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Die Welt · 1903-08-30 · 7 (30.8.1903) · p. 2

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Journal
Die Welt
Volume
7 (1903)
Issue
7 (30.8.1903)
Article
Donnerstag-Nachtsitzung
Date
1903-08-30
Page
2 (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 „Die Welt" Separat-Ausgabe. No. 7 sagt, wir sollen ein Zirkular an alle jüdischen Gemeinden richten, einen kleinen Prozentsatz ihres Budgets zu widmen. Das ist etwas anderes als wenn man sich an private Personen wendet. Die Hoffnung ist nicht gross, dass die jüdischen Gemeinden einen Teil ihres Budgets dem Nationalfond zuwenden werden. Allerdings wird ein grosser Teil der Gemeinden das gerne tun. Die eingesetzte Kommission wird das wenigstens versuchen, glaube ich. Gelingt es nicht, sohaben wir wenigstens unsere Pflicht getan. Ich glaube nicht, dass darüber ein Beschiuss nötig ist. Dr. Leopold Kahn hat Anstoss gefunden an dem Bericht der Nationalfondskommission und hat den Wunsch ausgedrückt, es solle kein Land gekauft werden. Der Vorschlag ist nicht so gemeint gewesen. Der Kauf ist präzisiert gewesen nur in dem Falle, wenn ein Tausch notwendig ist. Was wir einmal haben, werden wir aber nicht mehr herausgeben. Ich komme jetzt auf zwei wichtige Punkte: Provisionen der Bank und Zeitungen. Ich habe Sie. schon heute früh auf diese Punkte aufmerksam gemacht, weil ich dachte, es würden einige an diesen Summen Anstoss nehmen. Die Bank hat im ersten Jahre enorm viel Spesen gehabt mit Versendung u. s. w. Wir haben im A. C. zwei Gesichtspunkte gehabt: i) Wollten wir an den Spesen des Nationalfonds sparen und 2) wollten wir sie aus den Einkünften des A. C. bestreiten. Nachdem die Kasse des A. C. nicht so gross ist, waren wir gezwungen, der Bank diese Zinsen für das erste Jahr zu bewilligen. In Zukunft werden sie sich vermindern. Bezüglich der anderen Provisionen ist es nicht so zu verstehen, dass wir in demselben Jahr 5 °/o der Bank, den Zeitungen, den Landsmannschaften geben. Es kommt vor, dass von demselben Betrag nur der Bank u. s. w. gegeben wird. Ich bitte die Herren, die daran Anstoss gefunden haben, sich für dieses Jahr zu beruhigen. Wir halten selbst darauf, dass vom Nationalfonds keine unnötigen Spesen gemacht werden. Die Herren Rabbinowitsch, Kotljar und Freudenberg haben das goldene Buch nicht ganz ästhetisch gefunden. Rabbinowitsch wünscht, dass man nicht die einzelnen Personen einträgt, sondern mehr Vereine, Synagogen u. s. w. Dass es »goldenes Buch« heisst, daran brauchen wir keinen Anstoss zu nehmen. Auf das Geld, für welches wir Land kaufen und so und so viele Familien glücklich machen werden, darauf müssen wir Wert legen. Es werden auch arme Leute eingetragen und solche die sich verdient gemacht haben, Vereine, die durch Sammlungen Geld zusammengebracht haben, dann Männer aus der Partei und Männer ausser der Partei, Zola und viele andere, die sich um das Judentum verdient gemacht haben. Rechtsanwalt Rosenbaum wünscht, dass man das statistische Material so erwähne, dass man Uebersicht bekommt. Dem will ich Rechnung tragen. Das nächste Jahr werde ich nicht nur nach Ländern ordnen, sondern auch nach Rayons. Dann rnuss ich hervorheben, dass ich gesagt habe, dass in gewissen Teilen Russlands sehr gut gearbeitet werde, in andern wieder nicht. Nächstes Jahr werden Rayons, die nicht gearbeitet haben, ordentlich hergenommen werden. Jetzt kommt ein wunder Punkt, über den ich gedacht hatte, mit meinem Referate wegzukommen. Das war nicht der Fall. Ich meine die Sammlung mittelst Büchsen, von der die Herren Marein und Schnelling gesprochen haben. Wir haben beim Nationalfonds in erster Linie darauf sehen müssen, dass jeder Kreuzer kontrolliert werden kann, dass man nicht sagen kann: im Nationalfonds ist da und dort etwas vorgekommen. Wir haben viele »Freunde«, die jede Gelegenheit benutzen werden, um uns eine Geschichte zu machen. So haben wir auch beim »goldenen Buch« eine Kontrolle: da hat jeder eine Quittung von der Bank. Diese zeigt es dem A.C. an; diese giebt es in die »Welt«. Die Kontrolle ist auffallend einfach. Ganz anders ist es mit den Büchsen. Mit diesen können wir allerdings kolossale Summen zusammenbringen; aber als A. C. können wir die Büchsen prinzipiell nicht billigen. Die Büchsen kann ja jeder Verein und jede Familie unter eigener Kontrolle und Verantwortung bei sich aufstellen. Herr Schnelling hat auch vorgeschlagen, dass wir die neuen Marken, die ich empfohlen habe, speziell zur Quotierung von grösseren Beträgen und Gratulationen verwerten sollen. Das hatte ich auch gesagt und habe selbst den Vorschlag gemacht, dass man sie in der Höhe eines Frankens herstelle. Bezüglich der juridischen Frage wird Ihnen Kollege Farbstein morgen antworten. Präsident Dr. B o d e n h e i mer: Wir gehen zur Abstimmung über. Ich habe bereits erklärt, dass Absatz 2 zurückgezogen ist. Im übrigen werde ich die Abstimmung so leiten, dass ich zuerst die Frage im Prinzip entscheiden lasse. Es lautet also die erste Frage, ob die noch bestehenden Anträge der Nationalfonds-Kommissio 11 der morgen zu wählenden Kommission zur Prüfung zu übergeben sind? Dr. Jakobsohn zur Geschäftsordnung (spricht russisch). Man schreitet zur Abstimmung über die Anträge derNationalfonds-Kommission. Präsident Dr. Boden h eimer lässt zuerst über das Prinzip abstimmen, ob man sämtliche drei Punkte der Kommission überweisen wolle. Wird abgelehnt (Beifall). Sodann wird über die einzelnen Artikel abgestimmt. Der erste Satz des Artikels I: «Die Festsetzung des Statuts des Nationalfonds wird der nächsten Jahreskonferenz überlassen» wird angenommen. Ueber den zweiten Satz des Artikels I: «Jedoch soll der Kongress definitiv den Zweck und den Zeitpunkt des Beginnes der Tätigkeit des Nationalfonds bestimmen» wird getrennt abgestimmt: beide Teile werden angenommen. Artikel II: «Der Zweck des Nationalfonds soll folgender sein: In Palästina und denNachbarlanden Bau-, Acker- und Gartenland, wie auch Waldungen und Grundstücke jeder Art anzukaufen oder zu verkaufen, das gekaufte Land bebauen oder bearbeiten zu lassen oder auch an Juden mit Ausschluss der Afterpacht zu verpachten, alle möglichen oder denkbaren Unternehmungen, welche diesem Zwecke dienen, zu begründen oder zu fördern, zur Erhaltung oder Erwerbung des Besitzstandes Verträge jeder Art zur Förderung dieses Zweckes zu schliessen, sowie zur Entwicklung dieses Zweckes mit industriellen oder finanziellen Unternehmungen, sowie mit Regierungen oder Behörden in Verbindung zu treten» wird mit der Streichung von «oder zu verkaufen» angenommen. Art. III, erster Absatz: «Der jüdische Nationalfond darf erst dann seine Tätigkeit beginnen, wenn das Vermögen desselben den Betrag von 200,000 Pfund Sterling erreicht hat. Bis zu diesem Zeitpunkte sollten die Kapitalien des Nationalfonds durch den Jewish Colonial-Trust (Jüdische Kolonialbank) Limeted London, bei Banken oder in Wertpapieren angelegt werden» wird abgelehnt. Präsident Dr. Bodenheime r : In der Abstimmung hat der Kongress seinen Willen zu erkennen gegeben, dass mit dem Landankauf nicht erst dann begonnen werden kann, wenn der Betrag von 200,000 Pfund Sterling vorhanden ist. Demnach ist das die zweite Hälfte des zweiten Absatzes von Artikel III: «Sobald der Fonds die Höhe von 200,000 Pfund Sterling erreicht hat, kann die Hälfte desselben für Landankauf in Palästina und den Nachbarländern verwendet werden, während die

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