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Die Welt · 1909-01-22 · 4 (22.1.1909) · page 1

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Journal
Die Welt
Volume
13 (1909)
Issue
4 (22.1.1909)
Date
1909-01-22
Page
– (sequence 1)
Language
German
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DIE ELT KÖLN AM RHEIN, KAROLINGERRING 6 W ERSCHEINT JEDEN FREITAG ZENTRALORGAN DER ZIONISTISCHEN BEWEGUNG XIII. JAHRO. KÖLN, 22. Januar 1909 p-ilrf? D"nn'c< nnto ü"? No. 4. STAAT, POLITIK, SEPARATISMUS Gegen den Zionismus werden noch immer gewisse Begriffe polemisch ausgebeutet, die entweder nie zum eisernen Bestände seiner Grundsätze gehört oder bei denen eine vollständige Verschiebung der Vorstellungen und eine Verwechslung der Bedeutungsbeziehungen stattgefunden haben. Zur ersten Kategorie gehört der Begriff Staat, zur letztern Politik und Separatismus. Es ist ein Verstoß, nicht nur gegen die Logik, sondern auch gegen die Chronologie, wenn man dem Zionismus das Bestreben zuschreibt, einen selbständigen Judenstaat gründen zu wollen! Der „Judenstaat" war kaum die erste, allgemeine Konzeption Herzls. Das Baseler Programm kennt keinen Judenstaat, souverän, „irgendwo"; es kennt eine „Heimstätte",nicht souverän, sondern „öffentlich-rechtlich gesichert"; und nicht „irgendwo", sondern in einem fest umgrenzten und örtlich bestimmten Kreise, in Palästina. Das war die Anpassung eines großen, edlen, aber subjektiven Bestrebens an bestimmte Realitätselemente; die Zurückbeugung eines freien, individuellen Gedankenlaufes auf einen gewissen konkreten Punkt. Mit dem Hervortreten der historischen Beziehung wurde das „irgendwo" durch „Palästina" ersetzt, und nachdem das Bestreben, das, ohne Bezug auf ein bestimmtes Objekt, alles uneingeschränkt verlangen möchte, durch die logische Reflexion einen Konnex mit dem Volke und seiner Geschichte gewonnen hatte, entstand erst ein richtiger Zusammenhang mit der Wirklichkeit, der gewisse reale Verhältnisse ans Licht zog. Dann wurde ein soziales Gebilde, ein nationaler Aggregationszustand ganz anderer Art, ein dem türkischen Gesamtstaat untergeordnetes Gemeinwesen, als die richtige Form anerkannt. Eine „Heimstätte" ist nicht mit einem Staat zu verwechseln. Diese „Heimstätte" verlangt keine Macht, sondern ein Gesichertsein. Sie suchte die vollkommenste Form dieses Gesichertseins und mußte, nach den Verhältnissen, in einer harmonischen Genehmigung seitens des regierenden Staates „und der andern Mächte" diese Form erblicken. Die praktischen Erwägungen, die Taint „Les rapports necessaires qui derivent de la nature des choses" nennt, brachten die Einführung des letztern Punktes mit sich und müssen ihn auch unter den veränderten Verhältnissen in einem andern Lichte teilweise oder ganz verschwinden lassen. Das ist klar. So ist also das Zurückgreifen auf einen „Judenstaat" ein polemischer Mißbrauch. Es ist das Vorzeigen eines Dokuments, das wir pietätsvoll hochschätzen, dessen Wert aber nur ein historischer und kein realer ist. Die Nachklänge der ersten Parole unter uns sind sentimentaler und rhetorischer Art; in dem Zusammenhange hingegen, in dem die Judenstaatsreminiszenzen von der Gegnerschaft, in vergröberter Form, womöglich in grotesker Verzerrung aufgefrischt werden, sind sie grundfalsch und irreführend. Unser Programm kennt keinen „Judenstaat". Dies muß besonders jetzt im Interesse unserer offenen und ehrlichen Beziehungen zur neuen vorwärtsstrebenden Türkei mit dem größten Nachdruck hervorgehoben worden. Während der Staatsbegriff eine fälschliche Einschaltung eines von uns nicht anerkannten Postulats in unser Programm darstellt, ist der Begriff „Politik", mit dem gegen uns operiert wird, ein Begriff, den wir wohl unser eigen nennen, aber der von uns in einem ganz andern Sinne gebraucht wird. Man muß die verschiedenen Bedeutungen dieses Wortes auseinanderhalten. In einem Sinne fällt Politik mit zwischenvölklicher Diplomatie zusammen, bedeutet also ein Verfahren, das sich nur selbständige Staaten leisten können. Unter Voraussetzung dieses Sinnes gewinnt die Politik, zweitens, eine speziellere Bedeutung als eine Regelung der Verhältnisse verschiedener Machtfaktoren, sei es für ein gleichmäßiges, sei es für ein gegeneinander gerichtetes Handeln. Wenn, drittens, von der Politik irgendeines Staates die Rede ist, so gilt es als selbstverständlich, daß den andern Staaten gegenüber nur der Gesamtstaat eine solche zu leiten befugt ist. Im übrigen ist das ein Gebiet, auf dem nur Staatsinteressen zur Geltung kommen. Wiederum unter Voraussetzung der ersten Bedeutung finden wir eine vierte in der bloßen Kausalbeziehung zwischen Politik und verschiedene Traktaten, Vereinbarungen u.dgl. Die Politik hat aber noch verschiedene andere Seiten und tiefere Zusammenhänge als die technischen, landläufigen Formen, in denen sie in Erscheinung tritt. #

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