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Die Welt · 1906-09-28 · 39 (28.9.1906) · page 30

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Journal
Die Welt
Volume
10 (1906)
Issue
39 (28.9.1906)
Date
1906-09-28
Page
– (sequence 30)
Language
German
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32 DIEMELT No. 39 geholfen werden kann und wenn die Mitglieder dieser Company auf die Personen beschränkt sein würden, welche als Triistees und Managers des Fonds fungieren wollen, dann scheint niemand eine größere Verantwörtlichkeit auf sich zu laden , als sie von Trustees einer Trust Deed getragen wird." Man wird aus diesem ersehen, daß die Mitglieder des A. C. oder diejenigen Personen, welche die vorgeschlagene Trust-Company gebildet hätten, keinen Grund gehabt haben, sich durch die Tatsache, daß eine unbeschränkte Haftung bestehe, von dieser Form der Legalisierung abbringen zu lassen, denn dieses war nur das gewöhnliche Verhältnis von Trustees. Bs wurde aber die weitere Angabe gemacht, daß, falls eine Operation unternommen werden müßte, welche Verantwortlichkeit mit sich brächte, die von den bestehenden Fonds des Institutes nicht gedeckt wären, Nebengesellschaften gegründet werden könnten, mit beschränkter Haftung (wie es bei der Anglo-Palestine-Gesellschaft der Fall war), welche die Trust-Company und die sie bildenden Mitglieder irgend eines gemeinschaftlich oder persönlichen Risikos entheben würden. Die Machtbefugnis, solche Nebengesellschaften zu bilden, neben dem Rechte, seine eigenen beschränkten Operationen zu verfolgen, wie zB. die Aneignung von Land, würde den N. F. in den Stand gesetzt haben, teilzunehmen an und auszuführen alle regelrechten Operationen im Rahmen selbst der Resolutionen des VL Kongresses, soweit als solche zwecks Ausübung des hauptsächlichen Zweckes notwendig waren; aber selbst dieses stellte diejenigen, welche sich an den Plan der Gesellschaft mit beschränkter Haftung angehängt hatten, nicht zufrieden, und diese Konferenz hat zu entscheiden, ob diese einsichtsvoll gehandelt haben darin, daß sie den Vorschlag bezüglich eines Trust in irgend einer Form (entweder durch eingetragene Urkunde oder durch eine inkorporierte Gesellschaft) aufgegeben und auf der Konstitution einer Handelsgesellschaft in der jetzt vorliegenden Form bestanden haben. Zum Zwecke einer entgiiltigen Entscheidung in dieser Sache mag es wohl als Richtschnur dienen können, für die Konferenz und auch vielleicht für diejenigen individuellen Personen, welchen die Begründung der alternativen Trust-Company obliegen würde, sich die folgenden autoritativen Auslassungen, welche in einem der wichtigsten Bücher über derartige Angelegenheiten Ausdruck finden (Smith kaufmännisches Gesetz) vor Augen zu führen: „Bei Registrierung bilden die Subscribenten des Memorandums of Association zusammen mit irgend anderen Personen, welche Mitglieder werden, eine Körperschaft. Als individuelle Teilhaber übernehmen sie keine persönliche Verantwortlichkeit dritten Personen gegenüber bezüglich der Engagements. Die Körpersc haft allein k ann hi nsichtli ch ihrer Schulden und ihrer Engagements verklagt werden und die Mitglieder können nur dann gezwungen werden, bei Liquidation Beiträge zu leisten, entweder zufolge einer Aufforderung durch die Direktoren während die Gesellschaft bestellt, oder durch Aufforderung, welche ihnen als Beteiligte bei einer Liquidation zugeht. Falls die bestehenden Mitglieder nicht in der Lage sind, die Beiträge, welche geleistet werden sollen, aufzubringen, so können Personen, welche im Laufe eines Jahres vor Beginn der Liquidation aufgehört haben, Mitglieder zu sein, zur Beisteuerung hinsichtlich Deckung von Schulden oder Verantwortlichkeiten, welche von der Gesellschaft eingegangen wurden, bevor sie Mitglieder zu sein aufhörten. Die Direktoren einer eingetragenen Gesellschaft haben keine Verantwortlichkeiten dritten Personen gegenüber uud sind nur zur Beitragung zufolge ihrer Mitgliedschaft verpflichtet. (Seite 106 und 107)." Endlich bemerke ich, daß, falls die Befürchtung oder Bedrohung bezüglich Verantwortlichkeit erörtert wird oder man sich auf solche stützt, um die Entscheidungen der Konferenz oder des A. C, welche direkt mit der Verantwortlichkeit der Legalisierung des Fonds betraut sind, zu beeinflussen, ein Wort de/Warnung notwendig wird, bezüglich der Annahmen solcher Vorlagen, wie sie diese ja haben, zwecks Schaffung der vorgeschlagenen Gesellschaft m. b. H. und bezüglich der Einhändigung der bereits gesammelten 50000 4' zwecks Ausübung des Rechtes, damit laut der bedeutend erweiterten Machtbefugnisse und unerhörten Zwecke zu verfahren, wie diese durch diese Neukonslitution angedeutet und sanktioniert sind. Falls irgend ein Risiko besteht, bezüglich der künftigen Operationen einer Trust-Company, welche mit streng beschränkten Machtbefugnissen inkorporiert ist, dann werden sie ein Nichts im Vergleich zu der nahen Gefahr von Forderungen, welche entstehen würden aus Sachen, welche nichts weniger als ein tatsächlicher Vertrauensbruch sein würden, wenn man die bereits gesammelte bedeutende Summe dazu hergeben würde, um sie für Zwecke zu verwenden, welche nicht durch die veröffentlichten Vorschläge gedeckt sind und zufolge deren die Agitation für den N. F. stattgefunden hat. Ich mache nochmals auf die ausdrücklichen Vorbehalte und Bedingungen, welche in der ersten Meinungsäußerung des Mr. Armitsiead enthalten sind, aufmerksam; aber über diese hinaus bin ich im Stande, nochmals mich auf die große Autorität des Herrn Dr. Bodenheimer zu berufen, weiche Autorität auch bezüglich der Phase der Angelegenheit zum Ausdruck gekommen ist, zur Zeit als er Dr. Herzl widersprach, wie vorher angedeutet. Wenn nun behauptet wird, daß wir kein Recht hätten, die Bezeichnung der Zwecke in irgend einer Weiee zu beschränken von Zwecken, welche (wenn auch in unregelrechter Weise] in einer Sitzimg des Kongresses damals, a fortiori, dann haben wir keine Machtbefugnis, diese Zwecke zu vergrößern oder zu erweitern. Wenn eine Gefahr besteht, so liegt sie nach dieser Richtung hin und nicht in der Annahme von irgend welchen Schutzmitteln, auch Einschränkungen, welche diese Konferenz annehmen würde in ihrer Besorgnis, den Fonds zu schützen. Ich appelliere an die Konferenz, diese Verantwortlichkeit wenigstens nicht auf sich zu laden, sondern die vorgeschlagene Inkorporierung des N. F. in der haltlosen und unsicheren Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu verwerfen. Ich ersuche die Konferenz jetzt einfür alle mal zu entscheiden und den wahren Charakter des J. N. F. festzulegen und ihm die sichere und passendere Konstitution eines Trust zu verleihen, entweder durch das Mittel einer Trust Deed im Zusammenhange mit der jüdischen Kolonialbank oder durch Gründung einer Trust-Company als ein besonderes, aber damit zusammenhängendes Institut. Das Korreferat Dr. Bodenheimers erscheint in der nächsten Nummer. Briefkasten der Redaktion. L. Gottfried und viele Einsender: Über das Palästina-Syndikai, den Pflanzungsverein und alle Palästinaangelegenheiten erteilt Ihnen die Kommission zur Erforschung Palästinas, Berlin W, Uhlandstraßc 175, Auskunft. *^L^*»*P^l^*^^*ed+m^)F^^^^^^* Hamburg, den 24. September 1906. Die Hamburg-Amerika-Linie meldet: I). Alesia, auf der Heimreise von Ostasien, 23. Septbr. Gibraltar passiert. Ambria, auf der Heimreise von Ostasien, 22. Septbr. nachts von Havre. Amerika, 22. September 9 Uhr morgens in Newyork. „ Andalusia, 22. Septbr. 3 Uhr nachm. auf der Elbe. Artemisia, nach Philadelphia, 23. September 5 Uhr 4r> Min. nachm. Prawle Point passiert. Assyria, von Westindien kommend. 24. September 6 Uhr 45 Min. morgens auf der Elbe. „ Batavia, nach Newyork, 23. September 3 Uhr nachm. Dover passiert. Blücher, nach Newyork, 22. September 5 Uhr 30 Min. nachm. Lizard passiert. .. Bosnia, 22. September 8 Uhr morgens in Boston. „ Calabria, nach Westindien, 22. Septbr. Ponta Doarnel passiert. „ Dada, 24. September 6 Uhr morgens von Manila. „ Georgia, von Galveston kommend, 23. September 10 Uhr 35 Min. nachts auf der Elbe. „ Graf Waldersee, 22. Septbr. 10 Uhr morgens von Newyork via Plymouth u. Cherbourg nach Hamburg. ., Kellas, 23. September in St. Thomas. Hispania, von Westindien kommend, 23. September 10 Uhr morgens Prawle Point passiert. ,. Kaiserin Auguste Viktoria, 22. September 2 Uhr nachm. auf der Elbe. „ La Plata, nach Nordbrasilien, 23. September 1 Uhr nachm. Kuxhaver, passiert. Macedonia, von dem La Plata kommend, 23. September 11 Uhr morgen.^ von Funchal. „ Moltke, v on Newyork nach Genua, 23. Septbr. 2 Uhr 30 Min. nachm. in Neapel. Pontos, 22. September in Santos. „ Prinz Oskar, 22. September 4 Uhr 30 Min. nachm. von Genua nach dem La Plata. Rhaetia, nach Mittelbrasilien, 22. September 10 Uhr morgens von Lissabon. „ Rhenania, auf der Ausreise nach Ostasien, 23. September Quessani Creach passiert. Savola, nach Persien, 24. September 7 Uhr morgens Dover passiert. „ Scandia, 22. September von Hongkong. ., Schautnburg, nach Westindien, 23. September von Antwerpen. „ Senegambia, 23. September 6 Uhr morgens von Moii. Sevilla, von Neworleans kommend, 23. Septbr. 2 Uhr 30 Min. nachm. Dover passiert. Sicilia, 23. September in Mascat. Sparta, 23. September in Santos. St. Jan, von Mexiko und Westindien kommend, 23. September 8 Uhr morgens von Coruna. Suevia, 23. September nachm. von Yokohama. V^^V^iiVi^^/Vi^i>^^i^#yV^^M^^^'<\<^

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