Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 8 (1904)
- Issue
- 34 (19.8.1904)
- Date
- 1904-08-19
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 „bi* * W^lt" Nr. 34 gende Fragen: Ist es zweckmässig, den Nationalfonds in einem Kleinstaat oder Grossstaat zu legalisieren? Welche juristische Form ist dem Fonds bei der Eintragung zu geben? Nachdem man sich auf England als Sitz des Nationalfonds geeinigt hat, wurde die Form einer Gesellschaft, deren Mitglieder die Fondersharesinhaber sind, unter Berücksichtigung der englischen Gesetzgebung für die Begründung gut befunden^ Es wird in die Tagesordnung eingegangen« Dr. Tschlenow übernimmt das Präsidium und eröffnet die Debatte mit den einleitenden Worten: „Die einzige Körperschaft, die Aenderungen beschliessen kann, ist der Kongress. Aber die Arbeit bis zum nächsten Kongresse darf nicht aufhören. Es muss daher ein Ausweg gefunden werden, in Gemässheit des Organisationsstatuts die weitere Arbeit bis zum Kongresse zu leisten. Namens des engeren A.-C. gibt Dr. Kokesch die Erklärung ab: Das engere A.-C. ist der Ansicht, dass der Kongress einberufen werden müsse. Die Abwicklung der Ostafrikafrage, die erst erfolgen könne, wenn ein Resultat der Expedition vorliegt, spricht gegen eine frühe Einberufung. Das grosse A.-C. muss sich erst hierüber klar werden, ob der Kongress im Dezember oder im März stattzufinden habe. Das engere A.-C. meint auch, dass eine Revision des Organisationsstatuts vorgenommen weiden müsse. Diese Revision soll aber keine grundstürzende sein, sondern nur das Verhältnis des engeren zum grossen A.-C sei revisionsbedürftig. Das engere A.-C, dem die Leitung der Geschäfte obliegt, wird sich in allen grösseren Fragen an das grosse A.-C. wenden, da aber ein Verkehr mit allen Mitgliedern des grossen A-G. nicht möglich ist, möge einAusschuss des grossen A.-C. eingesetzt werden. Dr. Bo de nhe imer ist der gegenteiligen Ansicht» Es unterliegt gar keinem Zweifel, dass das grosse A.-C. die leitende Körperschaft ist, das sagt § 23. Wohl ergibt sich die Notwendigkeit, laufende Geschäfte fortzuführen; dies besorgt eben das engere A.-C. Aber die allgemeine Politik der zionistischen Bewegung auf Grund der Kongressbeschlüsse leitet das grosse A.-C. Das grosse A.-C. kann demnach für gewisse Angelegenheiten Kommissionen einsetzen. Diese stehen selbstverständlich im Zusammenhange mit dem engeren A.-C. Das grosse A.-C. muss alles genau kennen, worin die politische Essenz der Tätigkeit Herzls enthalten ist. Da das Plenum nicht von allen Dokumenten Kenntnis nehmen kann, muss hierfür eine Kommission gewählt werden, eine politische, bestehend aus zwei oder drei Herren, die den politischen Nachlass Herzls zu prüfen und dem grossen A.-C. Bericht zu erstatten haben. Rechtsanwalt Rosenbaum schliesst sich den Ausführungen Dr. Kokeschs an, nur meint er, der Kongress müsse so rasch als möglich einberufen werden, weil oder trotzdem noch kein Bericht der Ostafrikaexpedition vorliegen könne. Dr. Jasynowski kann es nicht verstehen, wieso das engere A.-C. Rechte beanspruche, die ihm nicht zustehen. Das Exekutivorgan des Kongresses ist das grosse A.-C. Dieses muss von allem wissen, es kann nur aus Opportunitätsgründen, um eine allgemeine Kenntnis verschiedener Details zu verhüten, sich in seinen Rechten beschränken, aber nie und nimmer könne das das engere A.-C. tun. Dr. Farbstein ist ebenfalls der Ansicht Dr. Bo denheimers. Das Exekutivorgan des Kongresses ist und bleibt das grosse A.-C. Das engere A.-C. ist nur das Bureau der Exekutive, aber nichts mehr« Dr. Friedemann schliesst sich dem Antrage Bodenheimers an. Dr. Alex. Marmorek ist der Ansicht, dass das engere A.-C. die Funktionen unter sich teilen müsse. Es sei aber auch notwendig, einen politischen Ausschuss einzusetzen, dem auch Nichtmitglieder des A.-C. angehören können. Dieser Kommission gehört auch ein Mitglied des engeren A.-C. an. Zum Schlüsse beantragt er, dem engeren A.-C. das Vertrauensvotum auszusprechen. Dr. Alkalay unterstützt den Antrag Dr. Koke s c h s. Auch der Vorsitzende Dr. T s c h I enow hält es für angezeigt, seinen Standpunkt zum § £3 kundzutun. Er meint, die Verantwortung hat nur das grosse A.-C, es ist daher das Ex^kutivorgan des Kongresses. Da das grosse A.-C. selbst die Geschäfte nicht leiten kann, übergibt es einen Teil der Verantwortung dem engeren A.-C. Dies geschah immer und geschieht auch heute, wenn wir die grosse Lücke, die Dr. Herzl zurückgelassen hat, durch eine Kommission ausfüllen wollen. Greenberg erblickt in der Absendung der Expedition eine Lebensfrage für den Zionismus. Sollte die Expedition nicht abgehen, so würde die Bewegung aufs tiefste geschädigt werden. Nach den bisherigen Vorbereitungen könne die Expedition Mitte Oktober abgehen, das Resultat kann schon anfangs März vorliegen; der Kongress muss demnach für März einberufen werden. Dr. Jelski bittet, die ganze Sorge für die Einberufung des Kongresses zu widmen Der Kongress könne nur für die Zeit einberufen werden, wo voraussichtlich schon ein Resultat der Expedition vorliege. Der Kongress müsse aber so vorbereitet werden, dass alle Zufälligkeiten, welche den Gang der Verhandlungen stören könnten, fortfallen. Nach einer Replik der Antragsteller Dr. K o k e s c h und Dr. B o d e n h e i m e r wird zur Abstimmung geschritten. Es liegen folgende Anträge vor: 1. Antrag Dr. Kokesch namens des engeren A.-C.: „Das grosse A.-C. wählt aus seiner Mitte einen aus fünf Mitgliedern bestehenden Ausschuss, der durch periodische Zusammenkünfte, und zwar alle zwei Monate, gleichberechtigt mit dem engeren A.-C. beständigen Anteil an der Leitung der Bewegung nimmt. Die von diesem Ausschusse gemeinsam mit dem engeren A.-C. gefassten Beschlüsse werden vom engeren A.-C. ausgeführt." 2. Antrag Dr. B o d e nh e i m e r: „Das grosse A.-C. wählt aus seiner Mitte einen politischen Ausschuss von drei bis fünf Mitgliedern mit gleichen Rechten wie das engere A.-C." Antrag Dr. Alex. Marmorek der gleiche wie der erste, nur mit Hinweglassung der Bestimmung „aus seiner Mitte". 3 Antrag Greenberg: „Die Papiere Dr. Herzls dürfen bis zum nächsten Kongresse nicht geöffnet werden". Der Antrag des engeren A.-C. wird angenommen, alle anderen Anträge werden abgelehnt. Ebenso wird ein Zusatzantrag Dr. Boden h ei mers angenommen : „Das Komitee erhält die Vollmacht, in Gemeinschaft mit dem A.-C. sämtliche Aufklärungen über die politische Sachlage einzuholen." In die Kommission werden die Herren Dr. Alexander Marmorek, Dr. Tschlenow, Dr. Bodenheimer, Ing. Ussischkin und Mr. Green bei g gewählt. Hierauf wird dem engeren A.-C. das Vertrauen mit Akklamation erteilt. Rede Feiice Ravennas am Grabe Herzls. Ich bin von Italien gekommen, um diesen Kranz im Namen der zionistischen Föderation Italiens auf das Grab unseres angebeteten Präsidenten niederzulegen.