigt, daß die Finanzgrundlage der Bewegung — die Schekelsammlung — sich als unzureichend erwiesen hat zur Versorgung der Zentren der Organisation (des Kleinen Aktionskomitees, der Palästinaressorts und der Zentralen der Landsmannschaften) mit genügenden Mitteln. Einerseits ist der Gesamteingang der Schekelsammlung nicht besonders groß, anderseits hat die Vertiefung der zionistischen Idee und die große Parteidifferenz der jüdischen Gesellschaft dahin geführt, daß derSchekel zum großen Teile nur von den bewußt organisierten Elementen der Bewegung bezahlt wird. Alle mit der Bewegung nur Sympatisierenden hörten mit der Bezahlung der Schekeleinzahlung auf und bewiesen ihr Interesse an einzelnen Unternehmungen unserer Bewegung in Form von freiwilligen Gaben für den N. F., Bezalel, oder für irgendein anderes palästinensisches Unternehmen. Die Summen, welche durch die Schekeleinzahlungen gesammelt werden, erweisen sich deshalb als unzureichend zur Deckung der laufenden Ausgaben unserer weitverzweigten Organisation. Beim vorigen Kongreß wurde zur Aushilfe eine Art Hilfssteuer, ein Parteifonds geschaffen, doch rief er kein besonderes Interesse hervor, und die gesammelten Summen gingen einzig zur Deckung der laufenden Ausgaben drauf und erreichten lange nicht die Höhe eines Fonds, dessen Prozente nur den Zwecken der Organisation dienen könnten. Im abgelaufenen Jahre 1909 war es nötig, um dem EAC. die Möglichkeit zu geben, die laufenden Ausgaben zu bestreiten, eine Extraassignierung aus dem Reservefonds der Kolonialbank zu machen und einmalig 2000 £ zuzuweisen. Das EAC. trägt sich schon seit Anfang 1908 mit der Idee der jährlichen obligatorischen Überweisung zu Zwecken der Organisation, eines gewissen Teils aus allen Einnahmen unserer Institute, nämlich aus dem Reinertrag unserer Banken, aus den Revenuen des Nationalfonds und aus den Einnahmen aller übrigen Unternehmungen. Ohne Regulierung unserer Finanzen ist keine regelmäßige Durchführung der Organisationstätigkeit möglich, ebenso wie es unmöglich ist, ein mehr oder weniger richtiges Budget aufzustellen. Aus den zu diesem Zwecke vorgeschlagenen Maßnahmen kommen folgende drei in Betracht: a) Die Erhöhung des Schekels, b) die Prozentüberweisung aus allen Einnahmen unserer Instituten, c) die Verrechnung der Hälfte der verfristeten Dividenden. a) Die Erhöhung der Schekeleinzahlung wird von 50 Kop. auf ein Rubel (zwei Mark usw.) vorgeschlagen, und würde von großer Bedeutung für das EAC. sowie für die Erhöhung der Einnahmen der Zentralorgane der Landsmannschaften sein, welche 40°/o aus den Schekeleinnahmen erhalten. Diese Maßnahme wäre am radikalsten, wenn sie sich nicht als zu beschwerlich für die breiten Massen der