Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 13 (1909)
- Issue
- 47 (19.11.1909)
- Date
- 1909-11-19
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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No. - 47 DIE ELT: 1043 trolliererr, ob sich der betreffende Jude tatsächlich mit dem Einkäufen '^6x1 Waren beschäftigt oder ob er einen ändern Beruf ausübt. Das Ministerium des Innern ist mit dieser Verordnung des Senats unzufrieden \X/eiI sie nach seiner Meinung den Juden zu große Freiheit überläßt,.- und es wandte sich gegenwärtig an den Senat mit der Bitte um Widerrufung der frühern Erklärung, und wies darauf hin, daß die Juden diese Vorrechte ausnutzen und, indem sie sich nicht mit Handel beschäftigen, widergesetzlich handeln. Um dieser schädlichen Tätigkeit entgegenzuwirken, muß man nach der Meinung des Ministeriums des Innern der Polizei die- Kontrolle überlassen, ob ein jeder in Rußland wohnender Jude wirklich seinen Beruf ausübt. Die Mehrheit der Senatoren unterstützte den Antrag des Ministeriums des Innern, die Minderheit behauptete dagegen, daß man eine so komplizierte Frage nicht so schnell lösen kann und sich erst vom Handelsministerium aufs genaueste informieren lassen muß. Infolge der entstandenen Meinungsverschiedenheit wurde die Angelegenheit dem Justizministerium übergeben. Der Epilog des Bialystoker Pogroms Vor wenigen Tagen fand am Grodnoer Kreisgericht der Prozeß des Rechtsanwalts Hillerson statt, welcher beschuldigt war, daß er während des Prozesses über den Bialystoker Pogrom eine regierungsfeindliche Rede gehalten habe. Als Verteidiger des Angeklagten traten die berühmtesten russischen Juristen auf. Der Prozeß rief in Rußland ein kolossales Interesse hervor, weil er einen bisher unbekannten Präzedenzfall der Anklage eines Rechtsanwalts infolge der von ihm im Gerichte gehaltenen Rede bildete, während welcher der Gerichtspräsident ihn kein einziges Mal unterbrochen hat. Es herrschte die allgemeine Meinung, daß Hillerson freigesprochen werden würde. Gegen alle Erwartung wurde der Angeklagte zu einem Jahr Festung verurteilt. Das zeugt zweifellos von einer deutlichen Direktive seitens der maßgebenden Kreise, was für den gegenwärtigen politischen Kurs sehr charakteristisch ist. Diese Rubrik, für die die Redaktion keine Verantwortung trägt, ist Zuschriften aus dem Leserkreise zum freien Meinungsaustausch offen Hochgeehrte Redaktion! Wollen Sie gefl. im Sprechsaal der nächsten Nummer der „Welt" folgenden Zeilen Raum gewähren, wofür ich Ihnen hiermit im voraus meinen besten Dank ausspreche. Durch folgende Ausführungen will auch ich zum „Entwurf eines neuen Organisationsstatuts" Stellung nehmen und mein Scherflein in kurzen Strichen dazu beitragen: Ad § 1 (nach dem in der „Welt" veröffentlichten Entwurf): Das Baseler Programm darf — trotz der türkischen Umwälzungen — in keiner Weise geändert werden. Es muß auch weiter so lauten, wie es bisher gelautet hat. Die Leitung der Gesamtorganisation möge von nun an folgende Form annehmen: Die Kongreßmitglieder wählen aus ihrer Mitteden Präsidenten. Das bis jetzt sogenannte „Große Aktionskomitee" soll von nun an den Namen „Senat" tragen. Nach der Präsidentenwahl werden wie bisher von den Kongreßdelegierten, nach Landsmannschaften geordnet, die Senatoren gewählt. An die Spitze des Senats tritt ein fünfgliedriges „Aktionskomitee" (nicht Engeres und nicht Großes), dessen Präsident der eben vom Kongreß gewählte ist. Die übrigen vier Aktionskomiteemitglieder werden nach Vorschlag des neugewählten Präsidenten aus der Mitte der neugewählten „Senatoren" vom Kongreß gewählt. Somit müßte der letzte Satz des §3 lauten: An der Spitze der Gesamtorganisation steht Aktionskomitee, Senat und Kongreß. — Ad § 4 Punkt 5 demnach „Senat" statt vorgeschlagenem „Aktionskomitee". Das ist der ständige Ausschuß usw. und Punkt 6 anstatt „Präsidium" „Aktionskomitee". Das ist das Exekutivorgan des Senats und des Kongresses. Der letzte Satz des § 6 ist demnach auch wie folgt zu modifizieren: Die Statuten1 der Landesorganisation sind dem Aktionskomitee zur Genehmigung zu unterbreiten. " § 9 sub a soll daher heißen: Entgegennahme und Prüfung 'des Rechenschaftsberichts des Senats und Aktionskomitees . . . sub b Feststellung usw. auf Grund motivierter Vorlagen, die das Aktionskomitee usw., , . . Wahl des Senats, des Aktionskomitees usw. §§ 14 und 15 sollen ganz wegbleiben, da der bisherige Usus, nach welchem je 200 Schekelzahler einen Kongreßdelegierten zu entsenden berechtigt waren, viel praktischer ist. Es sollen daher in diesem Sinne die alten Paragraphen weiterbleiben. Ad § 21. Senat. Der Senat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: . . . Punkt 3. Den Präsidenten der vom Aktionskomitee anerkannten Landesorganisationen. (Punkt 5 ist nicht nötig). Punkt 6 . . . einschließlich der fünf Mitglieder des Aktionskomitees. § 22. Der Senat wird vom Aktionskomitee einberufen und dient zur Erledigung aller dringlichen Angelegenheiten der zionistisch . . . Zu einer Änderung des Organisationsstatuts sowie zur Wahl des Präsidenten usw. ist der Senat unter keinen Umständen berechtigt. Die in den §§ 23 und 24 vorkommenden Worte „Aktionskomitee" müssen durch „Senat" ersetzt werden. § 25. Aktionskomitee. An der Spitze des „Senats" bzw. der zionistischen Organisationen steht ein Aktionskomitee von 5 Mitgliedern, und zwar (nach §3) eines Präsidenten und vier Aktionskomiteemitgliedern, von denen jedes eines der in nachfolgendem bezeichneten Ressorts zu verwalten hat und auch dem Senat und dem Kongiesse für alle dasselbe betreffenden Angelegenheiten, wie der Präsident, verantwortlich ist. Die Ressorts sind: 1. Der Präsident. Politik und Gesamtleitung (ähnlich der Stellung des deutschen Reichskanzlers). 2. Kolonisations- und Ackerbauangelegenheiten. 3. Finanzinstitute. 4. Kulturelle Angelegenheiten. 5. Organisation und Propaganda (hierher gehören auch alle Geschäfte, die beispielsweise ins Ressort eines Ministers des Innern gehören). Ad § 37. Der Schekel ist der jährliche Beitrag jedes Zionisten ob er einem zionistischen Vereine angehört oder nicht) usw. Ad § 39. Jeder Zionist, der das Baseler Programm anerkennt, hat jährlich einen Schekel ... zu zahlen. — Dieser Statutenmodus entspricht nicht nur meinem Wunsche, sondern auch dem vieler meiner Gesinnungsgenossen. Mit bestem Zionsgruß und Hochachtung Samuel Mehler Tuchla, 13. Marcheschwan 5670. SCHEKELAUSWEIS Schekelsammlungfür das Jahr 5669 (VIII. Ausweis) Zionistisches Zentralbureau für Westösterreich Innerösterreichisches Distriktskomitee (Spezifikation fehlt) Kr. 650.— dl 552.50 Distriktskomitee Böhmen (Spezifikation fehlt) „ 461.19= „ 391.33 Allweltlich jüdisch-sozialistischer Arbeiterverband Poale Zion (Spezifikation fehlt)............Kr. 250 212.50 Ägypten Societe Sioniste Ahawath-Sion, Cairo, 23 Schekel £ 1.3.3 dt 23.70 „3.0.0= „ 61.20 Societe Zeire Zion, Alexandrien . . 60 Zionistische Vereinigung für Deutschland Heilbronn a. N. ..................dl 6.-- Serbien Verein Zion: Belgrad (Spezifikation fehlt) Frcs. 400. - dl. 320.--- Zentralkomitee der Oalizischen Zionisten Krakauer Distriktskomitee: Rzeszow (156), Krakau (44), Jaslo (6), Krzeszowice (5), Lezajsk (5), Rymanow (38), Gorlici (30)...................dl 280.— Distriktskomitee Podolien, Tarnopol: (Spezifikation fehlt) Kr. 171.50 =" dt, 138.30 Misrachi=Federation Aus Deutschland (40), Rußland (58), Belgien (16) . . . dl 114. - Zionistisches Landeskomitee für Ungarn Budapest Kr. 170.04, Ungvar 15.60, Räkoscsaba 3 60, Fiume 4.80, Kassa 173.20, Kolozsvär 1.20, Marosvasarhely 28.80, Maramarossziget 10.50, Gynlafehervar 12.—, Zolyom-Lipcse 12.—, Pees 2.40, Deva 2.40, Boldogasszony 6.-—, Ujvideh 3.55, Pozsony 144.—, Abanjszanto 42.75, Szentbalha 2.40, Szatmar 39.10, Nagymegyer 2,40, Wien 10.80, Vacz 2.40, Verbo 24.—, Nagybanya7.20, Pöstyenl2.—, Rozsahegy21.60, Nagy-