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Die Welt · 1904-11-25 · 48 (25.11.1904) · page 1

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Journal
Die Welt
Volume
8 (1904)
Issue
48 (25.11.1904)
Date
1904-11-25
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Redaktion und Administration: WIEN IX., Türkeiistrasse Nr. 9. Tölephon 14.199. Erscheint jeden Freitag. Zuschriften sind nicht an einzelne Personen, sondern an die Hedaktion oder Administration: Wien, IX., Türkenstrasse 9, zu richten. Unfrankierte Briefe werden nicht angenommen und Manuskripte nicht zurückgesendet. Sprechstunden der Redaktion täglich von iO—1ÄI2 Uhr. + Preise der Anzeigen: laut aufliegendem Tarif. Oer Ireeratenteil wird Dienstag abends geschlossen Einzelne Nummern 30 Heller. Rp.7lin^nroic0a Oesterreich-Ungarn: ganzjährig Kr. 12.—, halbjährig Kr. 6.—, vierteljährig Kr. 3.—. Für das Ausland: BJQAUydpi GIÖC. Deutschland ganzjährig Mk. 13.70, halbjährig Mk, 6.85, vierteljährig Mk. 3.45, England ganzjährig Shg. 14.—, halbjährig Shg. 7.—, vierteljährig Shg. 3.10, Russland ganzjährig R. 7.—, halbjährig R, 3.50, vierteljährig R. 1.75, Schweiz, Frankreich, Italien, Türkei, Rumänien, Bulgarien, Serbien, Griechenland, Aegypten ganzjährig Frcs. 17.— halbjährijg Frcs. 8.50, vierteljährig Frcs. 4.25, Amerika ganzjährig Doli. 3.40, halbjährig Doli. 1.70, vierteljährig Doli. —.85 Nr. 48. Wien, 25. November 1904. — 17. Kislev 5665. 8, Jahrgang. Ein Auswanderungsamt. Von Rechtsanwalt Dr. Farbstein, Zürich. Mit grosser Genugtuung habe ich die Nachricht gelesen, dass ein Auswanderungsamt für die jüdischen Auswanderer Osteuropas begründet werden solle. Als ich vor einigen Jahren die Begründung eines Auswanderungsamtes im „Jüdischen Volkskalender" angeregt habe, drückte ich schon damals den Wunsch aus, dass ein solches Amt nicht von einer Organisation, sondern von einer R.eihe von Organisationen begründet werden solle. Mit Recht weist Turof f in der letzten Nummer der „Welt" auf die Verdienste von Bambus in bezug auf das zu begründende Auswanderungsamt hin. Ich hatte öfters Gelegenheit, mit Bambus über diese Frage zu diskutieren. Ihm ist sehr viel davon zu verdanken, dass das Institut begründet werde. Ich will hier einige Worte über die Organisation des zu begründenden Institutes sagen. Es ist in erster Linie notwendig, dass die Beamten des Institutes nicht Bureaukraten werden, die, wie es in manchen Hilfsgesellschaften der Fall ist, die Auswanderer von oben herab mit einer Art souveräner Verachtung behandeln. Es wird daher notwendig sein, dass das Institut im ausgedehntesten Masse der öffentlichen Kontrolle unterstehe. Das Institut soll das Organ einer Organisation sein. Mitglieder der Organisation sollen aber nicht nur die grossen Wohltätigkeitsanstalten allein werden, sondern auch kleinere Vereine, die Gemeinden und eventuell auch Einzelpersonen. Die Organisation könnte nach Art der internationalen Vereinigung für Arbeitersehutz sein. Wenn es Schwierigkeiten machen sollte, aus diesem Grunde den juristischen Sitz in Deutschland oder Oesterreich zu haben, so könnte der juristische Sitz an einem anderen Orte — z. B. in England oder in der Schweiz — oder in dem Lande sein, in dem der faktische Sitz aus praktischen Gründen sein müsste. Was die Details der Organisation anbetrifft, so sind Landeskomitees und ein internationales Komitee als Auf Sichtsbehörden zu begrüssen. In den wichtigsten Auswanderungs-, Einwanderungs- und Durchgangszentren müssen sich aber Agenturen mit besoldeten Beamten vorfinden. Wo jährlich zirka 100.000 Menschen auswandern, genügt die freiwillige Arbeit nicht mehr. Das Zentralbureau in Verbindung mit Landeskomitees und den Lokalagenturen sollte auch die Unterstützung der Auswanderer regeln. Wie geschieht es jetzt? Der arme Teufel fährt nach Krakau,; dort muss er Halt machen, um Unterstützung zu finden. Von Krakau wandert er nach Wien, von Wien nach München, von München nach St. Gallen, von St. Gallen nach Zürich, von Zürich nach Basel, von Basel nach Strassburg, von Strassburg nach Paris, von Paris nach London und endlich von London nach New York. Ueberall muss er sich einige Stunden oder Tage aufhalten, um Reiseunterstützung zu bekommen. Er verliert viel Zeit, wird durch das stete Betteln moralisch gedrückt, es wird auch viel Geld unnützerweise vergeudet. Hier muss Wandel geschaffen werden. Die Gemeinden sollen dem Zentralbureau für Reiseunterstützung nach dem Verhältnisse der Mitgliederzahl der Gemeinden Beiträge geben. Die Lokalagenturen oder die Landeskomitees sollen dann stets auf der ersten Durchgangsstation die Verhältnisse des Auswanderers prüfen, und wo sie es für nötig finden sollten, soll man eine Unterstützung für die Reisekosten bis zum Immigrationsorte geben. Der Auswanderer müsste also nicht mehr auf dem Wege Gemeinden aufsuchen. Ich stelle mir also die Sache wie folgt vor: das Zentralbureau soll nur mit dem E i n g a n g e der Reiseunterstützungsbeiträge zu tun haben. Die Verteilung der Unterstützungen ist Sache der Landeskomitees und der Agenturen nach Massgabe der ihnen bewilligten Kredite. Die Verwaltungsspesen des Zentralbureaus dürfen nicht allzu grosse sein. Das schweizerische Auswanderungsamt hat an seiner Spitze einen Chef, einen Kanzleisekretär, einen Registrator und einige Kanzlisten. Dei Chef müsste selbstredend ein Mann von umfassender Bildung sein. Der praktische Geschäftsmann würde hier allein nicht genügen. An der Spitze des von der schweizerischen Eidgenossenschaft begründeten Auswanderungsamtes steht als Chef Herr Dreifuss (ein

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