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Die Welt · 1904-04-22 · 17 (22.4.1904) · page 10

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
8 (1904)
Issue
17 (22.4.1904)
Date
1904-04-22
Page
– (sequence 10)
Language
German
Belongs to
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Seite 10 „bis & W^lt Nr. 17 eine Geldstrafe von 500 Mark angedroht. Als der Eid nicht geleistet und die Weigerung fortgesetzt wurde, verurteilte das Landgericht den Mann zur erwähnten. Geldstrafe und stellte eine weitere Geldstrafe von 1UUÜ Mark in Aussicht. Als alle Beschwerden hiergegen erfolglos blieben, hat der Mann gegen seine geschiedene Frau Klage angestrengt, dahingehend, festzustellen, dass die bei jenem Vergleich geschlossene Verpflichtung, in die rituelle Scheidung zu willigen, durch Abgabe jener verlangten Erklärung, nichtig und. die zur Erzwingung eingeleitete Zwangsvollstreckung unzulässig sei. weil in dem gestellten Verlangen ein Gewissenszwang liege. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, weil iene übernommene Verpflichtung weder ge^en die Gewissensfreiheit noch gegen die guten Sitten Verstösse. Die gegen dieses Urteil beim Oberlandesgericht eingebrachte Berufung wurde auch zurückgewiesen. Nunmehr ergriff der Mann das Rechtsnüttel der Revision beim Reichsgericht, welches aber anderer Ansicht als die Vorrichter war, indem das angefochtene Urteil aufgehoben und dahin erkannt wurde, dass der damals abgeschlossene gerichtliche Vergleich für nichtig und die zur Erzwingung des Eides eingeleitete Zwangsvollstreckung für unzulässig zu erklären sei. Aus den Gründen ist zu erwähnen, dass in der heutigen staatlichen Ehegesetzgebung die rechtliche Seite der Ehe von der religiösen schaut getrennt ist, und die verlangte erenionie nicht auf dem Gebiet der staatlichen Gesetzgebung liegt. Die Parteien hatten etwas vereinbart, was nicht Gegenstand, einer rechtlichen Abmachung sein kann. Die zwangsweise Durchführung dieses Aktes entzieht sich dem Arm des Richters. („Reichsgerichtsbriefe1*, J. Schulze, Leipzig. — Nachdruck verboten.) Die gross angelegte Armenpflege der deutschen Juden zeigt sich in dein uns eben zugesendeten Jahresbericht der Frankfurter Vereine „Mädchenklub" und „Weibliche Pursorge14, die ihr Arbeitsgebiet unter den Frauen haben. Der Mädchenklub hat den Charakter d.er von uns oft besprochenen Settlements, wo dazu fähige Leute den materiell und geistig Notleidenden zu Hilfe kommen. Zur Aufnahme in den Klub gelangten nach eingeholten Erkundigungen des Vorstandes: 24 Schneiderinnen, 7 Weissnäher innen, 1 Schirmnähenn, 12 Putzmacherinnen, 1 Friseurin, 1 Blumcnbinderin, 36 Verkauferinnen, 19 Buchhalterinnen, 2 Kontoristinnen, 2 Kassiererinnen, 6 Lageristinnen, 6 Handelsschhlerinnen, 1 Kindergärtnerin, 3 Lehrerinnen, 1 Gouvernante, 2 Köchinnen, 1 Stadtreisende, 2 sind im väterlichen Geschüft tätig, 15 ohne Beruf. Von diesen nehmen durchschnittlich 8—15 an den für sie notwendigen Hinrichtungen und Kursen des Klubs teil. Es gibt l. einen gemeinschaftlichen Abendtisch (Tee, Kaffee, Butter, Eier, bisch, Käse etc.), Preis 15 Pfg. pro Mahlzeit. Zubereitung durch Mitglieder und Helferinnen in der Küche des Kluns. 2. Unterricht (am Sonntag von halb 5 bis 6, sonst von 7 bis 10 Uhr) in deutscher Sprache (5 Stufen), Vortrag in französischer Sprache (4 Stufen), englischer Sprache, Schönschreiben, Stenographie. Rechnen, Turnen, Singen, Handarbeit, Pntzmachen. Die Bibliothek hat IHM'» Lehr- und andere Bücher und kann auch aussei halb des Klub heims benutzt werden. 3. Gemeinschartliche Vergnügungen, Klubabende, Ausflüge. Jeder Zweck des Klubs hat eine eigene leitende Kommission. Gesamtkosten 6044 Mk., Einnahmen 11 650 Mk. Im ganzen haben wir eine für Körper, Geist und Gemüt gleich gute, nachahmenswerte jüdische Einrichtung vor uns. Der instruktive Jahresbericht ist durch den Verein. Frankfurt a. iVE, Fahrgasse 146, zu beziehen. Per Verein „Weibliche Fürsorge" wird vom ,,lsr. Hülsverein" finanziert und arbeitet in modernem Sinne mit folgenden Kommissionen: der Säuglingskornmission und der Kostkinderkonnnissinn. Erstere überwacht die Pflege der Säuglinge inner Leitung der Oberin des Gemeinde-Hospitals, ein Arzt nimmt von Zeit zu Zeit (vierwechentlich) Besichtigungen der Säuglinge vor und sorgt im Krankheitsfalle für entsprechende Hilfe, in Fällen, wo die Mutter nicht in der Lage ist, für das Kind, zu sorgen, wird es in der Krippe untergebracht. Bei grösseren Kindern, teils Waisen, teils unehelichen Kindern, sorgt die Kostkinderknmmission dafi'ir,. dass sie in geeigneten Familien, möglichst in religiösen Familien auf dem Lande, untergebracht werden. Die Damen dieser Kommission besuchen die Kostkinder von Zeit zu Zeit, kontrollieren, sowohl sie, als die Pflegeeltern und sorgen im Falle ungenügender Verpflegung für anderweitige Unterkunft. Die Hauptsorge des Vereines aber gilt der schulentlassenen weiblichen Jugend. Auf Anregung der „Weiblichen Fürsorge" entstand der obenerwähnte Verein „Mädchenklub**. der schulentlassenen jüdischen Mädchen abends und an gesehäftsfreien Nachmittagen in der geschilderten Weise ein Heim bietet, wo sie sieh von der Berufsarbeit erholen kennen und die Möglichkeit zur Weiterbildung und gegenseitigen Anregung finden. Die Fürsorge für Hansarme wird mit gewissenhafter Mitarbeit der Vorstandsdamen nach Elberfelder System betrieben. Die Einrichtung einer kostenlosen Stellenvermittlung wird eben jetzt in Angriff genommen. Auch passende Unterkunft für durchreisende Frauen will der Verein besorgen und bleibt mit allen Vereinigungen in Verbindung, die auf eine Verbesserung der Lage der jüdischen Frau hinarbeiten. Jüdische Wohltätigkeit. Einen interessanten Einblick in das Kapitel Berliner Wohltätigkeit bildet das letzte Spendenverzeichnis des Berliner Asyl Vereins für Obdachlose. Danach sind von einigen Vorstandsmitgliedern ausserordentliche Beiträge im Gesamtbetrage von 38 742,99 Mk. gesammelt worden. Hiervon sind nur J080 Mk. von Christen nichtjüdischen Bluts, J630 Mk. von anonymen Spendern, unter denen sich wohl auch mancher Jude befinden dürfte, 1500 Mk. von zwei fast nur aus .1 udert bestellenden Klubs, 7350 Mk. von. getauften. Juden oder Abkömmlingen von solchen — und der Rest von 27 581,01 Mk. von Juden gegeben. Der berühmte Fcrträtist Horcwitz, der den österreichischen Kaiser wiederholt malte, war dieser Tage in dem ungarischen Orte Kassa, um dem Begräbnis seiner Mutter beizuwohnen. Der Künstler wünschte ein Grab für seine Mutter neben dem seines früher verstorbenen Vaters, das sich auf einem schon aufgelassenen Friedhof befindet. Deswegen verweigerten die Behörden die Bewilligung, die aber sofort eintrat, als sich der Maler mit einer telegraphischen Bitte an das allerhöchste Hoflager gewendet hatte. Das 25jährige Jubiläum ihres Bestandes feierte die Kultusgemeinde Baden bei Wien, am ersten Pessachabende in ihrer neu hergerichteten Synagoge mit einem feierlichen Akte. Vor Beginn des Abendgebetes intonierte Herr Oberkantor Seifert mit dem Chore das Ma-towu-Gebet, worauf Se. Ehrw. Herr Rabbiner Wilhelm Reich nach Verrichtung eines herzergreifenden Gebetes, das an. jenes des Königs Salomo bei gleicher Veranlassung erinnerte, das Ner-Tomid anzündete. Nach dem Gottesdienste wurde dem Präses Herrn Moriz L e i t n e r von vielen Tempelbesuchern spontan eine Ovation dargebracht. In der am darauf folgenden Tage beim Mussafgebet gehaltenen Predigt sprach Herr Rabbiner Wilhelm Reich dem Vorstande für seine Hingabe an dieses schöne Werk im Namen der ganzen Gemeinde den Dank aus, was auch in dem vom Sekretär Herrn. Infeld verfassten und vom Oberkantor Seifert vorgetragenen Mi-scheberach feierlich zum Ausdruck kam. Ortsgruppe Riga des Vereins zur Verbreitung der Bildung unter den Juden Russlands. Wie uns gemeldet wird, ist bei den letzten Wahlen in das Komitee dieser Gruppe die zionistische Liste vollständig durchgedrungen. Jahrelange Kämpfe mit den Liberalen und Kosmopoliten waren vorangegangen. Die obengenannte jüdische Vereinigung ist bekanntlich die in Russland, einzig genehmigte. Die Statue Salmanassars IL wurde nach einer Meldung der „Köln .Ztg." aus Bagdad bei den deutschen Ausgrabungen entdeckt. Sie trägt zahlreiche Inschriften. Der Kopf und die linke Seite sind beschädigt. Von der Grenzwache gegen jüdische proletarische Einwanderung aus dem Osten, die seinerzeit vom ungarischen Parlament beschlossen, wurde, hat sich in der Grenzstadt Eperjes tatsächlich ein starker Posten einquartiert. Palästina-Handelsgesellschaft. Am 3. März d. J. fand in Hamburg die vorbereitende Sitzung zur Konstituierung der Palästina-Handelsgesellschaft statt. Die Initiative zu diesem Unternehmen ging ursprünglich von Herrn W. Gross aus Palästina aus, dem es gelang, in Hamburg ein Komitee zur Gründung der Gesellschaft zusammenzubringen, an dem sich auch die „Kommission zur Erforschung Palästinas" durch ihr Mitglied Herrn Prof. Dr. O. Warburg beteiligte und die notwendigen wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Angaben lieferte. Das Hamburger Komitee ging energisch an die Arbeit und gewann schon namhafte Zeichnungen für das Unternehmen. Unabhängig davon bemühte sich schon seit längerer Zeit eine Interessentengruppe mit Herrn Vogelsohn aus Lodz an der Spitze, ein ähnliches Unternehmen in Lodz ins Leben zu rufen. Die „Kommission zur Erforschung Palästinas" hielt es für äusserst wichtig, dass die gleiche Ziele verfolgenden Gruppen sich vereinigen, und übernahm die Vorbereitung einer Fusion der in Hamburg und Lodz vereinigten Kapitalien. Ebenso veranlasste sie die Beteiligung der Jüdischen Kolonialbank an diesem wichtigen Unternehmen. An der am 3. März stattgehabten konstituierenden Sitzung nahmen die Herren E. Liebermann (i. ha. Frankfurter & Liebermann.), Alfred. Cohn (i. Fa. J. C. Rosendahl & Co.), Ernst Magnus (i. Fa. Magnus & Friedmann) und. Sally M. Mainz (in gleicher Firma), sämtlich in Hamburg, Herr H. Vogelsohn als Vertreter der Lodzer Gruppe, Herr Dr. Leopold Kahn als Vertreter der Jüdischen Kolonialbank in London, und die Herren Prof. Dr. O. Warburg und Dr. S. Soskin von der „Kommission zur Erforschung Palästinas" teil. In dieser Sitzung wurde das Kapital der Gesellschaft auf vor-

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