Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 7 (1903)
- Issue
- 10 (6.3.1903)
- Article
- Die Frauen der Bibel
- Date
- 1903-03-06
- Page
- 6 (sequence 3)
- Language
- German
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Seite 6 Ä> 2§i We!^ Nr. 10 Weltalls, der Gott aller Menschen ist, aber nichtsdestoweniger kann sie diesen Gott erst dann als ihren Gott bekennen, nachdem sie das jüdische Volkstum zu dem ihrigen gemacht. Euth, die Stamminutter des Königs David, ist allerdings der Geburt nach eine Tochter Moabs, eine Heidin, aber sie ist nicht, wie der Ausdruck heute lautet, zum Glauben Israels übergetreten, sondern sie fühlte sich mit dem jüdischen Volkstum so eng und so innig verwachsen, dass sie nicht umhin konnte, ihrer Schwiegermutter zu sagen: Bein Yolk ist mein Volk, und eben deshalb muss auch dein Gott mein Gott sein. Und durch wen hat diese Euth das jüdische Volk und das jüdische Volkstum näher kennen gelernt? Durch wen sonst, wenn nicht durch ihre Schwiegermutter, durch Naemi, in welcher die religiöse Duldsamkeit mit Liebe und Treue sich paart. Wäre Naemi darauf ausgegangen, die Euth zu bekehren, wäre sie eine Seelenf ängerin gewesen, nie und nimmer hätte es ihr gelingen können, Euth an sich und an ihr Volk zu fesseln, deshalb erblicken wir überall, wo diese Ruth auftritt, zugleich auch die Naemi als Abbild der Zionstochter, die nicht durch Worte, sondern durch Taten, nicht durch Missions-Predigten, sondern durch ein Liebe und Treue bekundendes Leben dem Judentum Anerkennung und Anhänger verschaffen will. Diese acht Bilder der zweiten Gruppe sind im besten und schönsten Sinne desWortesDokumente der Frauen, denn sie dokumentieren die ragende Höhe, zu weteher Frauen, auch ohne Mütter grosser Söhne zu sein, sich emporschwingen können, sie bezeugen die Tatsache, dass die wahre Grösse der Frau aus dem emporwächst, was sie am tiefsten vom Manne unterscheidet, aus ihrem Innenleben. Man mag darum noch so viel von dem grossen Wandel der Zeiten und der Zeitverhältnisse reden, es ist doch eine arge Selbsttäuschung, wenn man meint, dass die Grösse der Frau in unseren Tagen auf ganz anderen Voraussetzungen beruht als in der alten Zeit. Dass Personen weiblichen Geschlechtes sich heute anders hervortun können als in der Vorzeit Tagen, soll gewiss nicht geleugnet werden, aber was die Frau zur Frau macht, ist eben nicht das Geschlecht, sondern das tiefe Innenleben, die Weiblichkeit. Deshalb erheben nicht* bloss die Mütter grosser Söhne, sondern auch die durch sich selbst grossen Frauen der Bibel mahnend und warnend ihre Stimme. Strebet zur Höhe empor, so rufen sie den Frauen und Jungfrauen der Gegenwart zu, kämpfet für eure Frauenrechte, aber vergesset darüber eure Frauenwürde nicht; emanzipieret euch von allem, was euch drückt und beengt, nur vor einem hütet euch, euch zu emanzipieren und emanzipieren zu lassen: von eurer Weiblichkeit. Das Wesen der jüdischen Nationalität/) Von Dr. phil. Isaak Mirkin (Wilna). IV. Der Kern der mosaischen Gesetzgebung ist eigentlich, Um es hier kurz zu skizzieren, das Ideal der Freiheit und Gleichheit, kurz der Gerechtigkeit. Die rechtliche und soziale Gleichheit aller Glieder der Gesellschaft ist das Grundprinzip dieser Gesetzgebung. Daher ßind ihr Begriffe, wie Wohltätigkeit im modernen Sinne und Barmherzigkeit fremd, da in jedem Sinne gleichberechtigte Bürger mit gleicher Menschenwürde nicht barmherzig oder wohltätig gegen einander sein können, sondern nur Pflichten einander gegenüber haben, sowie auch der Einzelne gegenüber der Gesamtheit und die Gesamtheit gegenüber dem Einzelnen bestimmte, gesetzlich geregelte Pflichten hat. Der Mosaismus lehrt beispielsweise nicht, barmherzig gegen die Armen zu sein, sondern befiehlt: Gib dem Armen den Zehnten *) Nr. 7 „Die Welt". deiner Ernte, überlasse ihm deine Nachlese. Man übt also damit keinen Akt der Wohltätigkeit, sondern einen solchen der Pflicht. Man gibt dem Bedürftigen kein Almosen, man bezahlt ihm eine Schuld, um die er nicht demütig zu bitten braucht, sondern die er kraft des Gesetzes als ein ihm zuerkanntes Eigentum eintreiben kann. Ein solcher Zug der Gerechtigkeit und Pflicht, Gleichheit und Freiheit geht durch die ganze mosaische Gesetzgebung. Es ist aber hier nicht unsere Aufgabe, dabei länger zu verweilen. Dies die menschlich-bürgerliche Seite der jüdischen Gesetzgebung, in welcher der jüdische Volksgeist in seiner ganzen Erhabenheit sich zeigt, wie er von der Hoheit und Heiligkeit der Menschen erfüllt, wie er von der Unverletzlichkeit der Menschenrechte und der Unveräusserlichkeit der Menschenwürde durchdrungen ist Die anderen Gesetze und Verordnungen sind in ihrem grösseren und wichtigeren Teil ursprünglich jüdisch-nationale Bräuche und als solche der unmittelbare Ausüuss der jüdischen Volksseele. Sie drücken das Gemüt, das Leben des Volkes in seiner Gesamtheit aus. Der Grundanschauung des Judentums gemäss, dass der Einzelne nur als Teil der Gesamtheit ein sittlich-glückliches Menschenleben führen kann und dass die Gesamtheit nur zum Heile und zum Glücke des Einzelnen da ist, haben sich diese nationalen Bräuche zu dauernden, festen, ewigen Verordnungen und Satzungen verhärtet. Wer sie beobachtet, der lebt das Leben des ganzen Volkes, wo sie gehegt und gepflegt werden, da hat die jüdische Volksseele eine Heimstätte gefunden. In der Familie, in dem Hause, wo sie sich erhalten haben, da ist auch der jüdisch-nationale Staat mit seinen Grenzen, Befestigungen, Mauern und Burgen erhalten; wo sie herrschen, da ist die gesamte jüdische Nation noch herrschend, nicht unterworfen und unbesiegt! Schon das Verbot gewisser Speisen und Getränke, das Verbot der Eheschliessung mit Angehörigen fremder Nationen ist ein Schutzwall gegen das Aufgehen des jüdischen Volkes unter den Nationen. Aber vielleicht wichtiger noch sind die Gesetze, die Bräuche, die auf die Erhaltung des jüdischen Nationaibewusstseins hinzielen. Jeder Jude hat täglich und stündlich gewisse Handlungen am eigenen Leibe auszuüben, die auf seine Abstammung, auf die Entstehung und Entwicklung, Ideale, Hoffnungen und Wünsche des ganzen Volkes klar und deutlich hinweisen. Sind nicht in den meisten dieser Handlungen und Volksbräuche den bedeutsamen historischen Ereignissen, den grossen Helden, den leuchtenden Idealen des Volkes Monumente gesetzt—Monumente, die in ihrer beispiellosen Eigenart, indem sie in Handlungen, im Leben der Familie und des Einzelnen sich äussern, die unmittelbarste, unvergleichlichste Wirkung auf jeden einzelnen Volksgenossen ausüben und die dabei allen Angriffen irgend einer äusseren feindlichen Macht unerreichbar sind?! Sind nicht die Sabbate und Feiertage, die alle Volksgenossen zu gleicher Zeit und in gleicher Weise feiern, ein unzerreissbares Band, das sie alle umschlingt? Oder ist nicht dieMesusa, die an den Türen aller jüdischen Häuser angebracht ist, ein sprechender Hinweis, dass alle diese Häuser miteinander verbunden sind und so ein geeintes jüdisches Vaterland in der Zerstreuung bilden?! Und ausser all diesen lebendigen Monumenten jüdischer Geschichte und jüdischer Ideale sind alle gewöhnlichen Lebensbetätigungen eines jeden Juden, wie die zartesten und edelsten Gefühle und Regungen seines Herzens in den Dienst der Erhaltung und Neubelebung seines Nationaibewusstseins gestellt. Die bedeutendsten, in das Leben der Familie, wie des Einzelnen einschneidendsten Ereignisse, wie Geburt, Eheschliessung, Eheleben, Ehescheidung, Tod u. s. w., sind für jeden Volksgenossen derart mit dem Empfindungsleben der Gesamtnation in