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Die Welt · 1902-04-11 · 15 (11.4.1902) · p. 4

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Journal
Die Welt
Volume
6 (1902)
Issue
15 (11.4.1902)
Article
Der Dritte im Bunde
Date
1902-04-11
Page
4 (sequence 1)
Language
German
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Seite 4 „Die # Weim Nr, 15 Der Dritte im Bunde. Dem „Jewish Chronicle* und Mainzer „Israelit* hat sich nun auch Dr. Blochs „0 esterreich ische Wochenschrift" in der Verdächtigung der Jüdischen Golonialbank angeschlossen. Dieses Blatt durfte in der That nicht fehlen, wenn es sich um einen Angriff auf die zionistische Bewegung und die Jüdische Golonialbank handelte. Zwar hat Dr. Blochs „Oesterreichische Wochenschrift * diesen Angriff mit grösserer Vorsicht zu unternehmen geglaubt, und verkriecht sich hinter den Behauptungen des Mainzer „Israelit". Die Speculation dürfte aber misslingen, denn es geht doch nicht gut an, solche Lügen, wie sie der Mainzer,, Israelit" und der „Jewish Ghronicle" brachten, einfach unter Anführungszeichen nachzudrucken und die Verantwortung anderen zu überlassen. Der Fall von Dr. Blochs „ Oesterreichisch er Wochenschrift" ist vielmehr noch schwerer als der der genannten beiden anderen Blätter Denn als Dr. Blochs „Oesterreichische Wochenschrift* die Lügen des Mainzer „Israelit" reproducierte, da war schon in London im „Jewish Chronicle" die Berichtigung des Sollicitors und die demüthige Abbitte der Redaction seit mehreren Tagen erschienen. Thatsächlich war nämlich die Berichtigung des Sollicitors und die Abbitte der Redaction des „Jewish Chronicle" in der Nummer vom 28. März 1902 des genannten Blattes abgedruckt. Erst acht volle Tage später, das ist am 4. April 1902, brachte Dr. Blochs „Oesterreichische Wochenschrift" an leitender Stelle die inzwischen derart dementierte Darstellung des Mainzer „Israelit". Einen deutlicheren Beweis für den bösen Glauben und die Absicht, zu verdächtigen, gibt es nicht. Die Vertreter der Jüdischen Colonialbank haben denn auch zunächst die nachstehende Berichtigung im Sinne des § 19 Pr.-G. an Dr. Blochs „Oesterreichische Wochenschrift" gesendet und dem Directorium die weiteren Schritte gegen dieses Blatt noch vorbehalten. * Die an Dr. Blochs „Oesterreichisch-e Wochenschrift" gesendete Berichtigung: Wien, den 8. April 1902. An die Redaction von Dr. Blochs „Oesterreichischer Wochenschri ft" in Wien! Auf Grund des § 19 des Pressgesetzes fordern wir Sie im Auftrage des Aufsiehtsrathes des Jewish Colonial Trust (Jüdische Colonial-Bank) Limited, London, auf, nachstehende Berichtigung in der nächsten Nummer Ihres Blattes an derselben StelJe und mit denselben Schriftzeichen abzudrucken, wo in Ihrer Nummer 14 vom 4. April 1902 der Artikel „Ein Pressprocess über die Jüdische Colonialbank45 stand : Es ist unwahr, ,,dass seit der Erklärung der Actionsfähigkeit der Colonialbank eine Bilanz zum erstenmale in der Nummer 11 der „Welt" vom 11. März 1902 veröffentlicht wurde". Wahr ist vielmehr, dass schon in Nummer 3 der „Welt" vom 17. Jänner 1902 eine Bilanz veröffentlicht wurde. Es ist daher auch unwahr, dass diese angeblich bisher nicht bekannt gewesene Bilanz den Freunden der zionistischen Bewegung wiederum eine schwere Enttäuschung bereitet hat. Wahr ist vielmehr, dass kein Zionist und kein Actionär an diesen der öffentlichen Discussion längst übergebenen Bilanzen etwas bemängelt hat Es ist ferner unwahr, „dass,. der Trust trotz der statutarisch erlangten Actionsfähigkeit seine eigentliche Eröffnung nicht gefeiert hätte". Wahr ist vielmehr, dass der Trust seine Geschäftsr thätigkeit im Jänner 1902 begonnen hat. Es ist ferner unwahr, dass „die Creditseite der Bilanz Posten zeigt, welche zum Nachdenken stimmen". Es ist nämlich unwahr, dass die unter dem Posten „Discontierte Wechsel"' vorkommende Ziffer 48.762,18,07, ferner der unter dem Titel „Lombar&vorsabüsse" vorkommende Betrag per 5371,12,02, also zusammen circa 54.000 Pfd. Sterl. (1,080.000 Mk.), „aus den sorgsam zu behütenden Cassen der Bank spazieren gegangen sind.'* Wahr ist vielmehr, dass die discontierten Wechsel in der angegebenen Höhe und die entsprechend belehnten Papiere in den wirklich sorgsam behüteten Cassen der Bank sich befinden. Es ist ferner unwahr, dass „unter den Eingängen keinerlei entsprechende Zinsen und Einnahmen von Escomptierungen gegenüber stehen'4, da es auch unwahr ist, dass die Bank überhaupt noch keine Geschäfte macht. Wahr ist vielmehr, dass unter den Eingängen für die Dauer der Gesebäftsthätigkeit auch die entsprechenden Zinsen und Einnahmen von Escomptierungen in der Bilanz gegenüberstehen. Es ist folglich auch unwahr, „dass hinter den erwähnten, eine Million Mark übersteigenden ausstehenden Posten sich ganz oder zum grossen Theil Geschenke a fonds perdu an türkischeCeremonienmeisterund andere Functionäre verstehen, durch welche die bekannten momentanen Effecte in Constantinopel zu Reclamezwecken erhascht werden konnten, die für eine solide Entwicklung des Zionismus absolut nutzlos sind4'. Wahr ist vielmehr, dass von den erwähnten, eine Million Mark übersteigenden ausstehenden Posten auch nicht ein Pfennig zu Geschenken an wen immer verwendet worden ist. Esist unwahr, dass unter den Activen: Correspondenzen Nostro 37.294,13 Pfd. Sterl., Loro 2933,14, zusammen 40.228 Pfd. Sterl. (804.500 Mk.), der Bank effectiv gar nicht zugeflossen seien. Wahr ist vielmehr, dass die angegebenen Beträge der Bank thatsächlich zugeflossen sind. Es ist ferner unwahr, dass „die Activpost: Eigene Effecten 25.661 Pfd. Strl. (513.220 Mk.) sich auf niebtverkaufte eigene Actien bezieht". Wahr ist vielmehr, dass der Betrag von 25.661 Pfd. Strl. sich auf Nominale 27.550 englische Consols bezieht, welche in den Cassen der Bank erliegen. Es ist ferner unwahr, dass „die Depots ohne fixe Termine 29.578 Pfd. Strl, auf Beträge sich beziehen, die von zionistischen Gruppen unbezahlt geblieben sind". Wahr ist vielmehr, dass diese Depots ohne fixe Termine bei vertrauenswürdigen Zahlstellen der Bank erliegen. Es ist ferner unwahr, dass „bei einem von den Actionären eingezahlten Capital von baren 225.894 Pfd. Strl. die Einnahmen aus Zinsen, Provisionen etc. im ganzen für ein Jahr nur mit 2041 Pfd. Strl. fungieren". Wahr ist vielmehr, dass diese 2041 Pfd. Strl. sich nur auf die 2 Monate der Geschäftsthätigkeit vom 1. Jänner bis 28. Februar 1002 beziehen. Folgerichtig ist es auch unwahr, dass „irgendein Argwohn aus den hier berichtigten Thatsachen zur Gewissheit werden muss". Es ist endlich unwahr, dass r/factisch nur die ausgewiesenen 15.230 Pfd. Strl. Cassa und 75.797 Depots mi fixen Terminen im Besitze der Bank seien".

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