Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 9 (1905)
- Issue
- 29 (21.7.1905)
- Date
- 1905-07-21
- Page
- – (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 29 „bie & weit" Seite 25 wusstsein erfüllt werden, dass sie ein grosses und würdiges Mittel zur Wiederaufrichtung unserer Bedrückten schaffen: Möglichkeiten der Arbeit, Möglichkeiten der Freiheit, Möglichkeiten der Stärkung und Kräftigung des jüdischen Namens. Für die Zukunft unsere grosse Stütze, für die Gegenwart unsere grosse Hoffnung. An alle Juden, denen das jüdische Volk und seine Zukunft teuer ist, ergeht somit unser Ruf: Stärket den Jüdischen Nationalfonds. Gedenket des Jüdischen Nationalfonds bei allen Gelegenheiten. Fördert und verbreitet den Gedanken des Jüdischen Nationalfonds bei allen Juden. Oelbaumspentle. I. Die Verwaltung des Nationalfonds eröffnet eine eigene Abteilung für Oelbaumspenden. Diese Abteilung nimmt Spenden für den Nationalfonds mit der ausdrücklichen Widmung für Oelbäume entgegen. Für die Organisation und Verwaltung dieser Abteilung gelten folgende Bestimmungen: a) Sie führt den Namen Oelbaumspende. b) Der Zweck der unter diesem Namen eingeleiteten Sammlung ist, Grundstücke in Palästina, die durch den Nationalfonds angekauft werden, mit Oelbäumen zu bepflanzen und derart für die Zwecke des jüdischen Volkes nutzbar zu machen. II. Arten der Spenden: Als Mindestspende wird die zur Pflanzung und Pflege eines Oelbaumes bis zu seiner Selbsterhaltung nötige Summe von K 7.20 Mark 6.— Frs. 7.50 Schilling 6.— Rubel 3.— Dollar V/2 festgesetzt. Spenden unter dieser Summe und Bruchteile über die für die Oelbäume festgesetzten Beträge werden dem Nationalfonds zugeführt und publiziert. Die Arten der Spenden sind folgende: a) Die Spende für einen Oelbaum. b) Die Spende für mindestens zehn Oelbäume zur Bepflanzung einer Gartenparzelle im Ausmasse von einem Dunam. c) Spenden für 100 Oelbäume zur Bepflanzung eines Gartens im Ausmasse von 1 Hektar. d) Spenden für 1000 Oelbäume zur Bepflanzung eines Haines im Ausmasse von 10 Hektar. ad c) und d) Der vom Spender mit Oelbäumen bepflanzte Garten oder Hain wird nach dem Spender oder nach einem von ihm bestimmten Namen benannt und im Flurbuch unter diesem Namen eingetragen. Die Benennung eines solchen Haines wird auch auf angemessene Weise in dem Haine selbst kenntlich gemacht. Die durch kleinere Spenden als 100 Bäume jedes Jahr mit Oelbäumen bepflanzten Areale werden mit den von der Nationalfondsverwaltung angegebenen Namen benannt. III. Verwahrung und Verwaltung der Oelbaumspende. Die Sammlung der Oelbaumspenden kann durch jüdische Blätter, zionistische Vereine oder Ortsgruppen und durch zionistische Vertrauensmänner vorgenommen werden, welche von dem Jewish Golonial Trust beglaubigt werden und als Vertrauensmänner desselben gelten. Die Sammler haben die Oelbaumspenden an den Jewish Golonial Trust binnen kürzester Zeit abzuführen. Die Oelbaumspende wird von denselben Organen verwaltet wie der Jüdische Nationalfonds. IV. Buchung. Der Jewish Golonial Trust bucht die einlaufenden Spenden im Jüdischen Nationalfonds unter dem Konto „Oelbaumspende"; Der Jewish Golonial Trust legt folgende Bücher an: a) Das Einlaufbuch, b) Donatorenbuch, c) Das Flurbuch. Im Einlaufbuche sind die einläufenden Spenden unter Angabe des Datums, der Höhe der Spende, des Spenders respektive des von ihm angegebenen Namens und des Vermittlers der Spende derart zu verzeichnen, dass jederzeit die Höhe der bereits eingelaufenen Spenden konstatiert werden kann. Im Donatorenbuche werden zum ewigen Andenken sämtliche Spender, welche mindestens 10 Oelbäume auf einmal spendeten, verzeichnet. Im Flurbuche werden die betreifenden Areale verzeichnet, welche mit Oelbäumen bepflanzt wurden, und ausserdem wird die Benennung des betreffenden Areals vermerkt. V. Quittung. Die Spenden von Oelbäumen werden durch Veröffentlichung in der offiziellen Zeitschrift der Partei oder der Landesorganisation bestätigt. Die Spender von mindestens fünf Bäumen erhalten künstlerisch ausgestattete Gedenkblätter. Für Spenden, die direkt beim Jewish Golonial Trust einlaufen, versendet dieser die Gedenkblätter direkt, während für Spenden, die durch Sammler eingehen, die Gedenkblätter durch diese verabfolgt werden. VI. Die Kontrolle. Die Kontrolle ist durch Veröffentlichung in den sammelnden Zeitungen gegeben. Eine weitere Kontrolle haben die Kontrollbehörden des Jüdischen Nationalfonds auszuüben und dem.Kongresse jedesmal Bericht zu erstatten. Ferner wird nach Ablauf eines jeden Jahres in der offiziellen Zeitung der Partei das gesamte Ergebnis veröffentlicht. Vif. Bepflanzung. Die Entscheidung, wann und welche Gebiete in Palästina mit Oelbäumen zu bepflanzen sind, hat die Verwaltung des Jüdischen Nationalfonds im Einvernehmen mit dem Aktionskomitee oder seinem Beauftragten zu treffen. VIII. Verwaltung des Reinertrages. Heber die Verwaltung des Reinertrages der Oelbaumpflanzung machen das Aktionskomitee oder seine Beauftragten Vorschläge, welche der Bestätigung dei: Verwaltung des Jüdischen Nationalfonds bedürfen. Im Falle die Bestätigung versagt wird, entscheidet hierüber auf Antrag des Aktionskomitees der Zionistenkongress oder die Jahreskonferenz endgültig. IX. Sistierung der Oelbaumspenden. Im Falle, dass sich die Notwendigkeit herausstellt, dass für eine bestimmte Zeit die Oelbaumspenden nicht mehr gesammelt werden sollen, kann die Sammlung mit Zustimmung des Aktionskomitees sistiert werden. Diese Sistierung muss dann in den jüdischen Zeitungen verlautbart werden. Die in der Sistierungszeit trotzdem einlaufenden Oelbaumspenden werden dem Jüdischen Nationalfonds zugewiesen. .; i . Der VII, Kongress, Tagesordnung des VII. Zionistenkongresses in Basel. 1. Eröffnung des Kongresses. 2. Trauerrede. Dr. Max Nordau. 3. Wahl des Bureaus. 4 Rechenschaftsbericht des A.-C. Referent: Architekt O. Marmore k.