Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 6 (1902)
- Issue
- 3 (17.1.1902)
- Article
- Unsere neue Organisation
- Date
- 1902-01-17
- Page
- 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite i „Die £ Welt" Nr. 3 ist das Um und Auf seiner Bestimmungen, ist das Leitmotiv seiner 37 Absätze, ist der helle Rhythmus, der uns aus seinen Satzungen und Paragraphen entgegenklingt. Wörtlich und begrifflich hängt Organisation mit Organismus zusammen, und eine gesunde Organisation kann nur eine Imitation des lebendigen Organismus sein, dessen einzelne Glieder im Verhältnisse derUeber- und Unterordnung zu einander stehen. Der Schekelzahler ist die Grundlage der Organisation, die Zelle des lebendigen Organismus, der aus tausenden und abertausenden solcher Zellen besteht. Die höhere Stufe ist der Verein, er ist das Zweiglein, wo der Schekelzahler ein Blatt ist. Die zionistischen Vereine zusammengefasst, bilden die Landes-Organisation, Federation. Um was es sich diesmal handelte, war zwar nicht, eine einheitliche Form in der Organisation der verschiedenen Länder, wohl aber ein einheitliches Princip herzustellen. Dieses Princip besteht darin, dass die Landes-Organisation den Gongress nichts angeht, sondern sich aus dem Vereinsleben des einzelnen Landes selbständig entwickeln soll. Die Gesammtheit der Vereinsvertretungen begreifen wir unter dem Namen der Federation oder Landes- oder Rayons-Comiie und das engere Actions-Comite verkehrt mit der Federation nur durch die vom Gongresse gewählten Mitglieder des grossen Actions-Comites. Das ist das Princip. Nun ist der Fall möglich, dass die Vertretung der Federation mit den Mitgliedern des grossen Actions-Comites für das betreffende Land in den Personen übereinstimmt. Es ist möglich, aber nicht nothwendig. Die Federation kann ein anderes Präsidium haben. In diesem Falle verkehrt das engere Actions- Comite doch nur mit den Mitgliedern des grossen Actions-Comites, welche selbstverständlich dafür zu sorgen haben, dass sich dieser Verkehr glatt abspiele. Es ist ferner möglich, dass in einem Lande eine Mehrheit von Federationen entsteht, und für diesen Fall ist nun der Unterschied zwischen alten und neuen Federationen construiert worden. Eine neue Federation erfordert zu ihrem Entstehen das Vorhandensein von mindestens 50 Vereinen mit zusammen 5000 Schekelzahlern. Erst wenn dieses Minimum nachgewiesen ist, kann eine Gruppierung von Vereinen den Charakter einer Federation erlangen. Es können dies Vereine sein, die sich von der bisherigen Federation losgelöst haben, oder ganz neue Vereine. Verlangt wird nur, dass sie auf dem Boden des Baseler Programms stehen und sich der gesammtzionistischen Organisation angliedern. Dies gilt für die Federation, die sich neu bildet, mit einem Worte für die neue Federation. Für die alte Federation hingegen wird das Vorhandensein von mindestens 50 Vereinen mit zusammen 5000 Seh ekelzahlen nicht verlangt. Die alte Federation existiert gleichsam kraft ihrer Erstgeburt. Der Sinn dieser Einrichtung springt wohl in die Augen. Einerseits soll der Bestand der bisherigen Federation gesichert werden. Andererseits soll die Entwicklung des zionistischen Vereinslebens nicht unterbunden sein. Es sind nämlich vielfach Beschwerden vorgekommen, dass namentlich in Amerika, England und Rumänien viel mehr Vereine mit viel mehr Schekelzahlern entstehen könnten, wenn man die Vereinsbildung nicht knebelte. Nun musste man sich darum bekümmern, dass dieser Beschwerde, so weit sie gerechtfertigt ist, Rechnung getragen werde. In dem Augenblicke, wo sich 50 Vereine mit 5000 Schekelzahlern zusammenfinden, ist ein genügend grosser Körper vorhanden, um ihm den Federationscharakter zuzugestehen. Sollen aus diesen Beziehungen irgendwelche Differenzen hervorkommen, so wird es Aufgabe des ebenfalls in der neuen Organisation etablierten Gongressgerichtes mit dem Sitze in Paris sein, Recht zu sprechen und Recht zu schaffen. Dia neue Organisation ist frei genug, um das Vereinsleben nach jeder Richtung sich entwickeln. zu lassen und doch gebunden genug, um ein Auseinanderfallen des bisher Erreichten zu verhindern und ist im Grundzuge den vorhandenen Umständen angemessen. Sie betont auch, was bisher immer befolgt wurde, dass die Vereinsbildung sich stets nach den Gesetzen des betreffenden Landes zu richten haben. Mit ruhigem Gewissen können die Schlussworte der Eröffnungsrede des V. Congresses auf das Organisationsstatut in Anwendung gebracht werden: Das jüdische Volk kann sie (die Institutionen) ausbauen, verstärken und benützen; wenn es will. In allem haben wir uns bemüht, Unpersönliches einzurichten. Nur das hat Dauer. Kein einziger von uns ist heute mehr unentbehrlich. Wer immer von uns verschwinde oder aus den Reihen falle, die Sache geht weiter. Wie schnell oder wie langsam die von uns vorbereiteten Wirkungen eintreten werden, das können wir nicht bestimmen. Von uns hier hängt es nicht ab. Wir konnten nur die Anlage herstellen, die Kraft können wir nicht liefern. Die Kraft muss vom jüdischen Volke geliefert werden — wenn es will." Dr. M. W. * Fragekasten für die Organisation. Da es möglich ist, dass über Bestimmungen des neuen Organisationsstatutes nicht sofort völlige Klarheit herrscht, so werden wir alle an uns gelangten Fragen darüber in einer wöchentlich erscheinenden Rubrik: Fragekasten für die Organisation, beantworten. Jüdischer Nationalfonds. Auf dem Congresse wurden folgen de Beträge gespendet welchedirect an die Jüdische Colonialbank abgeführt wurden : J. K. (Wien) zum Andenken des Pofessor Dr. Hermann Schapira 10 Pfd. St. Dr. Th. Herzl, Wien 10 „ Jac. Moser, Friedensrichter in Bradford 1000 Francs Sir Francis Montefiore, London 10 Pfd. St. D. Wolffsohn, Köln 500 Francs Mr. Vecht aus Neuseeland 10 Pfd.St. Dr. Antokolsky, Paris 50 Francs Mos. Tabak off, Maikob 50 „ Ausserdem haben eine Anzahl von Gesinnungsgenossen und Vrereinen dem Nationalfonds Spenden zugeführt, deren Ausweis wir demächst bringen werden, u. a. Gdessaer Verein durch Dr. S a p i r und die deutsche Landsmannschaft durch Dr. Bo denheimer. * Das goldene Buch. " Mit Rücksicht auf die Bestimmung, dass Spender von 10 Pfund Sterling aufwärts in das goldene Buch des Jüdischen Nationalfonds aufzunehmen sind, werden nachstehende Spender in das goldene Buch eingetragen: J. K. (Wien) zum Andenken des Prof. Dr. Hermann Schapira, . Dr. Th. Herzl (Wien), Jacob Moser (Bradford), Sir Francis Montefiore (London), D, Wolffsohn (Köln) und Mr. Vecht (Neuseeland). Der Zionismus in Sibirien. Der Congressdelegierte von Tschita, Herr A. B. Schapira, erzählte: Die Zahl der Juden in Sibirien beträgt 50 000. Sie sind entweder selbst politische Verbannte oder deren Abkömmlinge. Ihre Wohnsitze sind fast ausschliesslich die grösseren Städte. Der grösste Theil von ihnen ist wohlhabend, dem Beruf nach sind die meisten Kaufleute. Die Harmonie in den Gemeinden lässt nichts zu. wünschen übrig, das Einvernehmen mit der nicht-