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Die Welt · 1909-09-28 · 40 (28.9.1909) · page 20

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
13 (1909)
Issue
40 (28.9.1909)
Date
1909-09-28
Page
– (sequence 20)
Language
German
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880 blES^ELT No. 40 Der Jüdische Nationalfonds ist dazu bestimmt, palästinensischen Boden als unveräußerliches Eigentum des jüdischen Volkes zu erwerben und auf ewige Zeiten zu erhalten. Vom V. Zionistenkongreß im Jahre 1901 gestiftet, hat er bereits die Höhe von über Millionen Mark erreicht. MITTEILUNGEN DES HAUPTBUREAUS DES JÜDISCHEN NATIONALFONDS IN KÖLN Die Handhabung der Büchsen leerungen. Aus zahlreichen Berichten, die uns zugekommen sind, entnehmen wir, daß unsere Gesinnungsgenossen in allen Ländern die für die herannahenden Mittelfeiertage des Sukkothfestes in Aussicht genommene Generalleerung der Nationalfondsbüchsen mit lobenswertem Eifer vorbereiten. Da es unbedingt notwendig erscheint, daß diese Aktion allenthalben nach einheitlichen Gesichtspunkten und in möglichst gleichmäßiger Weise durchgeführt wird, weil nur in diesem Falle auf einen allgemeinen Erfolg der geplanten Aktion gerechnet werden kann, reproduzieren wir im nachstehenden die auf die Verteilung, Leerung und Kontrolle der N.F.-Büchsen bezüglichen Abschnitte unserer Instruktion für die Vertrauensleute des J. N. F. Die betreffenden Abschnitte haben folgenden Wortlaut: I. Aufstellung Man lasse bei denen, die darum ersucht haben, Sammelbüchsen aufstellen, versuche dies aber auch bei andern zu tun, soweit anzunehmen ist, daß sie die Büchse annehmen werden. Man denke besonders an Cafes, Pension ate, Hotels,Restaurationen, Konditoreien, in denen viele Juden verkehren, und an Synagogen und Bethäuser. Erwünscht ist, daß die mit der Verteilung von Büchsen betraute Person über den N. F. u. seine Sammelmittel gut orientiert ist, um für dieselben Propaganda machen und auf etwaige Fragen Auskunft geben zu können. Jedem Empfänger einer Büchse lasse man Flugblatt Nr. 1 oder Nr. 6 (über die Sammelmittel des J. N. F.) bzw. Flugblatt Nr. 5, im Jargon, überreichen. Empfehlenswert ist auch, daß die Verteiler Sammelbüchlein und Verkaufsartikel (Marken, Telegrammblankette, Ansichtskarten des J. N. F. usw.) bei sich haben. II. Leerung Die Leerung erfolgt derart, daß zwei Sammler, in Klein- und Mittelstädten am geeignetsten junge Damen, im Auftrage der lokalen N. F.-Kommission, welche die Büchsen verteilt hat, unter Vorweisung einer von dieser ausgestellten Legitimation in die Wohnungen der Inhaber gehen, die Büchsen öffnen, den Inhalt herausnehmen und dem Büchseninhaber über den Betrag eine Quittung erteilen. Der Betrag wird in eine Liste eingetragen, worauf die Büchse durch die Sammler von neuem verschlossen und das Schloß mit einer Siegelmarke überdeckt wird. Empfehlenswert ist es, auf dieser Siegelmarke den Termin der nächsten Breslauer Zionifttfcbe üereinigung. Breslau, Datum des Poftfiempcls. P. P. ITJir erlauben uns hiermit Sie hofl. zu benachrichtigen, dafe die in Ihrem werten flirte aufgeflclltc ITationalfondsbüdrfe in den nächften 14 Tagen durch eine oon der 17. F.- Kommiffion gewählte üertraucnsperfon geleert tüird. Lüir bitten Sie bei diefer Gelegenheit fehr, für den Hationalfonds imKreifc Ihrer locrten Bekannten und üerioandten weiter Propaganda zu machen und uns lo in unferer Arbeit für untere gute Sache zu untcrftützen. Es loärc uns befonders fehr lieb, wenn Sie uns (auf beiliegender Karte) bald Adressen angeben würden, wo die Aufftellung oon 17. F.-Büchfen crwünfebt refp. angebracht wäre. Ihren werten 17achrichten entgegenfehend, zeichnen wir mit beftem Zionsgrui3 Die nattonalfondskommiffion der Breslauer Zioniftifdien üereinigung. Leerung zu vermerken. Das Führen einer besonderen Liste erübrigt sich, wenn dievom Hauptbureau ausgegebenen Quittungsblocks sachgemäß benutzt werden. Für die Büchsenleerer gilt das oben von den mit dem Verteilen der Büchsen betrauten Personen gesagte: Kenntnis der N. F.-Sammelmittel, Mitnahme eines Vorrats. Die Leerung der Büchsen ist etwa 8 Tage vorher vermittels eines Zirkulars nach obigem Muster anzukündigen. Eventuell sind solche Zirkulare von der Landessammelstelle zu beziehen. HL Kontrolle. Um eine bessere Kontrolle zu erhalten, sind dreiteilige Quittungsblocks geschaffen worden, die zur Quittierung des entnommenen Betrages, zum Ausweis in den Zeitungen seitens der Landessammelstellen und zur Evidenzhaltung durch die lokalen Sammelstellen dienen. Auf dem 1. abtrennbaren Teil des Blocks (oben) quittieren beide bevollmächtigte Büchsenleerer unter Angabe der Büchsennummer den Empfang des der n r t\ Q & 2 O'^ n. o o^gi m ß Eg? ii Ii yA\NlCu_Qu..fli; ui'u.c! uiO \V^Ä.' : " trojwu cuawau^aaw at, u-du.c! v<ai.m, ua.au -CiCtr 31>3[U»C<p|lH '[« "«llOfJ Büchse entnommenen Betrage?, während auf dem 2. abtrennbaren Abschnitt, welcher dieselbe fortlaufendeNurnmer wie der 1. trägt, der Inhaber bestätigt, da!3 der Bevollmächtigte des J. N. F. am betreffendenTage seiner Büchse Nr. .... den und den Betrag entnommen habe Der 2. abtrennbare Abschnitt ist der Landessam meisteile zurKontrolle und Ausweis abzuliefern; der 3. Abschnitt dagegen, welcher lediglich vom Büchsenleerer

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