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Die Welt · 1902-05-16 · 20 (16.5.1902) · p. 5

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
6 (1902)
Issue
20 (16.5.1902)
Article
Zur Hygiene Palästinas
Date
1902-05-16
Page
5 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 20 & Welt66 Seite 5 in ihre Heimat zurückgekehrt und haben so den Beweis erbracht, dass man sich wirklich gegen die Stiche der die Krankheit bringenden Insecterr schützen kann. Und man ist berechtigt, zu behaupten, dass dieselben Resultate in den Fiebergebieten Palästinas erreicht und auf diese Weise weite Landstrecken der Cultur und der Ansiedlung zugeführt werden können. Wenn wir auch zunächst bescheiden bloss das nachahmen wollen, woran uns die Gulturvölker, in deren Mitte wir leben, gewöhnt haben, so dürfen wir doch hoffen, dass sich auch unter uns Juden bald Leute linden werden, und sogar viele — denn es wachsen die Menschen eben mit ihren höheren Zwecken —- welche neue Pfade finden und auf alten, zur Bewunderung der civilisierten Welt, die Führerschaft übernehmen werden. Thesen zum Bielitzer Zionistentage. Organisafion der zionistischen Partei Oesterreichs. — Thesen des Herrn Dr. Egon Zweig, Wien. — Einleitung. § i. Der „Verband Zion" ist für Oesterreich die Landes- Organisation (L.-O.), gemäss dem Organisationstatut des Congresses. § 2. Der L.-O. gehört jeder in Oesterreich wohnhafte unbescholtene Jude an, der das Programm des Congresses und des österreichischen Parteitages bekennt und alle Parteipflichten erfüllt. Er kann nicht zugleich Vereinen angehören, die fremdnationale oder sonst mit dem Zionismus unvereinbare Tendenzen verfolgen. Gliederung. § 3. Die L.-O. gliedert sich in den Parteitag als ihre oberste Vertretung, das Landes-Comtte (L.-C.) als Executivorgan des Parteitages, die Districts-Organisationen (D.-O.) mit Districts-Versammlung und District-Comites (D.-C.) und in die Local-Organisationen. Local-Org'anisationen. § Die Grundlage der L.-O. bildet der Verein. An Orten, wo noch kein Verein besteht, setzt das jeweilige D.-C. Vertrauensmänner ein. Vereine und Vertrauensmänner besorgen in ihrem Rayon die Localpropaganda und die Einhebung von Schekel und Parteisteuer zuhanden des D.-C. § 5. Vereine, die programmgemäss neben der Propaganda für den politischen Zionismus einzelne Aufgaben desselben, wie die körperliche, geistige oder wirschaftliche Hebung der Juden, besonders pflegen oder sonstige mit dem Parteiprogramme vereinbare Sonderinteressen verfolgen, können sich nach diesen zu Sonderverbänden organisieren, ohne dass sie aber mit diesen Verbänden der L.-O. angehören. § 6. Vereine und Vertrauensmänner eines Ortes oder Rayons können sich behufs Besorgung einer einheitlichen, kräftigen Localpropaganda mit Genehmigung des D.-C. zu Bezirks-Organisationen unter einem autonomen Executiv- Comite vereinigen. § 7- Der Zusammentritt von Vereinsdelogierfcen und Vertrauensmännern, welchen Territoriums immer, zu Vertrauensmänner-Versammlungen ist, als der engen Verbindung der Parteigenossen dienlich, stets gestattet, doch können solche Versammlungen nur berathen, nie beschliessen. §8. Der Verkehr der Vereine und Vertrauensmänner mit dem L.-C. erfolgt ausschliesslich durch das D.-C. und umgekehrt Districts-Organisationen. §9. Die Parteigenossen eines Districtes bilden die D.-O. Die Delegierten der Districts vereine wählen alljährlich nach dem Parteitage auf der Districtsversammlung als dessen Executivorgan ein 5—10 gliedriges D.-C, das nach erfolgter Constituierung vom L.-C. bestätigt wird und sich jeweilig durch Cooptation auf die Vollzahl ergänzen kann. Ein Mitglied des D.-C, kann nicht gleichzeitig Mitglied des L.-C. sein. § io. Das D.-C. leitet und überwacht die Agitation des Districtes, gründet und stützt die Vereine, ernennt Vertrauensmänner, vermittelt Wanderredner und führt die Weisungen des L.-C. aus. § ii. Die Districte und der Sitz der D.-C. werden vom Parteitag bestimmt; dringend nöthige Aenderungen sind dem L.-C. vorbehalten. Ausführungsbestimmung: Der heutige Parteitag beschliesst folgende Districte: 1. Die Alpen- und Karstprovinzen mit dem Sitze in Wien, 2. Böhmen „ „ „ „ Prag, 3. Mähren und Schlesien „ „ „ „ Brünn, 4. Westgalizien (O. L. G. Krakau) mit dem Sitze in Krakau, 5. Der bisherige Kreis Przemysl „ „ „ „ Przemysl, 6. „ „ » Lemberg „ a „ „ Lemberg, 7. „ „ „ Drohobycz-,, „ „ „Drohobycz 8. „ „ Tarnopol „ „ „ „ Tarnopol, 9. „ „ „ Stanislau „ „ „ „ Stanislau, 10. „ „ „ Kolomea „ „ „ „ Kolomea, 11. Bukowina „ „ „ »Czernowitz Landes-Comite. § 12. Die Leitung der L.-O. obliegt dem zwölfgliederigen L.-C. in Wien, das sich jeweilig durch Cooptation auf die Vollzahl ergänzen kann. Ein Mitglied des L.-C. kann nicht gleichzeitig Mitglied des engeren A.-C. sein. § 13. a) Das L.-C. leitet und überwacht die gesammte Organisation und Agitation, sowie die principielle Haltung der Parteigenossen und der Parteipresse. Hierzu dienen Weisungen und Anregungen an die D.-C, Aussendung von Inspectoren, Herausgabe von Flugblättern, Broschüren und sonstigen Agitationsmitteln, Bedienung der Presse und Vorbereitung des Parteitages. b) Das L.-C. sorgt für die Klärung und Vertiefung der Zionsidee durch Einsetzung ständiger Commissionen mit einem Mitglied des L.-C. als Obmann und Referenten. c) Das L.-C. vertritt die L.-O. gegenüber dem Congresse und dem engeren A.-C, mit dem es in nächster Fühlung steht. § 14- Die Einkünfte des L.-C. bilden: a) der ihm vom Congresse überlassene Percentsatz des von der L.-O. gesammelten Schekels, b) die Parteisteuer, gemäss den Beschlüssen des Parteitages,

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