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Die Welt · 1905-06-30 · 26 (30.6.1905) · page 1

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Journal
Die Welt
Volume
9 (1905)
Issue
26 (30.6.1905)
Date
1905-06-30
Page
– (sequence 1)
Language
German
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f Hedaktion und Administration: WIEN IX., Türktnstrasst Nr. 9. Tölephon 14.199. Erscheint jeden Freitag. Zuschriften sind nicht an einzelne Personen, sondern an die Redaktion oder Administration: Wien, IX., Türkenstrasse 9, -zu richten, Unfrankierte Briefe werden nicht angenommen und unverlangte Manuskripte weder zurückgesendet noch aufbewahrt. Preise der Anzeigen: laut aufli«g«ncäom Tarif. Der Inseratenteil wird Dienstag abendi geschlossen Einzelne Hummern 80 Heller. &Q7linenraioaa Oesterreich-Ungarn: ganzjährig Kr. 12.—, halbjährig Kr. 6.—, vierteljährig Kr. 3.—. Für das Ausland: OD^Uyopi Oldt?. Deutschland ganzjährig Mk* 13.70, halbjährig Mk, 6.85, vierteljährig Mk. 3.45, England ganzjährig Shg. 14.—, halbjährig Shg. 7.—, vierteljährig Shg. 3.10, Russland ganzjährig R. 7.—, halbjährig R, 3.50, vierteljährig R. 1.75, Schweiz, Frankreich, Italien, Türkei, Rumänien, Bulgarien, Serbien, Griechenland, Aegypten ganzjährig Frcs. 17.—, halbjährig Frcs. 8.50, vierteljährig Frcs. 4.25, Amerika ganzjährig Doli. 3.40, halbjährig Doli. 1.70, vierteljährig Doli. —.8h4 Nr. 26. Wien, 30. Juni 1905. — 27. Siwan 5665. 9. Jahrgang. An unsere Gesinnungsgenossen! Wir machen unsere Gesinnungsgenossen auf unseren Aufruf auf Seite 21 besonders aufmerksam und bitten um die weiteste Verbreitung desselben. bie OstafriKa- Expedition. in. Bericht über die Arbeit der Zionistenkommission im Britischen Osfafrika. Von Alfred Kaiser, Arbon. (Aus dem Englischen übersetzt.) GRENZEN. Wie es bei Verleihung von aussereuropäischen Konzessionsgebieten und bei der Aufteilung von unokkupiertem Freilande zwischen zwei verschiedenen Nationen fast immer der Fall ist, so waren auch bei der Grenzbestimrnung des von der britischen Regierung den Zionisten zugesicherten Territoriums in Britisch-Ostafrika gedachte, nicht in ihrem ganzen Verlaufe von natürlichen Grenzobjekten bestimmte Grenzlinien in Anwendung gekommen. Das den Zionisten zur Verfügung gestellte Areal war zum grössten Teile von derartigen künstlich konstruierten Linien begrenzt. Es umfasste dabei einen Flächen räum von zirka <)000 Quadratmeilen und war im Norden begrenzt durch eine zum Aequator parallel laufende Linie, die beim Keremkibach, einem westlichen Nebenflüsse des in den Rudolf- See einmündenden Kerio-River ihren Ausgangspunkt hatte, im Westen durch die Meridianlinie, welche vom Kisim- (•hangaberge nach dem Aequator hin zu denken ist und an den lÄ'faragoliahügeln ihr Ende erreicht. Im Süden bildete der Aequator die Grenzlinie bis zum Hauptabfalle nach dem sog. Ritz- Valley, der grossen ostafrikanischen Graben - Versenkung, von wo dann die Ostgrenze in ziemlich genau nördlicher Richtung dem Elgeyo-Escarpment entlang bis zum obengenannten Keremkibache hin weiterverlief. Solche konstruktioneil gezogenen, gedachten Linien ermöglichen nicht immer eine exakte Orientierung über die Zugehörigkeit der in Fiftge kommenden Grenzgebiete, und so lange sie nicht durch feste und deutlich sichtbare Marken in ihrem ganzen Verlaufe bestimmt sind, was sehr kostspielige geometrische Arbeiten voraussetzt, führt dieses künstliche Grenzsystem nachträglich oft zu sehr unliebsamen Streitfragen. Marksteine, die in Europa sich als sehr praktisch erweisen, bieten in Afrika nicht dieselbe Sicherheit. Sie werden von Eingeborenen mutwillig entfernt, von Wasserfluten unterspült und weggerissen oder von "Waldbränden und Unkraut Wucherungen begraben. Ganz anders aber ist es bei natürlichen Grenzlinien, die zwar selten den langen Verlauf einer geraden Linie aufweisen, dafür aber durch eine Reihe von weithin kenntlichen, und mit Namen belegten Punkten bestimmt sind. Sie entsprechen einer den wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen angepassten Abgrenzung und gewähren jedem eine rasche und sichere Orientierung über den Grenzverlauf. Es ist daher sehr zu begrüssen, dass schon vor der Uebemahme des Territoriums durch die Zionisten diesem Unistande ein gebührendes Augenmerk gewidmet und die Grenzen des Territoriums, soweit es anging, durch natürliche Linien neu bestimmt wurden. FLÄCHEN AUSDEHNUNG UND BENENNUNG. Da der grosste Teil dieses Territoriums durch das Guasso-Ngischu-Plateau repräsentiert wird und die Forschungen unserer Expedition fast nur auf dieses letztere sich erstreckten, wird dieses lvonzessionsgebiet im folgenden auch als Guasso-Ngischu-Plateau oder Guasso-Ngischult och land bezeichnet werden. Der Name Guasso-Ngisehu stammt von einem Massaistamine gleichen Namens, der ehedem dieses Hochland bewohnte und erst vor ungefähr 35 Jahren von hier vertrieben wurde. Im Begriffe dieses Nomadenvolkes umfasste das Guasso-Ngischu-Plateau das Areal, das im Süden durch die Nandiberge begrenzt wird, im Osten durch da» Elgeyo-Escarpment, im Norden durch die Chibcharagnanj- oder Koquallalberge und die Turkwelgebiete, im Westen durch den Eigenberg und das Kitoschgebiet, durch die Surungaihöhen und die westlichsten "Nandiberge. KARTOGRAPHIE. Die kartographische Darstellung des Guasso-Ngischu- Hochlandes ist im allgemeinen eine sehr unvollständige. Nur im südlichen Teile, wo der erste Uganda-Kail way-

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