Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 3 (1839)
- Issue
- Heft 41 (4.4.1839)
- Date
- 1839-04-04
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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m. Jahrgang. Allgemeine No. 41. unpartheiisches Organ für alles jüdische Interesse (Mit Konigl. Gächfischer allergnädigster Lonceffion.) Leipzig, den 4. April 1839. Zeitungsnachrichte«. Don der russischen Granze, 12. Marz. (Prkvatmittl).) Irr No. 12. des Jahrg. 1831 d. Z haben Sie in einer ganz kurzen Notiz nach der Pr. St. Atg., Kenntniß von dem kaiserlichen Ukafe gegeben, nach welchem alle hebräischen Bücher einer besondern Visitation unterworfen werden. Da ich nun weder in dieser Zeitung, noch irgendwo diesen für uns und dann für dieGeschichte des Judenthums so wichtigen Mas in. seinem ganzen Umfange gefunden,- so wird e$/ Ihnen gewiß angenehm sein, ihn hierbei zu empfangen. „Gemäß Verordnung Sr. kaiserlichen Majestät" . Das Gouvernement gehorchte dem Mas. vom 27. Nov. 1836. No. 49762, welcher enthalt: Der oirigkrende Senat hat. den Berichts des Ministers der innern Angelegenheiten vernommen, der lautete: Um den Stadtbeamten ,"die, durch die ihnen ertheilte Aufsicht über ungestempelte wie verbotene hebräische Bücher, sehr in Anspruch genommen, und belästiget werden^ entgegenzukommen, wie auch nach Ueberzeugung, daß unter den Hebräern solche cirkuliren, hat er, der Minister des Innern, dem Comktat der Minister folgendes vorgelegt:? Nach der Bestimmung des Comitat vom vergangenen 13. und 27. Okt. geruheten' Se. kaiserl. Majestät zu verordnen. 1) Den Hebräern, durch wen es gebühret, kund und zu wissen zu thun, daß jeder, der im Besitze von ungestempelten und unzensurirten Büchern oder solcher vom Ausland unerlaubter Weise eingeschmuggelten, ist, selbe während Jahresfrist den Ortsbehörden zu überliefern habe, ohne dafür irgend eine Bestrafung befürchten zu dürfen; sollte aber nach Verlauf erwähnter Frist ein sothanes Buch bei irgend Jemand sich vorfinden, wird mit ihm nach den strengsten Gesetzen verfahren werden; 2) Mit der Visitation der. hebr: Bücher sind die Rabbiner,- unter persönlicher Verantwortlichkeit, beauftragt, und zwar: dhß sie dlezenfurirten Bücher mit' ihrer' Unterschrift zu versehen, die unzensurirten aber den Ortskearnten zü überliefern haben - ' welche letztere dieselbe an das Ministerium der inneren Angelegenheit zur genaueren Durchsicht < ihrer Einrichtung überliefern sollen; 3) Wenn aber nach anberaumtec.Frist, durch irgend welch' Ereigniß esäuchsek, bei einem der Hebräer verbotene Bücher entdeckt werden sollen; so sind die-Stadt> -und-Lands- Beamte verpflichtet und gehalten den Schuldigen dem Gerichte zu überantworten. 4) Zur Erleichterung der Beaufsichtigung-in den hebtäischen'vBuchöruckereileÄ,- sind von nun an alle bis jetzt in verschiedenen Städten und Flecken existirende, bis auf folgende zwei: die Eine in Kiew; die Andere in Wilno, aufgehoben, wo auch die Aufsicht über hebräische Bücher der Censur anvertrauet fein fast; sollte aber bei der Kiewer Universität, oder im Allgemeinen bei dem Censur-Comitaten', ein« solche noch nicht angestellt worden sein, ,wird anmit der Minister der inneren Angelegenheiten beauftragt, eine solche, in Übereinstimmung mit dem Minister der Bolksaüfklärung, ins .Leben zü''rufest. 5) Von Seiten des Finanzminiffers und des' der inneren Angelegenheiten allen Zoll- und vom Gubernium angestellten Granzbeamten - wiederhylentlkch einzuschärfen, alle vom Auslände hereinzuführende hebräische Bücher, bevor solche in Umlauf gebracht, dem Cenfüramt unvermeidlich zu überantworten. ' . . r/■- - Diesen Seinen allerhöchsten' Willen kn Ausführung zu setzen und gehörige Einrichtung zu treffen, hat -der Herr Minister der inneren Angelegenheiten dem dirkgirenden Senat aufgetragen, und der dirigirende Senat hat hiezu 'alle Gouvernements, Kreise und Aemter ermittelt, den allerhöchsten Willen Sr. kaiserl. Majestät zu verkünden. Das Gouvernement macht diesen Ukas bekannt am 1. Marz 1837*; J Nachdem man diesem UkäS Folge geleistet, würde ein zweiter publicirt, dem zu folge, man auch die von den Rabbinern zenfurirten Bücher an die Ortsbehörden verabfolgen müsse, um selbe einer abermaligen Revision zu unterwerfen, welchen Ukas ich Ihnen auch baldigst zu übersenden verhoffe. Würzburg, 18. März. (Ptivatmitth,)'. Za!den wirksamsten Mitteln für' die geistige Erhebung Md Belebung unsrer Glaubensgenossen überhaupt, . und besonders, auf dem Lande, wo die Anregung geringer ist, 'gehört das, seit einiger Zeit öfter vorgekommene Stiften von Lesevereknen und Lesezirkeln für Schriften, welche unsere inneren und äußeren Verhältnisse besprechen. Der Nutzen liegt auf bcc ^«0.' Unter den Israeliten der Landgerichtsbezkrke.Neustadt und Mllerichsstadt besteht ein solcher schost.fektdÄ ^Jahrtü/^und' hat sich des besten Fortgangs^zu erfreuen. Vör einigerZeiL hgt der Handelsmaün M A^ Kohn'zu Werüef/etn'.Mfall-! siges Circulair in Umlauf gefetztwelches bereits mit Men Unterschriften versehen'M'gDästkbäk' arMerkestttest^ ist mich, der Eifer des dortigen LajldrkMrs' Herrh Jhl, .'bet büM ein eigenes . Ausschreihest d!^ 'S.a^che ^'mDichst' zu' befördern suchte.' *'J ,Ji" " ' 11