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Die Welt · 1909-08-27 · 35 (27.8.1909) · page 14

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
13 (1909)
Issue
35 (27.8.1909)
Date
1909-08-27
Page
– (sequence 14)
Language
German
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784 DlE30gELT= No. 35 J^g juepisateR MATIOnAL-FOriDS)^ Der Jüdische Nationalfonds ist dazu bestimmt, palästinensischen Boden als unveräußerliches Eigentum des jüdischen Volkes zu erwerben und auf ewige Zeiten zu erhalten. Vom V. Zionistenkongreß im Jahre 1901 gestiftet, hat er bereits die Höhe von über 11\2 Millionen Mark erreicht. MITTEILUNGEN DES HAUPTBUREAUS DES JÜDISCHEN NATIONALFONDS IN KÖLN Das Hauptbureau des -Jüdischen Nationalfonds hat an die Landessammelstellen folgendes Zirkular versandt: Köln, den 20. August 1909. Sehr geehrte Herren Gesinnungsgenossen! Rosch-Haschonoh, das jüdische Neujahrsfest, naht heran. Der Beginn des jüdischen Kalenderjahres ist in unserer Bewegung zugleich der Anfang eines neuerwachenden Vereinslebens und damit einer gesteigerten Tätigkeit für die Verwirklichung unserer Ideale. Die bevorstehenden Feiertage bieten mannigfache Gelegenheit, um die Aufmerksamkeit der weitesten jüdischen Kreise auf die hohe Bedeutung des Jüdischen Nationalfonds zu lenken. Von den zahlreichen Anlässen, die die Festzeit zur Mehrung unseres Volksschatzes darbieten und deren zweckmäßige Benutzung wir der Begeisterung und dem Eifer unserer Freunde überlassen, seien im nachstehenden nur folgende angeführt: i. Rosch-Haschonoh. Für das Neujahrsfest kommen zunächst, wie in den früheren Jahren, die Gratulationsablösungen in den Publikationsorganen unserer Landessammelstellen in Betracht. Wer nicht durch die Zeitung, sondern brieflich Angehörigen und Freunden seine Glückwünsche darbieten will, der benütze die schönen Telegrammformulare des Nationalfonds. In vielen Orten ist es üblich, in der dem Neujahrsfeste vorausgehenden Woche an den Gräbern der verstorbenen Angehörigen zu beten. Die Nationalfondskommissionen mögen deshalb dafür sorgen, daß Büchsensammlungen auf den* Friedhöfen vorgenommen werden. II. Jörn Kippur. Die gehobene Stimmung, in der sich unsere Volksgenossen in den dem Jörn Kippur vorausgehenden Bußtagen befinden, macht ihr Herz empfänglicher für das Wohl und Wehe ihrer Brüder, und steigert mächtig die Opferfreudigkeit für die Gesamtheit. Es empfiehlt sich daher, in diesen Tagen auf die Herren Rabbiner und Gemeindevorsteher einzuwirken, daß in den Predigten auf den Nationalfonds hingewiesen und zu Spenden beim Thor a-Auf ruf aufgefordert wird. Die Gesinnungsgenossen, die an den hohen Feiertagen Privatandachten (Minjanim) veranstalten, sollten einen Teil des Erträgnisses der Betplätze und der Thoraspenden dem Nationalfonds zuführen. Die Kaares-Sammlungen am Vorabend des Versöhnungstages haben in den früheren Jahren beträchtliche Eingänge für den Nationalfonds ergeben, und sind besonders dann erfolgreich, wenn angesehene Bürger mit der Leitung und Überwachung der Sammlungen betraut werden. III. Sukkoth. Den Höhepunkt der Agitationskampagne für die bevorstehenden Festtage sollen jedoch die Büchsensammlungen an den Halbfeiertagen des Sukkothfestes bilden. Alle erfahrenen Gesinnungsgenossen, die sich in der Agitation für den Nationalfonds praktisch betätigen, sind darin einig, daß die Büchsenleerungen in regelmäßigen Zeitabschnitten erfolgen müssen und daß für diesen Zweck sich die Chol-Hamoed-Tage am besten eignen. Es ist vor allem am leichtesten, an diesen Tagen freiwillige Kräfte für die Aktion zu gewinnen. Es mögen demnach, so bald als möglich, eigens für diesen Zweck Komitees gebildet werden, zu denen insbesondere Damen zugezogen werden sollen. Diese Komitees sollen sich nicht nur mit der ordnungsgemäßen Leerung der verteilten Büchsen befassen, sondern auch bestrebt sein, in jüdischen Häusern, wo sich noch keine Nationalfondsbüchse befindet, eine solche unterzubringen. Die Leerung muß genau nach unseren Instruktionen gehandhabt werden. (Vorherige briefliche Benachrichtigung der Büchseninhaber, womöglich mit Beischluß eines Flugblattes; gegenseitige Quittung des Büchseninhabers und des Büchsenleerers durch unsere Quittungsblocks; genaue Notierung der Kennbuchstaben und Nummern sowie Angabe derselben an die Landessammelstellen behufs Ausweises in den Zeitungen; Verschluß der geleerten Büchsen unter Anbringung unserer Verschlußmarke.) Sollten die Büchsenleerer Büchsen ohne Kennbuchstaben und Nummern vorfinden, wie solche in den früheren Jahren von verschiedenen lokalen Organisationen hergestellt worden waren, so sind diese Büchsen sofort einzuziehen und durch neue zu ersetzen. Es empfiehlt sich überhaupt, bei Vornahme der Leerungen nach derartigen Büchsen, die sich jeder Kontrolle seitens der N. F.-Verwaltung entziehen, zu fahnden und sie einzuziehen. Die Überreichung von Flugblättern seitens der Büchsenleerer und -Verteiler bildet erfahrungsgemäß ein vorzügliches Mittel, um die Büchseninhaber für die Sache des Nationalfonds fortdauernd zu interessieren. Da die lokalen Verhältnisse sowohl in bezug auf die Sprache, wie auch im allgemeinen sehr verschiedenartig sind und diese Verschiedenheiten gemäß dem Verlangen vieler N. F.-Kommissionen berücksichtigt werden müssen, so kann die Herausgabe geeigneter Flugblätter nicht immer von einer Zentralstelle aus erfolgen, und stellen wir es den einzelnen Landessammelstellen und lokalen Organisationen anheim, für die bevorstehenden Festtage und namentlich für die Zwecke der Büchsenleerungen ein aktuelles volkstümliches Flugblatt in den Sprachen ihres Gebietes herauszugeben. Wir möchten Sie jedoch dringend bitten, von nun an dem Hauptbureau von allen von Ihnen herausgegebenen Flugblättern und Broschüren regelmäßig mindestens 10 Exemplare zum Zwecke der Übermittlung an die anderen Landessammelstellen einzusenden. Wir gestatten uns zum Schlüsse, Ihnen wärmstens ans Herz ■ zu legen, dieser zum erstenmal in allen Ländern einheitlich durchzuführenden Aktion einer Büchsenleerung an den Chol- Hamoed-Tagen Ihre vollste Aufmerksamkeit und Energie

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