Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 6 (1902)
- Issue
- 10 (7.3.1902)
- Article
- Die Vorsehung, Palästina und die Rothschilds
- Date
- 1902-03-07
- Page
- 7 (sequence 3)
- Language
- German
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ffr. 10 „Die # Welt* Seite 7 gefuhrt werden könne, wird von allen verständigen Rabbinern und selbst vom „JewishChronicle* verworfen. Wird Lord Rothschild der Vorsehung entfliehen? Und wenn ja, wird er als Präsident der Synagoge fortfahren, Gebete für jene Wiederherstellung zu fordern, welche er bedachtsam verhindern möchte? In jedem Falle ist es sicher* dass der Zionismus einen einzigen Platz in der Geschichte haben wird. Im Falle des Erfolges wird in das Buch der Geschichte eingetragen werden, wie ein Volk das Andenken an sein verlorenes Vaterland durch mehr als 1830 Jahre gepflegt hat, während bei einem Misserfolge dem Zionismus der ebenfalls einzige Platz gebüren wird, die einzige Bewegung gewesen zu sein, welche von Juden nicht financiert worden war. Eine Gesellschaft zum Vertriebe palästinensischer Weine im Orient. Bekanntlich herrscht in den palästinensischen Colonien eine Ueberproduction von Wein. Trotz der Vertriebsgesellschaften „Kärrner*, die in Russland, Deutschland, Oesterreich und Amerika bestehen, wird noch immer im Verhältnis zur Production viel zu wenig Palästina-Wein consumieri Es hat sich daher die Notwendigkeit herausgestellt, neue Märkte für die Weinproduction der palästinensischen Colonien ausfindigzumachen. Die Administration des Baron Rothschild versuchte denn bereits vor längerer Zeit, Niederlagen für die Weine ihrer Colonien in B ey r uth, Smyrna, C onstantinopel und Alexandrien zu eröffnen, wo überall eine kaufkräftige europäische Colonie ansässig ist, die bisher ihren Wein bedarf aus Frankreich, Oesterreich und Italien bezog. Nun liegt Palästina allen diesen Städten viel, näher, und es hätten die palästinensischen Weine bei einigermassen geregelter Organisation ihres Absatzes die aus-; ländischen Weine mit Leichtigkeit verdrängen können. Leider zeigte sich die Rothschil d'sche Administration wieder einmal ganz unfähig, ein praktisches Uuternehmen zweckentsprechend durchzuführen, und die von ihr errichteten Handlungen gingen nach einiger Zeit schmählich zugrunde. Dass die Schuld wirklich nur an der Administration und nicht etwa an den Handelsconjuncturen oder an der Beschaffenheit der palästinensischen Weine Ug, wird durch die Geschichte der Handluagin Alexandrien zur Genüge bewiesen. Solange sich dort das Geschäft in den Händen der Administration befand, gieng es überaus schlecht; kaum war es einem tüchtigen Privatmann übergeben worden, begann es zur Blüte zu kommen und warf dem betreffenden Kaufmanne von Jahr zu Jahr einen höheren Gewinn ab. Heute consumiert Alexandrien mehr Palästina-Wein als ganz Russland. Durch diese Erfahrung angeregt, entsandte die russische Gesellschaft „Karmeltf, wie wir in der Jargonzeitschrift „Der Jude" lesen, einen Fachmann nach Aegypten urd der Türkei, um die Lage des Weinhandels in der Umgebung Palästinas zu erforschen. Der Delegierte der Gesellschaft gelangte zur Ueberzeugung, dass die palästinensischen Weine in allen grösseren Ortschaften der Türkei und Aegyptens guten Absatz finden könnten, vorausgesetzt, dass der Vertrieb richtig geleitet würde. Auf Grund des Berichtes ihres Delegierten hat nunmehr die russische „Karmelu-Gesellschaft der „Ica" vorgeschlagen, in Gemeinschaft mit ihr und den weinbauenden Colonisten eine Actiengesellschaft zum Vertriebe des Palästinaweines im Orient zu gründen. Die „Ica" ging auf den Vorschlag ein und stellte der russischen Gesellschaft anheim, ein Statut für die geplante Gesellschaft auszuarbeiten. Die Gesellschaft „Karinel" hat nun ein Project vorgelegt, das die Zustimmung der „lcaa fand, und in dessen Sinne die erwähnten drei Gruppen — der „Karmel", die „Ica" und die Vertretung der weinbauenden Colonisten — an der Leitung des neuen Unternehmens gleichen Antheil haben sollen, dafür aber auch das erforderliche Capital gemeinschaftlich aufbringen müssen. Als Grundcapital ist die Summe von 200.000 Francs vorgesehen, wovon die „Ica" die Hälfte beiträgt, während die russische Gesellschaft und die Organisation der Colonisten je ein Viertel zusammenschiesst. Die Gesellschaft emittiert 800 Anteilscheine zu 250 Francs. In Palästina allein sind bisher ungefähr 100 Antheilscheine abgesetzt worden, und in Russland ist die Nachfrage nach den Shares der neuen Gesellschaft ebenfalls sehr lebhaft. Unter diesen Umständen ist begründete Aussicht vorhanden, dass das Unternehmen schon in allernächster Zeit endgiltig zustande kommt und ohne Verzug an seine geschäftliche Thätigkeit herantritt. Das neue Rural- und Handwerker - Gesetz in Rumänien. Von S. J. Als ob die Lage der Juden in Rumänien nicht ohnehin schon traurig genug wäre, ist das von gewissenlosen selbstsüchtigen Agitatoren irregeleitete rumänische Volk und in dessen Gefolge die Gesetzgebung noch unablässig bemüht, neue Geöetze zu schaffen, die ihnen das knapp zugemessene Mass von Bewegungsfreiheit weiter verkürzen sollen. Dabei lassen sich hervorragende Persönlichkeiten, wie beispielsweise derjenige Staatsmann, der gegenwärtig die Geschicke des Landes leitet, entgegen früheren gegentheiligen Versicherungen, von dem nicht weiter als vor die eigene Nase sehenden Plebs willig ins Schlepptau nehmen, um doch nicht von der zweifelhaften Popularität etwas einzubüssen. Erklärte doch der gegenwärtige Ministerpräsident in der Kammeisitzung nach den denkwürdigen gewalttätigen Ausschreitungen des Pöbels zu Bukarestim Winter des Jahres 1898 voll Pathos: „Wir lassen den Juden gerne die Möglichkeit, hierzulande ihrem Erwerbe nachzugehen und sich zum Wohlstande aufzuschwingen, aber unsere staatlichen Angelegenheiten wollen wir uns selbst besorgen." Wie stimmt nun diese in öffentlicher Sitzung abgegebene Erklärung des Ministerpräsidenten von dazumal mit den Thaten desselben Ministerpräsidenten von heute! — Heute soll ein Ruralgesetz geschaffen werden, das den Fremden (lies: Juden) den ohnehin ausserordentlich erschwerten Aufenthalt auf dem Lande noch mehr erschweren, den Erwerb dieser Unglücklichen aber, der ohnehin schon in den engsten Grenzen sich bewegt, noch weiter einschränken, wenn nicht geradezu unmöglich machen soll. Der eingeborene Jude, der alle Lasten, die ihm der Staat wie jedem Bürger auferlegt, tragen muss, braucht -kein Brot, er soll von der Luft leben und sich gelegentlich noch bedanken, wenn irgend ein angesehener übermütiger Herr vom Lande ihm die Gnade* erweist, mit Ross und Wagen über seinen Leib hin wegzufahren, wenn er sich erkühnt, nach etwas mehr als Luft Verlangen zu tragen.*) Doch ist besagter Herr vom Lande noch human genug, dem Juden den Todeskampf zu ersparen, indem er den zertretenen Unglücklichen noch einen Gnadenstoss versetzt. Auch die Volksrichter wollen in der Humanität nicht zurückbleiben, und statt noch ein zweites Opfer zu schaffen, lassen sie es bei dem einen bewenden und sehen dem armen Herrn vom Lande jede Strafe einstimmig nach. Aber nicht allein den Juden auf ,dem Lande, sondern auch den in den Städten soll das Leben womöglich noch saurer gemacht werden. Hierzu ist das neueste der Kammer vorgelegte sogenannte «Handwerker-Gesetz" vollkommen geeignet. Artikel 95 dieses Gesetzes enthält unter anderem auch folgende Bestimmungen : „In allen Unternehmungen öffentlicher Arbeiten bis zu einem Betrage von 30.000 Francs werden rumänische Unternehmer auch dann vorgezogen, wenn ihre Angebote um 5°/0 theurer sind als die aller anderen Concurrenten." „Rumänische, gesetzlich befugte Handwerksgesellschaften sind berechtigt, nur die Hälfte der bei öffentlichen Offertverhandlungen geforderten Garantie zu erlegen." •) Ein Jude in einer Landgemeinde des Bezirkes Hus wurde vor kurzer Zeit von einem Gutsbesitzer, von dem er die Herausgabe einer Kuh, die letzterer eines nichtigen Grundes halber sequestrierte, bestialisch niedergefahren und hierauf, als der tödlich Vertetzte noch Lebenszeichen von sich gab, einfach todtgeschlagen. Angeklagt, wurde dieser saubere Herr von den Geschworenen etnstimmig freigesprochen und nur zu einer Geldbusse verurteilt.