Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 10 (1906)
- Issue
- 46 (16.11.1906)
- Date
- 1906-11-16
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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eine Macht werden können. iVlacht geht vor Recht! Und wenn wir schon mit Lassalle sprechen: „Alle Kunst praktischer Erfolge besteht darin, alle Kraft zu jeder Zeit auf einen Punkt, den wichtigsten Punkt zu konzentrieren44... Das muß auch der Grundsatz der zionistischen Arbeit sein. (Lebhafter Beifall.) Trotz der vorgerückten Zeit wurde dem Herrn Witebsky zu replizieren gestattet. Der Redner wendete sich hauptsächlich gegen den letzten Teil der Ausführungen Kaplanskys. Darauf gelangte die Resolution des Programm-Ausschusses zur Abstimmung, welche lautet: Der Parteitag akzeptiert den Programmentwurf, als Grundlage der Diskussion in der Partei. Mit Rücksicht darauf, daß die beim Parteitage eingeleitete Programmdebatte nicht erschöpft werden konnte, stellt der Parteitag den Entwurf des Gen. Kaplansky-Kaplan zur freien Diskussion in Parteiversammlungen und -Presse. — Die Resolution wurde an genommen. Abgestimmt wird nur über den Namen der Partei. Der Vorschlag des Referenten wird einstimmig angenommen. In die Parteileitung wurden gewählt: 5 Herren aus Krakau, die die Parteiexekutive bilden x— L. Schuß heim, Obmann, Dr. xMargulies, J. Nußbaum, Heilpern, Melier — und 6 auswärtige Mitglieder N. Groß (Wien), Herz (Lemberg), Drimmer (Stanislau), Kin (Tarnopol), Rosenfeld (Drohobycz), Schechner (Czernowitz). Der Parteitag fand durch eine Reihe von schönen Reden, unter denen eine hebräisch gehalten wurde, seinen Abschluß. Die warm empfundenen Abschiedsansprachen entfesselten einen Sturm von Begeisterung, und in dieser Stimmung wurde der Parteitag Samstag den 13. Obtober um 4 Uhr in der Nacht geschlossen. TAUFBEWEGUNG UND MISCHEHEN IN ÖSTERREICH UND DEUTSCHLAND Von Dr. JAKOB THON, BERLIN Die Taufbewegung Über die Taufseuche der letzten Dezennien, der sämtliche Parteien des Judentums als der gefürchtetsten Gefahr für unser Fortbestehen ganz natürlicherweise das größte Interesse entgegenbringen, sind doch bis jetzt verhältnismäßig wenig sichere und erschöpfende Angaben in die Öffentlichkeit gedrungen. Leider sind nicht in allen Fällen Ziffern über die Austritte aus dem Judentum vorhanden und daher die vollständig genaue Aufstellung unseres Verlust- und Gewinnkontos unmöglich. Es ist daher wichtig, für zwei Länder mit einer so beträchtlichen jüdischen Einwohnerzahl und infolge ihrer fortgeschrittenen bürgerlichen Gleichberechtigung und Kultur schon recht stark gewachsenen Gefahren des „Untertauchens", die Hauptdaten der Taufbewegung zusammen zu fassen, um eine verläßliche Grundlage für die Ermessung der verheerenden Wirkungen der ganzen Erscheinung zu gewinnen. Für Österreich ist die wichtigste Quelle das „österreichische Städtebuch", eine seit 1887 unter der Leitung der k. k. statistischen Zentralkommission in Wien erscheinende Sammlung von statistischen Berichten österreichischer Städte. Auf Grund des Städtebuches wie der auch gesondert erschienenen statistischen Mitteilungen einzelner Städte kann man die Taufbewegung in manchen Orten bis in das Jahr 1868 zurückverfolgen. In diesem Jahre nämlich erschienen die österreichischen Staatsgrundgesetze, insbesondere das für uns hier in Betracht kommende Gesetz über die Religionsfreiheit vom 25. Mai 1868, nach welchem „jederman ohne Unterschied des Geschlechtes nach vollendetem 14. Lebensjahre die freie Wahl des Religionsbekenntnisses nach seiner eigenen Oberzeugung hat und in dieser freien Wahl nötigenfalls von der Behörde zu schützen ist". „Damit jedoch der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgenossenschaft seine gesetzliche Wirkung habe; muß der Austretende denselben der politischen Behörde melden, welche dem Vorsteher oder Seelsorger der verlassenen Kirche oder Religionsgenossenschaft die Anzeige übermittelt. Den Eintritt in die neuerwählte Kirche etc. muß der Eintretende dem betreffenden Vorsteher oder Seelsorger persönlich erklären.*' „Im Falle eines Religionswechsels eines oder beider Elternteile bezw. der unehelichen Mutter sind die vorhandenen Kinder, welche das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet haben, inbetreff des Religionsbekenntnisses ohne Rücksicht auf einen vor dem Religionswechsel der Eltern abgeschlossenen Vertrag so zu behandeln, als wären sie erst nach dem Religionswechsel der Eltern geboren worden.'' Somit vollzieht sich der Austritt der Kinder unter 7 Jahren ipso iure zugleich mit der Konfessionsänderung der Eltern und braucht nicht besonders der politischen Behörde gemeldet zu werden. Die Konfession der Kinder zwischen dem 7. und 14. Lebensjahre kann nicht geändert werden. Die ganz gewaltsam zunehmende Taufziffer in Wien, dem Zentralherd der jüdischen Taufbewegung in Österreich, seit dem Jahre 1868 bis 1903 vergegenwärtigt Tabelle I. Eine ganz seltene Erscheinung im Anfang dieses Zeitraumes, ist sie nach 32 Jahren zur Jahrhundertwende um das Achtzigfache gestiegen. In dem ganzen Zeiträume von 36 Jahren hat das Judentum in Wien zusammen mindestens 9085 Mitglieder verloren. Die höchsten Anschwellungspunkte erscheinen in den Jahren 1883, 1893 und 1900. Mit ganz geringen Ausnahmen in den ersten zwei Jahren und im Jahre 1892 war das männliche Geschlecht unter den Austretenden weit stärker vertreten; es sind zusammen 5097 Männer und 3988 Frauen aus dem Judentum ausgetreten, also 1109 Männer mehr. Tabelle I. Es sind in Wien aus dem Judentum ausgetreten: im Jahre Alänner Frauen zusammen im Jahre Männer Frauen zusamme 1868 2 5 7 1886 157 115 272 1869 5 9 14 1887 175 118 : 293 1870 22 17 39 1888 158 99 257 1871 25 20 45 1889 172 131 303 1872 40 17 57 1890 169 133 302 1873 39 25 64 1891 181 168 349 1874 36 23 1 59 1892 148 166 314 1875 29 26 55 1893 233 172 405 1876 21 20! 41 1894 217 172 389 1877 29 25! 54 1895 212 198 410 1878 42 41! 83 1896 229 214; 443 1879 42 38 ' 80 1897 265 188 ■ 453 1880 61 49 110 1898 252 182 1 434 1881 63 63 126 1899 280 202 482 1882 106 76 182 1900 315 246 56! 1883 120 81 201 1901 313 238 551 1884 131 104 235 1902 336 265 1 601 1885 133 99 232 1903 339 243; 582 Nähere Angaben über die persönlichen Verhältnisse der Ausgt tretenen liegen erst seit dem Jahre 1886 vor. Der Zivilstand des selben wird in Tabelle II dargestellt. Demnach sind von sämtliche! 7401 Täuflingen dieser 18 Jahre 5474, das heißt fast 3 4 (74 °.. Ledige und nur l;\ (1927) sonstigen Standes. Es bestätigt die: die bekannte Tatsache, daß der wichtigste Grund für die Taufe dk Heirat mit einem christlichen Ehegatten ist. Dies wird in Öster reich um so häufiger vorkommen, als hier die Mischehe zwischen Christen und Juden nach dem geltenden Rechte unzulässig ist. Tabelle II. Dem Zivilstande nach waren Dem Zivilstande nach waren von den Ausg getretenen von den Ausgetretenen verheiratet, i i verheiratet. im Jahre ledig verwitwet od. im Jahre ledig : verwitwet ou i j' geschieden | geschieden 1886 197 j! 75 1895 312 98 1887 208 | 85 1896 339 104 1888 196! 61 1897 313 140 1889 219! 84 1898 322 112 1890 225 77 1899 367 115 1891 250 ' 99 1900 410 151 1892 247 67 1901 388 163 1893 316 89 1902 434 167 1894 308 I 81 1903 423 159