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Die Welt · 1902-04-11 · 15 (11.4.1902) · p. 2

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
6 (1902)
Issue
15 (11.4.1902)
Article
Die Juden in Dänemark
Date
1902-04-11
Page
2 (sequence 2)
Language
German
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Seite S „Die # Welt" Nr. 15 einen zionistischen Volksredner; er würde Zuhörer in Fülle bekommen und sicherlich auch Erfolg haben, denn wie man hier sagt: Das Blut sei „so dünn als es wolle, es ist immerhin dicker als Wasser. Ein officiöser Commentar zum rumänischen Handwerkergesetz. Das rumänische Handwerkergesetz hat grosses Aufsehen in Europa erregt, und das ist der rumänischen Regierung umso unangenehmer, als sie sich gerade jetzt zur Erlangung einer Anleihe von 175 Millionen Francs abmüht. Da hat sie zuerst die Sache mit Dementis zu maskieren versucht. Man zeigte ihr aber die Artikel des Gesetzes im Wortlaut und in Uebersetzungen vor. Das war unbequem, aber die Regierung gab sich nicht geschlagen. Jetzt wird der grosse „Tric" versucht. Man beginnt das Gesetz zu „erklären". Die Erklä rung wird in einer Vollzugs-Instruction der Regierung zum Gesetze gegeben, Der am meisten kritisierte Artikel ist der Artikel IV, der vom Reciprocitätsnachweis handelt. Er wurde also in einer geheimen Berathung, die zwischen den Delegierten der Handelskammern und dem Herrn Minister stattgefunden hat, „erklärt". Wie wir dem offiziösen Organe der Regierung „Secolul XX" entnehmen, wird dieser Artikel IV folgendermassen erklärt: „Von dem Reciprocitätsn achweise sind diejenigen Fremden dispensiert, die in Rumänien geboren sind, und zwar von^Eltern, die auch in Rumänien geboren sind, wenn sie nachweisen können, dass sie sich nicht dem Militärdienst entzogen haben, ferner dass sie wie auch ihre Eltern nicht Unterthanen eines anderen Staates waren." „Dieser Dispens wird ihnen unter dem V$tT? und mit uns alle Schwierigkeiten und Nöthen getheilt und für das Vaterland gekämpft haben, von der Möglicheit, sich durch ehrliche Arbeit ihr Brot zu verdienen, ausgeschlossen werden." Wie schön das klingt! H ' Alle Vorkehrungen zur Erlangung der dringend nothwendigen Anleihe von den westeuropäischen Juden sind somit in Bukarest getroffen worden: dem Handwerker> gesetze wird ein officiöses Commentar - Mäntelchen umgehängt. Die jounalistische Leibgarde des Ministeriums übeiv fliesst von Liebe und Gerechtigkeitsgefühl für die eingeborenen Juden, und der Musterjude mit der Medaille, der Bukarester Rabbiner Dr. Beck, wird vom König huldvollst über das jüdische Elend ausgefragt. Europa und die jüdischen Finanz - Barone müssten kein Herz im Leibe haben und keine Freude über die generöse Behandlung ihrer rumänischen „ Glaubensbrüder * empfinden, wenn sie nicht die ersehnten 175 Millionen rasch hergeben würden. * * * Wie die rumänisch-jüdischen Zeitungen melden, hat das Ministerium den jüdischen Handwerkern die beabsichtigte Abhaltung von Versammlungen in den Synagogen, sowie überhaupt jede öffentliche Zusammenkunft zur Berathung ihrer Lage verboten. Wo bleibt da die gefühl- und theilnahmsvolle rumänische Presse?! Was sagt dazu der oben citierte lyrische Officiosus? A. N, 1492—1902. O. M. Es gibt Facten und Vorkommnisse, die in dem Buche der Geschichte in unauslöschlicher Art eingegraben sind; mögen Jahrhunderte darüber hinweggangen sein, die Wunde vernarbt nicht, sondern fängt bei jeder Erinnerung von neuem zu bluten an, als wäre sie von gestern. behalte gewährt, dass sie im Verlaufe ei Ein solch blutiges Datum in der Geschichte unseres schmerzensreichen Volkes ist der % Nissan, der heuer auf den 9. April fällt. An diesem Tage vor 410 Jahren unterschrieben die spanischen* Herrscher Isabella und Ferdinand das Decret, womit die Juden aus Spanien vertrieben wurden. Wieviel Unglück, Noth und Leid wurde damit über einen grossen und mit Recht stolzen Theil unseres Volkes verhängt! Selbst die ärgsten Pessimisten glaubten die Wiederkehr solcher Vorgänge, wie sie damals zur ewigen Schmach des spanischen Volkes sich abspielten, nicht mehr möglich, da wendet sich unser Auge und Ohr nach Rumänien und sieht und hört die Anzeichen einer ähnlichen Katastrophe, die dort im Anzüge ist. Von der modernen Wissenschaft wird längst geahnt, dass sich die Vorgänge im Leben der Völker bei Eintritt gleicher Prämissen nach gewissen Gesetzen wiederholen, respective ähnlich abspielen. Damm naimte man ja den Historiker einen nach rückwärts gekehrten Propheten. Ein Volk, das aus seiner langjährigen und darum vielleicht an Wiederholungen reichsten Geschichte seit jeher weniger Lehren und Consequenzen zieht, als die Juden, gibt es nicht. Wenn man die Geschichte der spanischen Juden liest, könnte man — bei Weglassung des Datums — versucht sein, sie für unsere zeitgenössische zu halten. Dort glaubten die Juden, die verlorene eigene Heimat wiedergefunden zu haben, und mit allen Fasern ihres ganzen Wesens klammerten sie sich an dieselbe. Nicht nur die Sprache und die Sitten, die Namen und die Gebräuche ihres Adoptiv- Vaterlandes nahmen sie an — sie trieben ihre Assimilationssucht bis zur Untreue gegen den Glauben ihrer Väter, bis zur Unterdrückung ihrer Rasseninstincte und zur Vermischung mit den Völkern, in deren Mitte sie lebten. Und doch hat ihnen all das nichts geuützt, sie wurden doch nicht adoptiert. Die autochthonen Spanier wollten ihre fremde Rassenzugehörigkeit nicht vergessen, wollten eine solche Beimengung fremden Blutes sich nicht gefallen Jahres nach dem Inslebentreten dieser V oflfcugsinstruction das Heimats recht in Rumänien verlangen." Diese Instruction soll bald in „Monitorul official* erscheinen. Die Hypokrisie und Hinterhältigkeit dieses Artikels ist beispiellos. Wir gehen über alle diese „Beweise" von denen der erste Passus spricht, hinweg. Das soll ein jüdischer Handwerker zusammenbringen — dieseBakschisch- Beweise! . . . Wir gehen zum zweiten Passus über und machen auf den merkwürdigen „Vorbehalt" aufmerksam. Also höchstens ein Jahr nach der Promulgation dieser Instruction muss man das Heimatsrecht verlangen. Damit ist's in Rumänien jedoch eine eigene Sache. Wenn man hier das Heimatsrecht verlangt, so gibt es zwei Möglichkeiten : Entweder man bekommt es, oder man bekommt es nicht. Von diesen beiden Möglichkeiten ist aber die erste nur in der Theorie vorhanden; in der Praxis bekommt kein Jude das Heimatsrecht. Der Artikel 4 kommt also bloss ein Jahr später zur Anwendung. Denn wie man weiss, wurden in ganz Rumänien (wo laut amtlichen Angaben etwa 400.000 Juden, in Wirklichkeit circa 300.000 Juden wohnen) seit dem Berliner Congresse etwa 70 Juden naturalisiert. Die Taxe für die Bewerbung um das Heimatsrecht — nebenbei gesagt eine erst seit kurzem bestehende Abgabe — beträgt 30 Francs — wohlgemerkt: für die blosse Bewerbung! Die rumänische Regierung verschmäht also keine noch so perfide Heuchelei, wenn es gilt, Europa zu täuschen. Das hat sie oft bewiesen. Ein officiöser Leitartikler nimmt sich der Sache der Juden an und sagt überaus sentimental in dem erwähnten Regierunga - Organ : „Wir können keinen Augenblick lang es zulassen, dass die „Fremden*, welche sich von ihrer früheren Nationalität losgesagt haben, welche bei uns seit Jahrhunderten wohnen

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