Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 10 (1906)
- Issue
- 35 (31.8.1906)
- Date
- 1906-08-31
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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liehe Kredite, sondern nur ihre etatsmäßige Dotierung, dann werden wir nicht nur die Zionisierung der orientalischen Judenheit beginnen können, wir werden auch in der Lage sein, in die gesamte zionistische Propaganda allmählich mehr System, Großzügigkeit und Schwung zu bringen, ein ständiges, aber stetig sich erneuerndes Korps von Wanderagitatoren zu schaffen, die in steter Fühlung mit Palästina, in genauer Kenntnis der laufenden Bedürfnisse unseres nationalen Restaurationswerkes die Welt bereisen, die Judenheit aller Länder aufrütteln und für unser Werk gewinnen werden. Kein Geld ist besser angelegt, denn die Propaganda bedeutet nicht die Vergrößerung unserer Ausgaben, sondern die unserer Einnahmen. Zu den Hauptgegenständen, mit denen die Propaganda-Konimission sich befaßte, gehörten die Vorbereitungen für ein jüdisches Tageblatt. Als Ergebnis derselben wird der Jahreskonferenz der-Entwurf und die Rentabilitätsberechnung einer täglich erscheinenden Zeitung unterbreitet. Diese Vorlagen, verbunden mit einem Motivenberichte und einem Antrage, bilden den Gegenstand eines besonderen Referates. JewishColonialTrust (Jüdische Colonial-Bank) Ltd. Bekanntmachung. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß eine außerordentliche Generalversammlung des Jewish Colonial Trust (Jüdische Colonial-Bank) Ltd. im Zionistischen Centraibureau in Köln a. Rh., Ubierring 23, am Dienstag1 den 18. September 1906 um 3 Uhr nachmittags, stattfinden wird. Dieser Generalversammlung werden nachstehende zwei Resolutionen, die in der außerordentlichen Generalversammlung am 29. August dieses Jahres im vorgenannten Zionistischen Centraibureau in Köln (später nach Hotel Disch vertagt) angenommen wurden, behufs Bestätigung als Spezial¬ Resolutionen unterbreitet werden. I.- Resolution. Daß die Bestimmungen des Memorandums der Gesellschaft bezüglich der Zwecke der Gesellschaft in folgender Weise abgeändert werden, nämlich: a) In Par. (1) der Klausel III des Memorandums sollen die Worte „im vorgeschriebenen Gebiete" (welcher Ausdruck in diesem Memorandum Palästina, Syrien, irgend jeden anderen Teil der asiatischen Türkei, die Halbinsel Sinai und die Insel Cyprus bedeuten soll) oder in irgend einem Teile desselben anstatt der Worte „in Palästina, Syrien und in irgend einem anderen Teile der Welt" gesetzt werden. b) Anstatt Par. (2) der besagten Klausel III soll der folgende Paragraph gesetzt werden, nämlich: „(2) zu fördern, entwickeln, zu betreiben und zu führen, Auswanderung von irgend einem anderen Lande oder von irgend anderen Ländern nach dem vorgeschriebenen Gebiete oder irgend einem Teile desselben in irgend solcher Weise als der Aufsichtsrat für das jüdische Volk in irgend einem Lande oder Orte vorteilhaft erachten mag." c) In Par. (4) der besagten Klausel III sollen die Worte „in irgend einem Teile der Welt" fortgelassen werden und die Worte „in irgend einem Teile des vorgeschriebenen Gebietes" nach dein Worte „Privilegien" hineingefügt werden. d) In Par. (6) der besagten Klausel III sollen die Worte „des vorgeschriebenen Gebietes" anstatt der Worte „der Welt" gesetzt werden. e) In Par. (7) der besagten Klausel III sollen die Worte „im vorgeschriebenen Gebiete oder in irgend einem Teile desselben" anstatt der Worte „an irgend einem Orte oder in irgend einem Lande" gesetzt werden, und die Worte „im vorgeschriebenen Gebiete oder einem Teile desselben" sollen nach den Worten „oder sonstigen Mitglieder des jüdischen Volkes" hinzugefügt werden; und die Worte „für irgend welche wohltätige, milde, religiöse, die Bildung fördernde, öffentliche, allgemeine oder nützliche Zwecke, welche den Interessen des jüdischen Volkes im vorgeschriebenen Gebiete direkt oder indirekt förderlich zu sein erachtet werden", anstatt der Worte „für wohltätige, milde, religiöse oder erziehliche Zwecke, oder für Anstellungen, oder sonst irgend einen öffentlichen, allgemeinen oder nützlichen Zweck" gesetzt werden. f) In Par. (8) der besagten Clausel III sollen die Worte „in irgend einem Teile des vorgeschriebenen Gebietes" nach dem Worte „erwerben" hinzugefügt werden. g) In Par. (28) der besagten Klausel III sollen die Worte „in irgend einem Teile der Welt und" fortgelassen und am Ende dieses Paragraphen die folgenden Worte hinzugefügt werden: „Und entweder im vorgeschriebenen Gebiete oder (aber nur insofern als es bezüglich oder zur Förderung irgend eines der in Paragraph 1 oder Paragrpah 2 dieser Klausel erwähnten Zwecke notwendig erscheinen mag) in irgend einem Teile der Welt, vorbehaltlich, daß nichts des hierin Enthaltenen die Gesellschaft ermächtigen soll, Kolonisationsprojekte in oder Auswanderung nach irgend einem anderen Teile der Welt als im vorgeschriebenen Gebiete oder irgend welchen Teil desselben zu fördern oder zu unternehmen." h) Im zweiten Proviso (Bedingung) der besagten Klausel Iii, beginnend „alle durch diese Klausel" sollen die Worte „oder (aber nur insofern als bezüglich oder zur Förderung irgend eines der in Paragraph (1) oder Paragraph ( 2) dieser Klausel erwähnten Zwecke notwendig erscheinen mag) sonstwie Leuten der jüdischen Rasse zum Vorteil gereichen", anstatt der Worte „oder sonstwie Leuten der jüdischen Rasse, entweder im allgemeinen oder in einem bestimmten Lande oder Platze zum Vorteile gereichen" gesetzt werden. II. Resolution. Daß die Satuten in folgender Weise abgeändert werden: 1. In Par. 40 soll das Wort „sechsunddreißig" anstatt des Wortes „dreier" gesetzt werden. 2. In Par. 52 sollen die Worte „unter welchen die Inhaber von Aktienscheinen berechtigt sein sollen, Generalversammlungen beizuwohnen und auf diesen das Stimmrecht auszuüben" nach den Worten „oder beschädigten ausgegeben werden sollen" hinzugefügt werden. Die Worte „ausgenommen, daß er nicht in bezug auf die in seinem Aktienscheine spezifizierten Aktien berechtigt sein soll, auf den Generalversammlungen der Gesellschaft anwesend zu sein oder abzustimmen" in Par. 52 sollen fortfallen. 3. Das Wort „eingetragen" in Paragraph 76 soll fortfallen. 4. In Par. 83 sollen die Worte „einen vollen Tag" anstatt der Worte „vier volle Tage" gesetzt werden. 5. In der ersten Klausel des Paragraphen 95 sollen die Worte . „Vizepräsidenten und Berichterstatter" anstatt des Wortes „Vizepräsidenten" gesetzt werden. Die Worte „dann soll der Vizepräsident den Vorsitz führen" und die danach folgenden Worte in Paragraph 93 sollen fortfallen und die nachstehenden Worte an deren Stelle gesetzt werden, nämlich: „Soll der stellvertretende Vorsitzende oder (wenn es mehr als einen stellvertretenden Vorsitzenden gibt) ein stellvertretender Vorsitzender zu diesem Zwecke von den Aufsichtsräten, oder falls solche Wahl nicht stattfindet, durch Los gewählt, bei solcher Sitzung den Vorsitz führen; gibt es jedoch keinen stellvertretenden Vorsitzenden oder sollte bei solcher Sitzung kein stellvertretender Vorsitzender fünf Minuten nach der für Abhaltung desselben festgesetzten Zeit anwesend sein, so sollen die Aufsichtsräte eine Person aus ihrer Mitte wählen, den Vorsitz bei solcher Sitzung zu führen und soll demgemäß das erwählte Mitglied bei solcher Sitzung den Vorsitz führen." 6. In Par. 94 sollen nach den Worten „Der Aufsichtsrat kann" die Worte „alle oder" hinzugefügt werden. 7. In der letzten Klausel des Par. 101 sollen die Worte „wenn sie in einem entweder (1) von dem Vorsitzenden oder einem der stellvertretenden Vorsitzenden und von einem Berichterstatter des Aufsichtsrats oder (2) von den Governors oder einer Majorität derselben unterzeichneten Schriftstücke enthalten ist" anstatt der Worte „wenn sie in einem von den Governors oder einer Majorität derselben unterzeichneten Schriftstücke enthalfen ist", gesetzt werden. 8. Nach dem Paragraph 136 soll der folgende Paragraph hinzugefügt werden, nämlich: „136a. — Alle Dividenden, welche ein Jahr nach Erklärung derselben unerhoben geblieben sind, können vom Direktorium zu gunsteri der Gesellschaft angelegt oder benutzt werden, bis solche von den Aktionären beansprucht werden." Statutengemäß müssen Vollmachten wenigstens vier volle Tage vor dem für die Abhaltung dieser Versammlung festgesetzten Termine im Gesellschaftsbureau, Brök House, Walbrook, London, deponiert werden. Brook House, Walbrook, Im Auftrage des Direktoriums: London, E. C, den 29. Aug. 1906. H. NEUMANN, Sekretär. Das innerösterreichische zionistische Distriktskomitee veranstaltet wie alljährlich so auch heuer in den Räumen des Zentralbureaus für den jüdischen Nationalfonds, IX, Türkenstraße 9, an den hohen Feiertagen Gottesdienste. Das Zentralbureau des Nationalfonds bittet von vornherein, Verzögerungen, die infolgedessen in der Erledigung seiner eigenen Korrespondenz eintreten können, zu entschuldigen. Jüdische Gesellschaftsreise nach Palästina im Herbst 1906 Unseren Gesinnungsgenossen wird nochmals die Teilnahme an der vom Zionistischen Zentral verein in Wien geplanten Gesellschaftsreise nach Palästina lebhaft empfohlen. Der Prospekt über diese Reise ist in unserer Nr. 33 enthalten. Der letzte Anmeldetermin ist der 15. September. Redaktion: Berthold Feiwel, A. Coralnik. — Verantwortlicher Redakteur: Julius Berger. — Druck von M. DuMont Schauberg, Köln.