Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 11 (1907)
- Issue
- 19 (10.5.1907)
- Date
- 1907-05-10
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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Held des nationalen Fortschritts, zeigt in seinem Verhalten zu den Forderungen des historischen Judentums eine solch naive Unsicherheit, daß man an ailen Ecken die Vergangenheit, die alte Assimilationszeit, herausschauen sieht und sich wundert über die Energie, die ein solcher Mann doch benötigt haben müsse, um aus einem Wiener Zeitungsschreiber ein messianische Ehrungen genießender jüdischer Freiheitsapostel zu werden, über die Sorgfalt, mit der er die letzten Brosamen, die das Judentum in ihm zurückließ, hat zusammenraffen müssen, um wenigstens ein halbwegs repräsentabler Nationaljude zu werden. Man vergleiche ihn mit Grätz, mit Frankel, Rießer und Lassalle. Als ob sie alle aus verschiedenem Stoffe wären. So scheint es. Und doch, ein kleiner Unterschied nur. Die Profile sind uns verschieden zugewandt. Die vier Repräsentanten schauen alle vorwärts, Herzl blickt rückwärts. Die vier leben und versinken in Illusionen, wie sie nur eine solch zerrissene Zeit hervorbringen konnte. Emanzipation, Wissenschaft, moderner Rabbinismus, assimilatorisches Parteileben, — eine große Blase, die Herzl nur mit seiner feinen und spitzen Nadel anzutasten brauchte und sie war geplatzt..... Herzl aber war mehr Poet als Rechner. Drum rekrutieren sich seine Verehrer mehr aus den Kreisen der akademischen Jugend, der schwärmenden höheren Tochter, beginnender Mediziner und junger Rechtsanwälte, statt aus wohlgenährten Bankiers, Großgrundbesitzern und sonstigen Millionären. Daran mag der Idealismus seine Freude haben, aber nicht ein Unternehmen, das eine öffentlich-rechtlich gesicherte Heimstätte erzeugen will. Doch hat man natürlich allen Grund den weiteren Verlauf der Bewegung mit wanner Teilnahme, aber nüchtern kritischen Sinns zu verfolgen und zu wünschen, daß sie nicht infolge eines finanziellen Vacuums im Sande verlaufe, sondern daß der Wegweiser, den Herzl aufstellt, nach einer andern Richtung umspringe, dorthin, wo wir stehen. Die Rolle der strafenden Nemesis an dem an Altersschwäche sterbenden Assimilantentum hat der Zionismus mit glänzendem Erfolge übernommen, und er verdiente in dieser Hinsicht unsern wärmsten Dank, wenn er nicht als philosophisches System, als Weltanschauung, neue furchtbare Gefahren heraufbeschworen hätte. Darin liegt die Tragik seines Schicksals beschlossen, daß das Judentum, dem er insofern einen Dienst leistet, als er die Assimilation immer mehr in Verruf bringt, für diesen Liebesdienst nicht nur nicht danken darf, sondern ihn um so kritischer unter die Lupe nehmen muß____ Die wilde Zerrissenheit und Disharmonie, die wir an den verschiedenen Typen der Assimilationszeit wahrnehmen können, schützt genügend vor Verwechslung, und es bedarf keines Schwertstreichs, um darzutun, daß deren Judentum dem unsrigen zuwiderläuft. Herzl aber ist der Typus eines Judentums, das im Begriffe ist, die bestehenden Disharmonien in Wohlklang aufzulösen und diese Mission nach der Meinung vieler bereits sehr glücklich, wenn auch noch nicht vollständig, zur Ausführung gebracht hat. Da gilt als oberstes Gesetz die Hut, das Wachestehen, die Betonung des ihnen und uns Eigentümlichen, daß nicht zusammenfalle, was wesentlich auseinanderflieht. Wir müssen warten, wie der Zionismus mit seiner Philosophie fertig wird. Er ist sicherlich stolz genug, um sich allein zur Lösung dieser Aufgabe fiü fähig zu halten. Uns geht es wie Maria Stuart und Elisabeth. Zwei stolze Königinnen, die nach Alleinherrschaft streben. Wer mächtiger ist, der siegt. Eine glanzvolle Unterordnung dünkt beiden als unwürdige Knechtschaft. Wir vertragen uns am besten, wenn sich unsere Wege fliehen, und wenn Maria es verschmäht, in Elisabeths Hauptstadt zu erbetteln, was ihr gebührt, so geschieht es lediglich darum, weil sie sich die Aufregungen der Gartenszene ersparen will." Bekanntmachung m High Court of Justice 1907.-_-J.-No. 027. Chancery Division Mr. Justice Joyce. In Sachen des Jewish Colonial Trust (Jüdische Kolonialbank), limited und In Sachen des Companies (Memorandum of Association) Act 1890. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß am 18. März 1907 bei Sr. Majestät High Court of Justice (hohem Gerichtshof) von oben genannter Gesellschaft ein Gesuch gestellt wurde, eine Abänderung der Zwecke der besagten Gesellschaft zu bestätigen, welche Zwecke Einschränkungen erfahren sollen durch Spezial-Resolutionen, die in einer außerordentlichen Generalversammlung der besagten Gesellschaft, abgehalten am 29. August 1906, angenommen und später in einer außerordentlichen Generalversammlung, abgehalten am 18. September 1906, bestätigt wurden, und welche Resolutionen wie folgt lauten: Daß die Bestimmungen des Memorandums der Gesellschaft bezüglich der Zwecke der Gesellschaft in folgender Weise abgeändert werden, nämlich: a) In Par. 1 der Clausel III des Memorandums sollen die Worte „im vorgeschriebenen Gebiete" (welcher Ausdruck in diesem Memorandum Palästina, Syrien, irgend jeden anderen Teil der asiatischen Türkei, die HalbinseLSinai und die Insel Cyprus bedeuten soll) oder in irgend einem Teile desselben anstatt der Worte „in Palästina, Syren und in irgend einem anderen Teile der Welt" gesetzt werden. b) Anstatt £>ar. 2 der besagten Clausel III soll der folgende Paragraph gesetzt werden, nämlich: „2. zu fördern, entwickeln, zu betreiben und zu führen Auswanderung von irgend einem anderen Lande oder von irgend anderen Ländern nach dem vorgeschriebenen Gebiete oder irgend einem Teile desselben in irgend solcher Weise als der Aufsichtsrat für das jüdische Volk in irgend einem Lande oder Orte vorteilhaft erachten mag". c) In Par. 4 der besagten Klausel III sollen die Worte „in irgend einem Teile der Welt" fortgelassen werden und die Worte „in irgend einem Teile des vorgeschriebenen Gebietes" nach dem Worte „Privilegien" hineingefügt werden. d) In Par. 5 der besagten Klausel III sollen die Worte „des vorgeschriebenen Gebietes" anstatt der Worte „der Welt" gesetzt werden. e) In Par. 7 der besagten Klausel III sollen die Worte „im vorgeschriebenen Gebiete oder in irgend einem Teile desselben" anstatt der Worte „an irgend einem Orte oder in irgend einem Lande" gesetzt werden, und die Worte „im vorgeschriebenen Gebiete oder einem Teile desselben'1 sollen nach den Worten „oder sonstigen Mitgliedern des jüdischen Volkes" hinzugefügt werden; und die Worte „für irgend welche wohltätige, milde, religiöse, die Bildung fördernde, öffentliche, allgemeine oder nützliche Zwecke, welche den Interessen des jüdischen Volkes im vorgeschriebenen Gebiete direkt oder indirekt förderlich zu sein erachten werden" anstatt der Worte „für wohltätige, milde, religiöse oder erziehliche Zwecke oder für Ausstellungen, oder sonst irgend einen öffentlichen, allgemeinen oder nützlichen Zweck" gesetzt werden. f) In Par. 8 der besagten Klausel III sollen die Worte „in irgend einem Teile des vorgeschriebenen Gebietes" nach dem Worte „erwerben" hinzugefügt werden. g) In Par. 28 der besagten Klausel III sollen die Worte „in irgend einem Teile der Welt und" fortgelassen und am Ende dieses Paragraphen die folgenden Worte hinzugefügt werden: „und entweder im vorgeschriebenen Gebiete oder (aber nur in sofern als es bezüglich oder zur Förderung irgend eines der in Par. 1 oder Par. 2 dieser Klausel erwähnten Zwecke notwendig erscheinen mag.) in irgend einem Teile der Welt, vorbehaltlich, daß nichts des hierin Enthaltenen die Gesellschaft ermächtigen soll, Kolonisationsprojekte in oder Auswanderung nach irgend einem anderen Teile der Welt als im vorgeschriebenen Gebiete oder irgend welchen Teil desselben zu fördern oder zu unternehmen". h) Im zweiten Proviso (Bedingung) der besagten Klausel III beginnend „alle durch diese Klausel" sollen die Worte „oder (aber nur insofern als bezüglich oder zur Förderung irgend eines der im Paragraph 1 oder Paragraph 2 dieser Klausel erwähnten Zwecke notwendig erscheinen mag) sonstwie Leuten der jüdischen Rasse zum Vorteil gereichen", anstatt der Worte „oder sonstwie Leuten der jüdischen Rasse entweder im allgemeinen oder in einem bestimmten Lande oder Platze zum Vorteil gereichen" gesetzt werden. Und es wird ferner zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß bestimmt worden ist, daß das besagte Gesuch vor dem verehrlichen Mr. Justice (Herrn Richter) Joyce am Dienstag, den 9. Juli 1907, geprüft werden, und daß irgend eine Person, welche mit besagter Gesellschaft identische Interessen hat, ob als Gläubiger, Aktionär, oder in anderer Weise, und welche wünscht, gegen ein gerichtliches Stattgeben der Bestätigung der besagten Abänderung in Gemäßheit des obigen Companies Act Einwand zu erheben, zu diesem Zwecke zur Zeit der Prüfung des Gesuches entweder persönlich erscheinen oder sich durch Rechtsbeistand vertreten lassen muß, und daß eine Abschrift des besagten Gesuches einer jeden Person, welche eine solche benötigt, von den Solicitors der Gesellschaft, Herren Lewis und Yglesias in London E. C. Nr. 6 Old Jewry bei Zahlung der gesetzlich festgesetzten Gebühren verabfolgt werden wird. Den 4. Mai 1907. Lewis & Yglesias 6 Old Jewry, London E. C. Solicitors der Gesellschaft.