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Die Welt · 1905-01-13 · 2 (13.1.1905) · page 2

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
9 (1905)
Issue
2 (13.1.1905)
Date
1905-01-13
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Seite 2 „bie # weit" Nr. 2 gegen die Autorität des Kongresses gesagt, sondern nur geglaubt, dass man mit festen Vorschlägen vor den Kongress treten müsse, im Falle der Bericht der Kommission günstig ausfalle. Direktor Wolffsohn gibt seiner Meinung Ausdruck, dass vor allem Klarheit über die Situation geschaffen Verden müsse; was not tue, sei, so rasch als möglich einen Kongress einzuberufen, der sich nur mit der Organisation zu befassen habe. Nur dann, wenn eine Leitung vorhanden sei, könne an die Erledigung der Ostafrikafrage und aller anderen Fragen geschritten werden. Dr. Tschlenow: Die Frage, ob ein eigens einberufener Kongress zu entscheiden habe, ist nach der Interpretation Dr. Herzls selbst nicht ganz klar. Es ist möglich, dass wir zwei oder drei Monate nach Bekanntwerden des Expeditionsberichtes einen Kongress haben und wir müssen dann auch unsere Ostafrikasache zur endgültigen Entscheidung bringen, weil diese Frage derzeit die brennendste Frage im Zionismus ist. Solange diese Frage nicht entschieden ist, kann eine Wahl für das A.-G. nicht vorgenommen werden. Er beantrage, das Programm des nächsten Zionistenkongresses sollen sowohl der Organisationspuakt wie auch die übrigen Punkte, die jetzt unsere Organisation beschäftigen, die Arbeiten in Palästina, Nationalfonds etc. als auch die Ostafrikafrage bilden. Aus formellen Gründen könne die letztere in einpr besonderen Sitzung behandelt werden. Die Wahlen für das A.-C. dürfen aber erst nach Entscheidung dieser Frage stattfinden. Mr. Greenberg verteidigt sein Vorgehen in der ganzen Frage. Er sei Zionist durch und durch und immer für Palästina gewesen. In der Nachmittags-Sitzung wird die Diskussion über die Frage der Einberufung des Kongresses weitergeführt. Dr. Scheinkin gibt seiner Ansicht Ausdruck, dass eine Teilung des Kongresses in einen zionistischen und einen Ostafrikakongress unmöglich sei. Dieser Ansicht stimmt Dr. Jasinowski zu. Man werde nie zu einer Wahl kommen, bevor die Ostafrikasache nicht zu Ende gebracht sei. Dr. Bodenheimer ersucht, seinen Antrag anzunehmen; man könne ja noch gar nicht wissen, ob ein Ostafrikakongress notwendig sein werde; das hänge ja vom Berichte der Expedition ab. Ein Spezialkongress für die Ostafrikafrage sei bei der strengsten Auslegung doch nur dann einzuberufen, wenn die Besiedelung in Ostafrika in Frage stehe. In diesem Falle könne der Kongress immer noch die Einberufung eines Spezialkongresses beschliessen. In der Abstimmung werden folgende Anträge angenommen und sind somit zum Beschluss erhoben : 1. Antrag Prof. Warburg: Zwei Kongresse hintereinander in geschlossener Reihenfolge. 2. Zusatzantrag Wolffsohn: Die Reihenfolge sei: erstens ordentlicher, zweitens ausserordentlicher Kongress. 3. Antrag Dr. Scheinkin: Der Kongress ist womöglich am Todestage Dr. Herzls, d. i. am 27, Juli, zu eröffnen. 4. Antrag Dr. Tschlenow- Bodenheim er: Der Antrag, „in Angelegenheit der Ostafrikasache eine Kommission zu wählen", wird an den Dreizehner-Ausschuss zur nochmaligen Beratung und Entscheidung zurückgewiesen. 5. Antrag Dr. Bodenheimer: Der Kongress für Ostafrika ist nur dann einzuberufen, wenn das grosse A.-C. es für notwendig hält, über die Besiedelung von Ostafrika zu beraten. In dieser Sitzung wurde auch das Verhältnis des Dreizehnerausschusses zum engeren A.-C. besprochen. Nach längerer Debatte einigte man sich auf folgenden Beschlussantrag, eingereicht von Dr. Bodenheimer und Jasinowski, der einstimmig angenommen wurde: Die Mitglieder des Dreizehnerausschusses sind berechtigt vom engeren A.-C. jederzeit einen ausführlichen Bericht über wichtige Angelegenheiten zu verlangen, welche in den Sitzungen des engeren A.-C. zur Besprechung gelangen, auch über die politischen. Weiterhin ist der erweiterte Ausschuss berechtigt, einzelnen Personen Spezialvollmachten zur Erledigung irgendwelcher wichtiger Angelegenheiten zu erteilen. Diese haben dem Dreizehnerausschusse, resp. dem engeren A.-C. Bericht zu erstatten. Donnerstag den 5. Jänner. Die Diskussion des ganzen Tages galt der Beratung über die neue Organisation und die zukünftige Leitung der Bewegung. Sie fand ihre Konklusion in der Annahme eines Kompromissantrages zwischen dem engeren A.-C. und Dr. Bodenheimer: Die Leitung der zionistischen Bewegung erfolgt durch das grosse A.-G. und durch ein engeres A.-C. Das engere A.-C. besteht aus mindestens drei an einem Orte wohnenden Mitgliedern und einerAnzahl auswärtiger Mitglieder/ Dr* Bodenheimer beantragt einen Zusatzantrag, der lautet: Das engere A.-C. besteht insgesamt aus fünf Mitgliedern. Dieser Zusatzantrag wird angenommen. In der Freitagsitzung wurden die Beschlüsse des Dreizehnerausschusses, die sich auf die Inaugurierung der praktischen Arbeiten in Palästina und der Einrichtung der Kischenewer Waisenschule bezogen, über welche Dr. S o s k i n im Auftrage der Palästinakommission Vortrag erstattet hatte, zur Kenntnis genommen. In der Nachmittagssitzung war die Legalisierung des Nationalfonds zur Diskussion gestellt. Bekanntlich hatte die Jahreskonferenz einen Statutenentwurf fertiggestellt und das engere A.-C. beauftragt, Schritte zur Legalisierung dieses Statuts zu unternehmen. Das engere A.-C. berichtet nun über seine diesbezüglichen Arbeiten. Nach den eingeholten Gutachten englischer Rechtsanwäl e sei es möglich, den Nationalfonds als eigene Gesellschaft zu konstituieren oder ihn durch einen Vertrag — Trust Deed — unter die Verwaltung des Jewish Colonial Trust resp. seines Aufsichtsrates zu stellen. Gründe der Zweckmässigkeit sprächen für letzteren Vorschlag. An das Referat des engeren A.-C, das von Herrn Dr. Kokesch erstattet wurde, knüpfte sich eine längere Debatte, die mit Annahme des Antrages schloss: Es sei dem engeren A.-C, das einen oder zwei zionistische Rechtsanwälte nach London zu delegieren habe, zu überlassen, die endgültigen Schritte zur Legalisierung des Nationalfondes in England zu unternehmen. Ferner wurde beschlossen, bei diesem Anlasse auch die Aenderung des Paragraphen des Memorandums des Jewish Colonial Trust, die Frage des Verfalles der Dividendencoupons. die Frage des Wahlrechtes der Besitzer von Inhabershares und das Verhältnis der Inhaber von Gründershares zum Aufsichtsrate selbst zu prüfen. Den Herren Greenberg und Dr. Soskin wird für ihre Bemühungen der Dank des A.-C. ausgesprochen. Zum Schlüsse erbat sich Dr. Bodenheimer das Wort und sagte unter dem einmütigen Beifall der A.-C- Mitglieder: „In den drei Tagen, in denen wir zusammen beraten haben, haben wir den Weg einer innerlichen

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