Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 3 (1839)
- Issue
- Heft 30 (9.3.1839)
- Date
- 1839-03-09
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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m. Jahrgang. Allgemeine No. SO. Zeitung des ZudeuthuMs. Ein unparthensches Organ für alles jüdische Interesse (Mit Königl. Sächsischer aklergnädkgstrr Conceffion.) Leipzig, den 9. März 1839. Zeitungsnachrichten. Würzburg, 21. Febr. (Privatmitth.). Auf das in No. 19 dieses Blattes bereits mitgetheifte rentamtliche Ausschreiben legten mehre Gemeinden, worunter auch die hiesige, folgende Verwahrung ein: „Durch Verfügung des könkgl. Rentamtes vom 29. d. M. wurde uns eröffnet, daß.zur Erhebung der Juden. Extragelder das Vermögen eines jeden Einzelnen nach dem Gewerbsverdienste, Handels - Capital,.. Zahl des Umsatzes, Werth des Grundbesitzes und dem Betrag der Aktiven mit übrigen Vermögen eruirt werden und zur Controls ein Mitglied des Magistrates und ein Jscaelite aus der Gemeinde hiezu beigezogen werden soll. ' , . ' Es wurde uns deshalb aufgegeben, binnen 48 Stunden drei Mitglieder zu bmennen, um aus diesen eines-mahlen zu können, welches diesem Geschäfte beigezogen werde. Dieser Verfügung können und werden wir nicht Nachkommen, bis von der competenten allerhöchsten Stelle rechtskräftig entschieden ist, daß wir schuldig sind die sogenannten Juden Extra-Gelder zu bezahlen. Diese Schuldigkeit erkennen wir nicht, können daher auch uns nicht dazu verstehen, Grundlagen vorzunehmen, welche einer Anerkennung dieser Schuldigkeit, gleichkommen. — Zugleich verwahren wir uns gegen die Vörsteckung eines so kurzen Termins von 48 Stunden in einer für Uns und unsere Nachkommen so äußerst wichtigen Angelegenheit- und bemerken, daß uns zur Begründung, dieser Anforderung an die ehemalige Judenfchaft. oder an uns noch /gar nichts zugekommen ist. Wir wiederholen unsere bereits oben eingelegte Verwahrung gegen unsere Schuldigkeit und bitten: diese ünsete Weigerung' nicht als Rennten; gegen die -Obrigkeit,' sdndern als'uothwendige' Wahtung unserer Interesse anzusehen. r.: ,; ‘ : ^Des. Königl. Rentamts .... .. . - gehorsamste.**." .. . .. Diese Verwahrung blieb jedoch unberücksichtigt'und das kL Rentamt erhielt Befehl' unverzüglich die Einschätzung vorzünehmen. -- Um dieses richtig zu beurtheilm, darf nicht unbemerkt bleiben,:.daß das.Aecar -selbst, -diese Foderung als eine C o rp oratio nsssch.u ldansehewmüffe,' weil es sonst'.nicht eine co n st ante 'Summe' m Anspruch nehmen, könnte^ .und. nicht diese, welche die ehemals bestandene Corporation älsAbkäufssumme zu entrichtenmit - dem Aerllr übereingekotnmen war, : Ist.. sie-aber eine. Corporationsschuld,. wer gibt :dejn Aerar das Recht der R'epartiti o n, welche damals von der Corporation selbst vorgenommen wurde? wer hat entschieden, daß sie auf diese Weise zu geschehen hat, auf welche sie damals nicht geschah? Freilich konnte das Aerar..nicht anders verfahren, wenn es seine Forderung nicht ganz aufgeben wollte, denn an die Corporation ist die Foderung nicht, zu stellen, weil sie — nicht mehr besteht: allein eben darum kann sie auch wirklich nicht Platz greifen und' hatte' von vorn herein nicht gestellt werden'sollen, abgesehen-von .den vielen anderen Gründen, welche, derselben entgegengestellt werden können, und . welche allerhöchsten Ortes auch nicht unbeachtet bleiben werden. — — In Betreff der im Rabbknate Burgpreppach erschienenen Synagogenordnung kann ich Ihnen nunmehr, nachdem ich im Besitze einer Abschrift derselben bin genaueren Bericht erstatten. Dieselbe ist nur für das Wintersemester dieses Jahres bestimmt und enthalt Anordnungen:, wann gebetet, wie gebetet und was gebetet werden soll: In Betreff des ersteren wird die im Kalender oder Tnb angegebene Zeit dazu bestimmt; in Betreff des zweiten Ruhe und Stille geboten .und zur Vermeidung der Störungen auch das Mizwotverkaufen.untersagt; in Betreff des dritten Alles unverändert beibehalten und nur befohlen, daß die Pijütim(deren keine - abgestellt'worden sind), leise gebetet werden sollen. ' . ’ ' Auffallend ist in derselben, daß in.derselben der Ehrentitel eines ‘"Din so sehr berücksichtigt wird und den Besitzern derselben so manche Bevorzugung eingeraumt ist. Wir können dieses nicht für ersprießlich halten , und glauben, daß manche nachtheilige Folge damit verbunden sein dürfte: - London, 16. Febr. (Privatmitth.). Die Streitigkeiten .'in unserer Gemeinde sind. Gott.sei Dank! nicht allein ganz Uch b.eige legt,, sondern haben Gottlob den schlafenden' Energieen einen neuen Impuls gegeben.- Ich werde Ihnen nunmehr bald eine ausführliche Mittheilung darüber geben. Ich lege Ihnen heute' einige Druckschriften bei, die bei dieser-Gelegenheit erschienen sind. ' Die Eine: Ä. Word in Season from an Israelite to Jiis brelhern. London 1839 mit dem Motto: „Thou art an Loly people, unto llie Lord ihy; Äpd" ist, ein kräftiges >ng l i sch es Wort zu seiner Zeit, jede Uneinigkeit zu vermeiden, und nicht dem Leichtsinne / die Formen des bisjetzt einigen Judenthums „nach jedem Winde, der da bläst" zu ändern, zu huldigen. Die Andre ist nicht in. den Buchhandel' gekommen, sondern auf Kosten einer Dame gedrückt und.- unter die jüdische Jugend