Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 13 (1909)
- Issue
- 13 (26.3.1909)
- Date
- 1909-03-26
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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No. 13 DIE3^ ELT Kastinie oder Ber Tobiah liegt gleichfalls im Kreise Gaza. 135 Einwohner, 600 ha Oberfläche. Der Boden ist lehmig, tief, reich und zur Körnerkultur geeignet. Da die Kolonisten indessen nur Körnerbau treiben, leiden sie in den Jahren der Dürre Schaden, wie etwa im Jahre 1907, und erfreuen sich einer großen Prosperität in den Regenjahren, wie z. B. im Jahre 1908. Artuf. Im Kreise Jerusalem, gegenüber der Eisenbahnstation Deir Aban und bewohnt von bulgarischen Juden. Die Bevölkerung zählt 70 Einwohner, die Oberfläche beträgt 500 ha. Die Kolonie ist sehr arm, wird von keiner Seite unterstützt und ihre Lage ist unsicher, trotzdem die Kolonisten nur Ackerbau treiben und sich mit der Destillation von Thymian, der Fabrikation von Honig, Kalk, Holzkohlen usw. beschäftigen. Motsa oder Kalonia. Vor den Toren Jerusalems gelegen, 70 Einwohner, 60 ha Oberfläche, die mit Fruchtbäumen und Gemüse bepflanzt ist. Petach-Tikwah. In der Umgegend von Jaffa, an derAudscha, ca. 1000 Einwohner, 1500 ha Oberfläche. Ein großes Dorf, eine blühende Kolonie, wo die Bevölkerung sehr orthodox ist. In den letzten Jahren fügte man dieser Kolonie neue b jnachbarte Güter hinzu, wie Hiaoudi6 (Körnerbau) 500 ha, Fedge (Körnerbau und Baumkultur) 250 ha, Mahmoudie (Körnerbau) 100 ha, Hodja (Orangenkultur) 60 ha, und in etwas größerer Entfernung Kafr-Saba (Staudenkultur) 500 ha Oberfläche. Alle verschiedenen Kulturen Petach-Tikwahs zu nennen, hieße, sämtliche in Palästina eingebürgerten Kulturen aufzählen. Beth-Arif. Obgleich diese Kolonie in einer Fläche von 250 ha besteht (erst im Jahre 1907 gekauft) und zehn Minuten von der Bahnstation Lydda entfernt ist, bildet sie immerhin einen Kern für später zu gründende Kolonien. Wir erwähnen sie deshalb, weil sich dort die Seifenfabrik von Lydda und eine Ackerbauschule befindet. Alles in allem hat Baron Rotschild mit diesen zehn Kolonien, die die Versuchszentren aller Methoden und verschiedener Kulturen sind, 10000 ha Oberfläche in Judäa allein gekauft oder zum Kauf derselben angeregt. Die Käufe verteilen sich auf die folgenden Jahre: 1885 bis 1898 5500 1900 bis 1905 1500 1905 bis dato 3000_ IOOjO ha. Der Kirchenstreit in Jerusalem Jerusalem, 4. März. Der heftige Streit innerhalb der orthodoxen Kirche hier ist endlich friedlich beigelegt worden. Die arabische Strömung in der orthodoxen Kirche, und mit ihr der bereits abgesetzte Patriarch Domianos, haben schließlich den Sieg davongetragen. Bekanntlich gibt es in der orientalischen (oder griechisch-orthodoxen) Kirche in Palästina drei Hauptströmungen, die miteinander um den Vorrang kämpfen: die griechische, arabische und russische. Seit altersher, und bis auf den heutigen Tag, beherrschen die Griechen die orthodoxe Kirche, indem sie fast sämtliche höheren Kirchenämter bekleiden. Dagegen lehnen sich die Glaubensgenossen arabischer Nationalität, der die weitaus überwiegende Mehrzahl der Anhänger der orthodoxen Kirche in Palästina angehörten, auf, und verlangen auch zu den höhern Würden zugelassen zu werden. Hierzu kommt noch der politische und materielle Einfluß der Russen, die überall im Orient bestrebt sind, die Stellung der griechisch-orthodoxen Kirche zu schwächen. Sie unterstützen daher alle in dieser Kirche auftretenden Sonderbestrebungen, und deshalb auch die Auflehnung der Araber gegen die Suprematie der Griechen. Der jetzige Jerusalemer Patriarch Domianos wurde, da er allzu sehr araberfreundlich war, bei dem höhern Klerus unbeliebt und schließlich von der Jerusalemer Synode abgesetzt. Die Heil. Synode in Konstantinopel bestätigte die Absetzung des Patriarchen und entsandte bereits einen interimistischen Stellvertreter nach Jerusalem. Die arabische Partei demonstrierte gegen diese Maßnahmen in schärfster Weise, und erwirkte damit die Entsendung einer Spezialkommission seitens des ökumenischen Patriarchats in Konstantinopel nach Jerusalem, welche die ganze Angelegenheit nochmals untersuchte und zuletzt, dem Drängen der Bevölkerung nachgebend, den bereits abgesetzten Patriarchen Domianos in sein Amt wieder einsetzte. Die Mitglieder der Synode baten durch ehrerbietige Handküsse den Patriarchen um Verzeihung und das ganze Volk geleitete ihn in großem Jubel nach dem Heiligen Grabe. Das neue türkische Gesetz über die Heimatsberechtigung. D. O. — Der „Deutschen Orient-Korrespondenz" wird folgender Auszug aus dem neuen Gesetz über das türkische Bürgerrecht mitgeteilt: 287 Art. 1. Jede von ottomanischen Eltern oder auch nur von einem ottomanischen Vater stammende Person wird als Untertan des türkischen Reiches betrachtet. Art. 2. Jede Person, die auf türkischem Boden geboren wurde, deren Eltern jedoch Ausländer sind, kann drei Jahre nach Erlangung ihrer Volljährigkeit die türkische Staatsangehörigkeit erlangen. Art. 3. Jede ausländische volljährige Person, die fünf Jahre ununterbrochen im türkischen Reiche gewohnt hat, kann die türkische Staatsbürgerschaft durch ein direktes Gesuch an das Ministerium des Äußeren oder im Wege der Lokalbehörden erlangen. Da die Zeit der Volljährigkeit in den verschiedenen Ländern verschieden ist, muß derjenige, der um die türkische Staatsbürgerschaft sich bewirbt, den Nachweis erbringen, daß er im Sinne des Gesetzes desjenigen Staates, aus dessen Verbände er ausscheiden will, die Volljährigkeit bereits erlangt habe. Jede männliche Person, die sich um die türkische Staatsangehörigkeit bewirbt, muß eine Bescheinigung ihres Konsuls darüber beibringen, daß sie weder vor dem Militärdienst noch vor einer Strafuntersuchung geflohen sei. Art. 4. Die Regierung nimmt in Ausnahmefällen auch solche fremde Staatsangehörige unter ihren Schutz, die den in vorangehenden Artikel angeführten Bestimmungen nicht entsprochen haben. Art. 5. Eine türkische Untertanin, die einen ausländischen Untertan geheiratet hat, kann nach dem Tode ihres Mannes innerhalb drei Jahren auf Grund eines Spezialgesuches wieder die türkische Staatsbürgerschaft erlangen. Dies bezieht sich jedoch nur auf ihre Person; in bezug auf das Vermögen und die Immobilien, die ihr als Erbschaft zugefallen sind, sind jedoch die bezüglichen Spezialgesetze maßgebend. Art. 8. Verläßt jemand auf gesetzlichem Wege den türkischen Staatsverband, so folgen die Kinder, selbst die Minderjährigen, nicht dem Vater in die neue Staatsbürgerschaft, sie bleiben vielmehr türkische Untertanen. Dasselbe gilt auch für die Kinder derjenigen Fremden, die türkische Staats zugeHo' rigkeit erlangen. Auch in diesem Falle verbleiben die Kinder in ihrer fremden Staatszugehörigkeit und können erst nach erlangter Großjährigkeit um das Staatsbürgerrecht ansuchen. °0o KORRESPONDENZEN °S Diese Rubrik, für die die Redaktion keine Verantwortung trägt, ist Zuschriften aus dem Leserkreise zum freien Meinungsaustausch offen Arbeiterfrage in Palästina Das Referat des Herrn Jacob Rabinowitsch, gehalten am 10. Februar auf der Konferenz der Odessaer Palästinagesellschaft, zeigt, wie einseitig die Informationen eingeholt werden. Solche Berichte sind dazu angetan, die Arbeitslust der jüdischen Arbeiter noch mehr herabzumindern. Wohl hat der jüdische Arbeiter unter der Konkurrenz der billigern arabischen Arbeiter zu leiden, jedoch leistet der jüdische Arbeiter mehr als der arabische, da man letztern zu bessern Arbeiten nicht heranziehen kann. Wenn von seiten der Arbeitsgeber die jüdischen Arbeiter mehr unterstützt würden, indem man letztern regelmäßig bei etwas bessern Löhnen Arbeit geben würde, könnten diese weit mehr als die Araber leisten. Von ca. 400 jüdischen Arbeitern hat noch nicht die Hälfte regelmäßig Arbeit, es gehen bei regelmäßiger Arbeit ab, Sonnabend, Feiertage und Regentage, so daß noch ca. 22 Arbeitstage bleiben, täglicher Arbeitsverdienst 10 Piaster, ca. 1.55 Fr. Ein Arbeiter braucht, wenn er etwas leisten soll, ca. 45 Fr. pro Monat. Mithin kann der Arbeiter bei regelmäßiger Arbeit nur notdürftig sich ernähren. Die übrigen Arbeiter sind bei der Ernährung, die sie sich leisten können, bei einem Arbeitsverdienst von ca. 20 Fr. pro Monat, natürlich nicht imstande, etwas zu leisten. Eine Verbesserung dieser Verhältnisse wird nur dann eintreten, wenn die Industrie sich etwas mehr emporschwingt. In diesem Winter kam es vor, daß bei der Orangenernte Arbeiter nur 15—17 Fr. verdienten, und sind infolgedessen hier aus Petach-Tikwah ein ziemlicher Teil Arbeiter nach ihrer Heimat zurückgekehrt. Der Bodenerwerb in Palästina ist augenblicklich noch sehr günstig. Es würde sehr gut sein, wenn sich deutsche Juden etwas mehr dafür interessieren würden. Das meiste Land befindet sich in Händen russischer Juden. Petach-Tikwah Bjruno Grünthal