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Die Welt · 1909-04-23 · 17 (23.4.1909) · page 1

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Journal
Die Welt
Volume
13 (1909)
Issue
17 (23.4.1909)
Date
1909-04-23
Page
– (sequence 1)
Language
German
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DIE KÖLN AM RHEIN, KAROLINGERRING 6 ELT ERSCHEINT JEDEN FREITAG ZENTRALORGAN DER ZIONISTISCHEN BEWEGUNG XIII. JAHRQ. KÖLN, 23. April 1909 imr6 D"nrVf< "n No. 17. DIE TÜRKISCHE KRISE Der heftige Sturm, welcher gegenwärtig an dem Bestand der neuen Türkei rüttelt, ist unzweifelhaft das wichtigste Ereignis, das unsere ganze Aufmerksamkeit in Anspruch nimmt. Das ottomanische Reich befindet sich in einer Krisis, wie sie seit dem Janitscharenaufstand nicht mehr über seinem Haupte schwebte. Es ist überflüssig zu sagen, wie sehr uns diese Ereignisse interessieren. Die Stunden sind zu langsam und selbst die schnellsten Informationsmittel zu träge für unsere schmerzliche Ungeduld. Eine ganz andere Entwicklung haben wir erwartet. Der Anfang dieser Entwicklung hatte uns wirklich zu der Hoffnung berechtigt, daß alles glatt gehen würde. Wie schön und verheißend war doch die Morgenröte der türkischen Freiheit! Und welch helles Licht strahlte sie auf unser zionistisches Ideal! Die Einleitung war geradezu herrlich, und es würde sich immer deutlicher zeigen, daß in der gewissenhaften Anwendung freiheitlicher Prinzipien die sicherste Bürgschaft für eine gute Regierung zu finden sei. Jedoch eins müßten alle Parteien im Auge behalten, nämlich daß die besten Erfolge der Wirksamkeit einer Regierung in großem Maßstabe von der gehörigen Beschränkung von reinem Parteieifer und Parteibemühungen sowie von der richtigen Beurteilung des Zeitpunktes abhängen, in welchem die Hitze des Parteianhängers in dem Patriotismus des Bürgers aufgehen muß. Ob die Exekutivgewalt der Regierung diesen oder jenen Hütern übertragen wird, immerhin bleibt die Regierung die des ganzen Volkes und soll Gegenstand seiner liebenden Sorge sein. Die Feindseligkeit des Parteihaders, das bittere Gefühl einer Parteiniederlage und das Frohlocken des Parteitriumphes müssen durch eine neidlose Nachgiebigkeit dem Volkswillen gegenüber und durch ein nüchternes Interesse an dem allgemeinen Wohl ersetzt werden. Sondervorurteile und Mißtrauen müssen aufgegeben werden, und es ist Pflicht, mit männlichem gegenseitigem Vertrauen an der Vollendung des Nationalgeschickes zu wirken und die Wohltaten zu verdienen, die eine neue Regierungsform gewähren soll. Qroße und schwierige Aufgaben standen der neuen, freien Türkei bevor; darüber gaben wir uns keinen leichtsinnigen Täuschungen hin. Aber die größte Mannigfaltigkeit der verschiedenen, miteinander konkurrierenden Interessen, welche der konstitutionellen Kontrolle unterworfen sind und Anerkennung ihrer Ansprüche fordern, brauchten die Leiter der inneren Politik nicht fürchten zu lassen, daß das größte Gut nicht der größten Anzahl zuteil werden würde, wenn nur in den Hallen der nationalen Gesetzgebung jener Geist der Freundschaft und gegenseitigen Nachgiebigkeit vorwaltet, welcher jede Konstitution unablässig begleiten muß. Wenn dieses ein Aufgeben oder Hintansetzen von Privatinteressen und die Preisgebung augenblicklicher oder örtlicher Vorteile bedingt, so kann ein Ersatz dafür in der Gewißheit gefunden werden, daß so dem Allgemeininteresse gedient und das allgemeine Wohl gefördert wird. In der Ausübung ihrer Pflichten hatte sich die Regierung bemüht, durch eine gerechte und ungezwungene Auslegung der Konstitution und eine sorgfältige Unterscheidung der Machtvollkommenheiten, die der Krone und die dem Parlament oder dem Senat zuerkannt worden sind, sowie durch eine vorsichtige Auffassung der Funktionen sich leiten zu lassen, welche ihr durch die Gesetze besonders zuerteilt wurden. Jeder Deputierte, der den Eid abgelegt, die Verfassung aufrecht zu erhalten, zu schützen und zu verteidigen, hat eine heilige Verbindlichkeit übernommen, die jeder patriotische Bürger mit ihm teilen sollte. Die Konstitution, die den Eid vorschreibt, ist nicht die seinige, sondern die des Volkes. Die Regierung, an deren Spitze man einmal die einen, ein anderesmal die andern stellt, ist als die des Volkes zu betrachten. Das Stimmrecht, welches den Willen freier Männer ausübt, ist das des Volkes, und der ganze Plan der Zivilordnung von den städtischen Versammlungen bis zum Gesamtparlament beruht auf dem Prinzip der Volksfreiheiten. Jeder Stimmgeber übt geradeso wie der höchste Beamte, unter derselben Sanktion, obgleich in einer verschiedenen Sphäre, ein höchstes Mandat aus. Doch nicht allein dieses, Jeder Bürger schuldet dem Lande wachsame Berücksichtigung und sorgfältige Prüfung der Staatsdiener, wie auch billige und vernünftige Beurteilung ihrer Treue und Nützlickkeit. So soll der Wille des Volkes dem ganzen Gebäude der gesetzlichen Ordnung aufgeprägt werden. Es ist dieses jene Politik der Unabhängigkeit, begünstigt

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