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Die Welt · 1907-10-11 · 41 (11.10.1907) · page 21

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
11 (1907)
Issue
41 (11.10.1907)
Date
1907-10-11
Page
– (sequence 21)
Language
German
Belongs to
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No. 41 23 Zitovjan, Russia. Died lst of Sivan 5667, Chicago, Illinois, U. S. A. Chasse Liebe Braude, Wif e, — Emil Braude, Sophie Ginsburg, Annie Rosengard, Zelig Braude, Paul Braude, Morris Braude, Adolph Braude, Benjamin - Braude, Children...............$ 50.— 2424 Sisters of Zion Gate, Nr. 70 Order Knights of Zion, Omaha, Nebraska, U. S. A............ „ 50.— 2425 Kadimah Gate, Nr. 9 Order Knights of Zion, Chicago, Illinois, U. S. A. . ........t......„ 50.— Sammelstelle des Jüdischen Nationalfonds für Argentinien: ( Adr.: Jacobo S. Liachowitzky, Buenos Aires, Calle Talcahuano 358) Allgemeine Spenden: W) Buenos Aires, durch Verein „Tifereth Zion": Israel Slatzewsky Pesos 1.65, Chaim Chorutz 16.15, Goldenberg 2.41, Josef Kirschnermann 2.—, zus. Pesos 22.21 Mk. 3-9.41 W) Buenos Aires, durch Verein „Tifereth Zion": 1 Share des J. C. T. (Nr. 72 315)..............£ 1.— * Spezifikationen Zur Eintragung des Vereins Sociedad Israelita de Cordoba ins Goldene Buch (s. „Die Welt" Nr. 32, S. 19) haben beigesteuert die Herren: Samson Raschkowski Pesos 50.—, Mosche Raschkowski 20.—, Salmon Goldenstein 2.—, Joseph Dikowski 5.—, Baruch Steinberg 1.- , David Gisack 1.—, Benjamin Sadanowski 2.50, Iridel Hurewitch 2.50, Chaim Goldenblatt 3.—, Jerachmiel Kassler l.—, Salmine Ratschewski 1.—, Abraham Silberman 2.—, Eliezer Latschakoff 1.—, Moische Hennen 1.—, Pinchus Nadei 1.—, Benjamin Steinberg 1.—, Ber Ratschewsky 1.—, Simon Graberman —.50, Eliezer Kahn 1.—, Mosche Meierovitch 1.—, Yerachmiel Karlinsky —.50, Israel Kinigstein 1.—, Meier Meierovich l.~, Zevi Schorr 1.—, Israel Weizel 1.—, Hirsch Weintraub 1.—, Samuel Abrahmsohn 1.—, Josef Kirschzner 1.—, G. Donaevitch 1.—, Wolf Donajewitch 1.—, D. Brodsky 1.—, Emil Sofer 2.—, Sender Barblatt 1.—, R. Schor 1.—, Leib Brodsky 2.—, Ber Raschkowsky 3.—, zusammen Pesos 118.—...........£10.5—2 Zur Eintragung der Kinder Theodor Herzl und Jehuda Leon Lipcovich ins Goldene Buch (s. „Die Welt" Nr. 32 2benda) haben beigesteuert die folgenden Herren: Aaron, Adolf und Esteban Crenovich, Jacobo S. Liachovitzky, M. A. Schkopf, S. Pliskin, J. Bondaroff, A. Sidelnick, Samuel und Enrique Berman, A. Heller, Iser Kaplan, H. Turquevitch, Israel Masar, Eliazar und Isaac Wischniefsky, David Pekarsky und die Frauen einiger dieser Herren. Der Vater dieser Kinder, Herr Pedro Lipcovich, hat selbst Pesos 45.— beigetragen, alle übrigen Herren Pesos 67.95 Für den Herzlwald: W) Nagy-Marton (Ung.): Josef Schischa jun. auf den Namen seiner sei. Mutter Malka Fradel bath Moscheh Jizchak, gest. 13. Tischri 5667, 1 Baum....... K. 7.— W) München, durch A. Kanter: Joseph Lew (zu wenig) Mk. 5.— W) Buenos Aires, durch Verein „Tifereth Zion" auf folgende Namen: Pesach Schuster, Salomon Flusfisch, Louis Ulman je 1 Baum ä Pesos 3.50, Nathan Schlannau, Dubrisch Schlafman, Dobe Schlafman je 1 Baum Pesos 10.— zusammen Pesos 20.50 . . . „ 36.40 V) Basel, durch Georg Lewin: Frau Friederike Bellak zum Andenken an die dritte Jahrzeit am 23. i ischri 5668 ihres seligen Sohnes Siegfried 1 Baum Frcs. 7.50.....Mk. 5.90 Für den Bezalel: •V) Teunz b. Nabburg (Bayern): med. Hugo Eben . . . „ —,50 Berichtigungen Der in Nr. 37 der „Welt" in der Rubrik „Ölbaumpflanzung" ausgewiesene Betrag von Kr. 8.80 aus Rohatyn ist für den herzlwald bestimmt. Der Betrag wurde beim Leichenbegängnis des sei. Josef Kartin aus Rohatyn (geb. 10. Dezember 1886, gest. August [25. Ab] 1907) gesammelt, auf dessen Namen der Baum!*n Herzlwalde gestiftet wurde. In Nr. 35 der „Welt", Seite 20, muß es in der Rubrik „Büchsen" statt „Zur Eintragung Südgalizisches Distriktskomitee k- 17.76" richtig heißen K. 76.17. Auszug aus dem Memorandum umd den Statuten des Jüdischen Nationalfonds*) (Jüdischer Nationalfonds [Keren Kajemetb Le Jisroel] Limited, Genossenschaft, beschränkt durch Garantie, und ohne Aktienkapital) Gesellschaftsstatuten des J. N. F. (Schluß.) Rechtshandlungen der Direktoren. 49. Alle Rechtshandlungen, welche von. irgendeiner Direktoren - Sitzung oder von einem Auschusse der Direktoren, oder von einerals Direktor fungierenden Person bona fide vorgenommen worden sind, sollen, trotzdem sich nachträglieh herausstellt; daßin der Bestellung'eines solchen Direktors oder der vorbesagt fungierenden Person irgend ein Fehler vorgekommen ist, oder daß dieselben, oder einzelne derselben nicht die genügende Qualifikation besessen haben, ebenso gültig sein, als wenn die Person ordnuaigsrnäßig bestellt worden wäre und die Qualifikation als Direktor besessen hätte. 50. Die Direktoren soDen dafür Sorge tragen, daß« Protokolle in den, für diesen Zweck angeschafften Büchern geführt werdien, und zwar: a) über alle Anstellungen von Beamten, welche; seitens der. Direktorenbeschlossen werden; h) über die Namen der Direktoren, die; bei jeder Sitzung der Direktoren oder bei jeder Ausscktfcßsitzung der Direktoren zugegen sind. Für diesen Zweck soll jeder Direktor;, welcher in solcher Sitzung zugegen ist, seinen Namen in ein für diesen Zweck angelegtes Buch zeichnen.; c) über die in allen Versammlungen der Genossenschaft und der Direktoren und der Ausschüsse der Direktoren gefaßten Beschlüsse tmds Verhandlungen. 51. Wenn ein derartiges Protokoll anseheinend von dem Vorsitzenden der Versammlung oder Sitzung unterzeichnet ist,, in welcher solche Anstellungen beschlossen wurden, oder bei denen solche Direktoren gegenwärtig waren, oder solche Beschlüsse gefaßt oder Verhandlungen gepflogen wurden, oder wenn das Protokoll van dem Vorsitzenden der nächstfolgenden Versammlung der Gesellschaft oder Sitzung der Direktoren oder eines Ausschusses, derselben unterzeichnet ist, so soll das Protokoll ein genügendes Beweismittel sein, ohne daß irgend weitere Beweise der darin angegebenen Tatsachen zu führen sind. Geschäftsführende Repräsentanten und fokale Geschäftsführung 52. Die Direktoren können Fürsorge treffen für die Geschäfts führung und für die geschäftlichen Transaktionen der Genossenschaft in dem Vereinigten Königreiche, im vorgeschriebenen Gebiete oder in einem anderen Teile der Welt und in einer ihnen passend erscheinenden Weise, und es sollen die Bestimmungen, welche in den drei folgenden Paragraphen enthalten sind, die allgemeinen Machtbefugnisse, die durch diesen Artikel verliehen werden, nicht beeinträchtigen. 53. Die Direktoren können zu jeder Zeit irgend ein lokales Direktorium oder irgend eine Agentur behufs Führung von Geschäften der Genossenschaft entweder im Vereinigten Königreiche, im vorgeschriebenen Gebiete oder in irgend einem anderen Teile der Welt einsetzen und können irgendwelche Personen zu Mitgliedern eines solchen lokalen Direktoriums, zu Geschäftsführern oder Repräsentanten bestellen und deren Remuneration festsetzen; auch können die Direktoren zu jeder Zeit auf die so angestellten Personen einzelne, ihrer Befugnisse, Ermächtigungen und diskretionären Rechte übertragen, die jeweiligen Mitglieder eines solchen lokalen Direktoriums oder einzelne derselben ermächtigen, etwa vorkommende Vakanzen auszufüllen, auch trotz der Vakanzen Rechtshandlungen vorzunehmen. Eine solche Bestellung oder Bevollmächtigung kann nach Gutdünken der Direktoren erfolgen, und die Direktoren können zu jeder Zeit eine in dieser Weise angestellte Person entlassen und die Vollmacht zurückziehen oder ändern. 54. Die Direktoren können jederzeit vermittelst einer unter dem Siegel erteilten Vollmacht irgendwelche Personen zu Bevollmächtigten der Genossenschaft bestellen, und zwar für diejenigen Zwecke und mit denjenigen Befugnissen, Ermächtigungen und diskretionären Rechten (welche jedoch nicht über diejenigen hinausgehen dürfen, welche gemäß diesen Statuten den Direktoren selbst zustehen) sowie für solche Dauer und unter solchen Bedingungen, als den Direktoren gutdünkt. Eine solche Bestellung kann (nach Gutdünken der Direktoren) erfolgen zugunsten der Mitglieder eines wie vorerwähnt gegründeten lokalen Direktoriums oder zugunsten einer *) Das Originalstatut (in deutscher oder englischer Sprache) ist durch das Hauptbureau des Jüdischen Nationalfonds in Köln (Adresse: Rechtsanwalt Dr. M J. Bodenheimer, Richmodstraße 6) zum Preise von i Mk. be?w, i Sh., der Sonderabdruck dieses Auszuges aber zum Preise von 20 Pfg. pro Stück zu beziehen,

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