Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1839-01-17 · Heft 8 (17.1.1839) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
3 (1839)
Issue
Heft 8 (17.1.1839)
Date
1839-01-17
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3224737-3225013-3225022--01561-3315438
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

III. Jahrgang. AllSe meine No. 8. Zeitung -es Judenthums. ' (Sin , ' nnpartheiisches Organ für alles jüdische Interesse. (Mit König!. Sächsischer allergnädigster Conceffion.) ' Leipzig, den 17. Januar 1839. Zeitungsnachrichte«. Paris, 20. Dez. Eine bedeutende Anzahl polnischer Juden ist nach Paris gekommen, indem sie ihr Vaterlandangeblich wegen der gegen sie getroffenen strengen Anordnungen, Verlässen haben.. . (1. äe Pari«,) Zürich, 15. Dez. (Pcivatmitth.). Daß die' Diskussion über die Emancipation der Juden auch in der Schweiz begonnen, haben Sie schon gemeldet. Die Vorlage betrifft allerdings erst die Niederlassung, mit mittelalterlich erschwerenden Bedingungen, mit denen, vor dem definitiven Beschluß, ich Ihre Leser nicht behelligen will. Daß in der .Schweiz, diesem gegen die Israeliten so intoleranten Staate, sich der ausschließenden Stimmen viele hören lassen würden, ließ sich voraussehen. Daß aber, wie in No. 67 des Landboten in Winterthur, die pöbelhaftesten Ausdrücke dem Publikum abermals vorgelegt wurdenbeweist, daß der Schmutz sich von der Tagesliteratur nirgends ganz entfernen läßt. Um so eher fand sich eine andere Redaktion „Der Volksbote. Schweizerisches Nationalblatt," der hier erscheint, bewogen, eine höchst kräftige und männlich schweizerische Entgegnung zu geben, welche sie beiliegend in No. 95 finden werden. DieRedaktion erklärt ihre Absicht freimüthig so: „Unbekümmert um Verkennung und Mißdeutung sprechen wir deßhalb hier frei und offen unsere reine Ueberzeu-- gung aus: „Der Gesetzesvorschlag über die Nkederlassungsverhältnisse der Juden im Kanton Zürich ist nicht nur nicht zu gelinde, sondern alle Beschränkungen in demselben sind eben so ungerecht, zweckwidrig und unchristlich, als überhaupt jede Rechtsbeschränkung un5 jedes Ausnahmsgesetz nicht nur mit den Grundsätzen einer gesunden Politik, sondern auch speziell mit dem Geiste der Verfassung des Kantons Zürich und seiner Gewerbsfreiheit im grellsten Widerspruche steht." Es ist indeß wirklich zu besorgen, daß Bigotterie, Rachsucht und Vorurtheile verschiedener Art in diesem Punkte noch argen, schlimmen Spuk treiben werden. Doch soll uns Dieß nicht abschrecken, dennoch kühn und frei die Wahrheit über diese heikle Sache auszusprechen,- damit man doch wenigstens nicht sagen.könne, in dem. schweizerischen Athen haben die unterdrückten. Juden im Jahre des Heils 1838,. im siebenten' Jahr der' Regenerazion der Demokratie auch nicht ein öffentliches Organ gefunden, das ihre natürliche Rechte ungenirt vertheidigte." - . - Ja, noch mehr, sie dringt geradezu auf'eine freisinnige Entwickelung > der Sache, indem sie ihre Ansicht folgendermaßen ausdrückt: „Nach unserer Ansicht sollte der Große Rath von Zürich ganz kurz den maliziösen Gesetzesvorschlag und all fällige Majocitats- und MinotitätsmodLfikazkonen desselben in folgende gesetzliche Bestimmung verwandeln: " „Die Hebräer sind ,im Kanton Zürich in 'jeder Beziehung, inallen Rechten und Pflichten denübrigen. Niedergelassenen und Staatsbürgern , gleichzustellen. Sie können die Niederlassungsbewilligung gleich jedem Andern , gegen die'.Erfüllung der allgemeinen damit verbundenen Legitimations-Erfordernisse erhalten. -Sie können das Bürgerrecht erwerben, und sind, wenn sie solches erlangt haben, gleich, jedem Staatsbürger zu allen Aemtern und Ehrenstellen wählbar." Dies begründet er einfach durch folgende Sätze: ... „Rechtsgarantie ist ,der einzige Hauptzweck der menschlichen Gesellschaft. '-; , Alle andern Zwecke müssen in einem vernünftig eingerichteten Staate, seien Verfassung oder Beherrschungsform, welche sie wollen, - diesem einzigen und obersten Prinzip untergeordnet sein. . ' Nun soll aber besonders meiner Demokratie der Satz" der oberste sein: „Alle Eingebornen und Einwohner sind gleich vor dem, Rechte." , Der Mensch hat das natürliche Recht, wenn zumal noch seine Eltern heimathlos.sind, auf der Scholle Erde,? die ihn das Licht der Welt, exblicken ließ-, schnaufen und' essen und trinken, schlafen und wachen, .seinen Stamm foctpflanzen und. allen möglichen Handel, Gewerb und Verkehr, der ihm seine. Existenz auf ehrliche Weise fristet, treiben zu dürfen. „Alles Dieß ist eine.alte Geschichte und fromme Leute glauben dran." - - ,! i V,; . „Solch eine Sprache wäre einerRepräsentativ-Demokcatie, wie Zürich ist, würdig. Für zufällige üble Folgen haben wir ja eine Polizei und dine Justiz,^die sich bekanntlich -von je Zeiten her . - durch eknew eingefleischten Judenhaß glanzvoll ausgezeichnet haben.Die haben die-größte Freude daran, wenn sie einen Kuppler oder ein armes Schachecjüdli.abfassen und abstrafen können, das/ist für sie ein Schmaus, wie für die Katz die Maus,; aber denn doch die Kätz sich selten wagt an einen großen Isatz. Darum müssen wir nicht bang sein. Wenn's so Was zu fischen gibt; so .wird's gewiß gefangen."

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.