Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 3 (1839)
- Issue
- Heft 24 (23.2.1839)
- Date
- 1839-02-23
- Page
- Seite 23 (sequence 7)
- Language
- German
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23 selbst gestatten das Schuhanzk'ehen, wo zu befürchten ist m?2Tüln ‘naw d. h. „Nichtjuden föchten es bemerken." (s. zu n'biü n"1 1Y)E)$ mithin dürfte in unfern Tagen, wo wir mit Nichtjuden in unaufhörlicher socialer Berührung uns befinden, jene vom Nachmanides und b'D ausgesprochene Suspension des Verbots wol auf fast alle Fälle auszudehn'en sein.' Für die Praxis hat daher die Forschung, ob der Ursprung biblisch oder nicht sei, weiter keine Bedeutung. ib". Ist das Sitzen auf der Erde als Zeichen der Trauer und Zerknirschung zwar allerdings uralten Ursprungs, so führt'es der Talmud doch nicht unter den übrigen Trauergeboten als allgemein verpflichtend mit auf. Nachmanides auf einen talmudischen Ausdruck gestützt und (der übrigens nicht 5'ö'b wie NMo mTi citirt, sondern hat), sprechen erst dieses Gebot aus. S. 38. heißt es: „Dürfte die Manier, göttliche Gebote als Negationen polytheistischer Gebräuche zu erklären, wenig ersprießlich sein!" Doch ist Maimonides (s. u. A. More Th. 3. Abschn. 32 und Jad hachsaka-^7 jrDVfn 's 'in) dieser Manier zugechan, sie muß also doch etwas Ersprießliches haben! — Das Verbot lieber „als Negicung des in dem Gebrauch liegenden verderblichen Gedankens fassen," laßt sich nicht durchweg anwenden, besonders da nicht, wo es weniger auf den Sinn als auf die äußere Manifestirung, auf die Bezweckung einer gewissen äußeren Jsolirung anßommt. S. 44. Allerdings scheinen Stern und Reggio die Stelle in Sifrk (obgleich sie S. 368 der Zeit, für jüdische Theologie aus Ialkut I, 707 angeführt wird) nicht eingesehen und daher einen Widerspruch in Sifri's Worten gefunden zu haben. Daß aber diese Stelle, selbst so wie sie Raschi citirt, keinen Widerspruch enthalte, sucht schon R. Elias Miscachi darzüthun, — Hierdurch ist aber der Schluß Stern's, daß dieser Gebrauch als gesetzliche Bestimmung keine biblische Begründung habe, noch nicht entkräftet, da ja auch der Skfri Solches nicht ausdrücklich als gesetzliche Bestimmung msnTN (wie Talmud Ketubor) angiebt. ■ S. 45 Und 46. — Herr Stern meint wahrscheinlich S. 365 der Zeitschrift für jüdische Theologie, daß das vom Talmud zwar als verabscheuungswürdig gehaltene „Kopfentblößen der Frauen," weshalb es mit der Strafe na^r1 I i-ü'ins aVä belegt wurde,; und als Zeichen einer gewissen! Frechheit gleichsam schon als „biblisches Verbot" (da die Bibel die höchste Keuschheit und Sittenreknheit empfiehlt und befiehlt und für eine verdächtige Frau grade das Gegenteil „Entblößung anordnet,^' zu betrachten sei, doch, nicht in der festen Gestalt einer [btblifd)] gesetzlichen Bestimmung auftritt!" — Und hier hat er wohl nicht unrecht. — Man darf die feine Distinktion . zwischen i-mnni -p niLia und jc. Imin nicht außer Acht lassen, s. ans? mn ü* püm rpö msöin. Also nicht „Pflicht" sondern „Es.iff löblich.". S. 49. Ist die Behauptung des Herrn Hirsch offenbar zu weit gehend, da ja selbst die' rigorosere Meinung (a'tö und ifeö,. von bfinsto rvm citirt) das Entblößen des Haars im Hausgebiete nur als uralte jüdische Sitte, nma iansa ■ tosi rrn-nnr m aber nicht als Gesetz bezeichnen, wahrend die mildere Meinung (R. Moses Israel im fch und ppinio npbn, auch selbst ^2 nm es durchaus als gar nicht einmal von der alten Sitte verboten, sondern höchstens nur als „Zeichen der Sittsamkeit" für wünschenswerth halten, ja a'p'o, 12p ppirra npVn erwähnt nicht einmal von Letzterem etwas, sondern' sagt unbedingt Nbi pnm pi ia;s"-ih naa ■para. „Das Haarentblößen ist nur auf der Straße, aber nicht im Hausgebiete untersagt." Des Herrn Hirsch Citat des 'VNipia rvm in der Parenthese scheint nur nach aü-’in zu sein, welcher den VKiniö nm nicht wortgetreu wiedergiebt. Am Schluffe müssen wir nochmals wiederholen, daß wir, durch Aufstellung obiger Bemerkungen, keineswegs in irgend eine Polemik gegen Herrn Hirsch einzugehen beabsichtigten. — Haben wir geirrt, so werden wir Belehrung gern annehmen. Jedenfalls aber glauben wir durch das Ankämpfen gegen Uebert'reibungen dem gemäßkgt-rabbinischen Judenthume einen größeren unb, nachhaltigeren Dienst zu erweisen, als wenn man — in einseitiger Ultra-Consequenz befangen — die Sachen auf die Spitze stellt. Extreme erwecken Zerrbilder!