Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 9 (1905)
- Issue
- 31 (2.8.1905)
- Date
- 1905-08-02
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3315709-3316128-3316164--47201-3342073- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 14 „Die $ Welt" Separat-Ausgabe No. 31 Präsident Dr. Nordau macht noch verschiedene Mitteilungen betreffs Versammlungen und macht darauf aufmerksam, dass heute Abend im Bömly-Theater die Aufführung „Das neue Ghetto" von Herzl stattfinde. Die Herren Temkin und Kremenezki verlesen verschiedene Eintragungen für das Goldene Buch. 12 Uhr mittags im Stadt-Casino in Ausserordentliche Generalversammlung der jüdischen Kolonialbank (The Jewish Colonial Trust) London. Basel, Dienstag, 1. August. Das Direktorium der Jüdischen Kolonialbank schlug den Aktionären folgende Resolutionen vor: Resolutionen betreffend Abänderungen des Memorandums und der Statuten, welche auf der ausserordentlichen Generalversammlung obiger Gesellschaft am i. August 1905, um Basel werden vorgeschlagen werden. I. Resolution. Dass die Bestimmungen des Memorandums der Gesellschaft bezüglich der Zwecke der Gesellschaft in folgender Weise abgeändert werden, nämlich: a) In Par. 1 der Clausel III des Memorandums sollen die Worte »im vorgeschriebenen Gebiete « (welcher Ausdruck in diesem Memorandum Palästina, Syrien, irgend jeden andern Teil der asiatischen Türkei, die Halbinsel Sinai und die Insel Cyprus bedeuten soll) oder in irgend einem Teile desselben anstatt der Worte »in Palästina, Syrien und in irgend einem anderen Teile der Welt« gesetzt werden. b) Anstatt Par. 2 der besagten Clausel III soll der folgende Paragraph gesetzt werden, nämlich: » 2) zu fördern, entwickeln, zu betreiben und zu führen Auswanderung von irgend einem anderen Lande oder von irgend anderen Ländern nach dem vorgeschriebenen Gebiete oder irgend einem Teile desselben in irgend solcher Weise, als der Aufsichtsrat für das jüdische Volk in irgend einem Lande oder Orte vorteilhaft erachten mag. « c) In Par. 4 der besagten Clausel III sollen die Worte »in irgend einem Teile der Welt« fortgelassen werden und die Worte »in irgend einem Teile des vorgeschriebenen Gebietes « nach dem Worte » Privilegien « hineingefügt werden. d) In Par. 6 der besagten Clausel III sollen die Worte »des vorgeschriebenen Gebietes« anstatt der Worte »der Welt« gesetzt werden. e) In Par. 7 der besagten Clausel III sollen die Worte »im vorgeschriebenen Gebiete oder in irgend einem Teile desselben « anstatt der Worte » an irgend einem Orte oder in irgend einem Lande « gesetzt werden, und die Worte »im vorgeschriebenen Gebiete oder einem Teile desselben« sollen nach den Worten »oder sonstigen Mitglieder des jüdischen Volkes« hinzugefügt werden; und die Worte »für irgend welche wohltätige, milde, religiöse, die Bildung fördernde, öffentliche, allgemeine, oder nützliche Zwecke, welche den Interessen des jüdischen Volkes im vorgeschriebenen Gebiete direkt oder indirekt förderlich £u sein erachtet werden « anstatt der Worte »für wohltätige, milde, religiöse, oder erziehliche Zwecke oder für Anstellungen, oder sonst irgend einen öffentlichen, allgemeinen oder nützlichen Zweck « gesetzt werden. f) In Par. 8 der besagten Clausel III sollen die Worte »in irgend einem Teile des vorgeschriebenen Gebietes« nach dem Worte »erwerben« hinzugefügt werden. g) In Par. 28 der besagten Clausel III sollen die Worte »in irgend einem Teile der Welt und « fortgelassen, und am Ende dieses Paragraphen die folgenden Worte hinzugefügt werden: » Und entweder im vorgeschriebenen Gebiete oder (aber nur insofern als es bezüglich oder zur Förderung irgend eines der in Paragraph 1 oder Par. 2 dieser Clausel erwähnten Zwecke notwendig erscheinen mag) in irgend einem Teile der Welt vorbehaltlich dass nichts des hierin Enthaltenen die Gesellschaft ermächtigen soll, Kolonisationsprojekte in oder Auswanderung nach irgend einem anderen Teile der Welt als im vorgeschriebenen Gebiete oder irgend welchen Teil desselben zu fördern oder zu unternehmen. « h) Im zweiten Proviso (Bedingung) der besagten Clausel III beginnend »alle durch diese Clausel« sollen die Worte » oder (aber nur insofern als bezüglich oder zur Förderung irgend eines der in Par. 1 oder Par. 2 dieser Clausel erwähnten Zwecke notwendig erscheinen mag) sonstwie Leuten der jüdischen Rasse zum Vorteil gereichen« anstatt der Worte »oder sonstwie Leuten der jüdischen Rasse, entweder im allgemeinen oder in einem bestimmten Lande oder Platze zum Vorteile gereichen « gesetzt werden. II. Resolution« Dass die Statuten in folgender Weise abgeändert werden: 1. In Par. 40 soll das Wort, » sechsunddreissig -< anstatt des Wortes »dreier« gesetzt werden. 2. In Par. 52 sollen die Worte »unter welchen die Inhaber von Aktienscheinen berechtigt sein sollen, Generalversammlungen beizuwohnen und auf diesen das Stimmrecht auszuüben« nach den Worten »oder beschädigten ausgegeben werden sollen« hinzugefügt werden. Die Worte »ausgenommen, dass er nicht in Bezug auf die in seinem Aktienscheine spezifizierten Aktien berechtigt sein soll, auf den Generalversammlungen der Gesellschaft anwesend zu sein oder abzustimmen« in Par. 52 sollen fortfallen. 3. Das Wort » eingetragen « in Par. 76 soll fortfallen. 4. In Par. 83 sollen die Worte, » einen vollen Tag « anstatt der Worte » vier volle Tage« gesetzt werden. 5. In der ersten Clausel des Par. 93 sollen die Worte »Vicepräsident und Berichterstatter« anstatt des Wortes »Vicepräsidenten« gesetzt werden. Die Worte »dann soll der Vicepräsident den Vorsitz führen« und die danach folgenden Worte in Par. 93 sollen fortfallen und die nachstehenden Worte an deren Stelle gesetzt werden, nämlich: »soll der stellvertretende Vorsitzende oder (wenn es mehr als einen stellvertretenden Vorsitzenden giebt) ein stellvertretender Vorsitzende zu diesem Zwecke von den Aufsichtsräten, oder falls solche Wahl nicht stattfindet, durch Loos gewählt, bei solcher Sitzung den Vorsitz führen; giebt es jedoch keinen stellvertretenden Vorsitzenden oder sollten bei solcher Sitzung kein stellvertretender Vorsitzende fünf Minuten nach der für Abhaltung desselben festgesetzten Zeit anwesend sein, so sollen die Aufsichtsräte eine Person aus ihrer Mitte wählen, den Vorsitz bei solcher Sitzung zu führen und soll dem gemäss das erwählte Mitglied bei solcher Sitzung den Vorsitz führen.« 6. In Par. 94 sollen nach den Worten » Der Aufsichtsrat kann,« die Worte, »alle oder« hinzugefügt werden. 7. In der letzten Clausel des Par. 101 sollen die Worte »wenn sie in einem entweder (1) von dem Vorsitzenden oder einem der stellvertretenden Vorsitzenden und von einem Berichterstatter des Aufsichtsrats oder (2) von den Governors oder einer Majorität derselben unterzeichneten Schriftstücke enthalten ist« anstatt der Worte »wenn sie in einem von den Governors oder einer Majorität derselben unterzeichneten Schriftstücke enthalten ist,« gesetzt werden.