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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-12-23 · Heft 52 (23.12.1844) · p. Seite 757

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 52 (23.12.1844)
Date
1844-12-23
Page
Seite 757 (sequence 5)
Language
German
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757 Landtag nicht nur unseren Erwartungen nicht entsprochen, sondern er hat zu unserer Erleichterung auch nicht ein Artikelchen zur Reife gebracht! — Es wäre aber bei dem, ein unverzeihliches Vergehen gegen die Hochherzigkeit der edelen Vertreter unserer Rechte, und höchst undankbar uns zu beklagen. Denn, es ist uns und aller Welt bekannt mit welchem Ernste die löblichen Stände unsere gerechten Ansprüche verfochten. Blieben aber dennoch diese ernsten Bestrebungen, unsere bürgerliche Stellung auf eine höhere Stufe zu heben bei dem Reichstage 1843—44 ohne Erfolg, so dürfen wir nicht vergessen, daß viele wichtigere Arbeiten von allgemeinerem Interesse unausgearbeitet blieben, daß dieser Landtag von dem Lande nicht als geschlossen, und daß der nächstfolgende als Fortsetzung des jüngst abgehaltenen betrachtet wird. Ist doch die Rede — wenigstens wünschen es die löbl. Stände — von einer schon im Jahre 184» statt zu habenden Zusammenberufung eines ergänzenden Reichstages! — Der Samen ist gestreut, und die nächste Zukunft soll und wird — so hoffen auch wir — das zur Reife bringen, was in dieser Frist nicht zur Reife gebracht werden konnte. — Nie waren wir noch zu solchen Hoffnungen mehr berechtiget als eben jetzt, in einer Zeit, wo es Hauptaufgabe der Legislatur ist, die schroffen Scheidewände, die Brauch und Herkommen zwischen Klassen und Konfessionen aufgethürmt, niederzureißen, und — Partei und Rang vergessend, ein Band um alle Bewohner Ungarns zu schließen, das Band des Genusses gleicher Rechte beim Tragen gleicher Lasten. — Und cs ist wol den großen Männern der Gesetzgebung zu sehr bekannt, daß der Jude zur Hebung der Nationalindustrie und des materiellen Wohls des Landes überhaupt nicht wenig beitragen wird! — -Als am l. November bei den Magnaten in der 259sten Sitzung der Repräsentations- und Gesetzvorschlag über den freien Uebertritt zu Verhandlung kam, verlangte ein Graf, daß im ersten Paragraph, wo der Uebertritt der Katholiken und unirten Griechen in jede gesetzlich rezipirte Religion gestattet wird, das Wort „christlich" eingeschaltet werde, damit man, wenn die Juden einmal emanzipirt werden, und ihre Religion eine gesetzlich rezipirte wird, nicht auch den Uebertritt zu derselben darunter verstehen könne; dieser Antrag wurde aber wenig berücksichtiget. — Ein anderer Graf bemerkte im Verlaufe dieser Verhandlung: Er sehe keinen Grund, Jemandem den Uebertritt zum Judenthum, wenn es ihm also beliebt, zu verwehren. — -In dem „Gesetzartikel" über die Erläuterung und resp. Abänderung einiger Paragraph« des im fünfzehnten Artikel 1840 enthaltenen Wechselrechtes, der bereits sanktionirt ist und mit Publikation Gesetzeskraft haben wird, verordnet der zweite Paragraph Folgendes: „Dem H. 14 des ersten Theiles") wird beige- „fügt: Alles mit hebräischen Buchstaben auf „Wechsel Geschriebene ist ungültig." -Einen schönen Beweis bürgerlichen Sinnes und nationaler Anhänglichkeit gab die auf der hohen Stufe der Zeit stehende israelitische Gemeinde zu Pesth, indem sie dem Vereine zur Errichtung eines Mathias-Monumentes in Pesth, zu die- ■ sem Zwecke »00 fl. übermachte, und sich obligirte, in! den nächstfolgenden zehn Jahren, jedes Jahr 2»0fl.! beizusteucrn. Der Verein nahm dieses patriotische > Geschenk mit Freuden an und beschloß dex Gemeinde! eine Dankadresse zuzuschicken **). i-Nicht minder erhebend ist es wahrj zunehmen wie manche israel. Gemeinde Ungarns keine! Gelegenheit vorübergehen läßt, ihre tieM und,inj nigste Theilnahme an den öffentlichen Festen die der ' Nationalität und dem Bürgerthum gefeiert werden,! zu beurkunden. Sv lesen wir aus Temesvür: j „Daß, als am Vorabende des Fahnenweihefestes! „des bürgerlichen Scharfschützenkorps dieser k. Freii „stadt zu diesem Ende die innere Stadt glänzend bcj „leuchtet war, sich unter den vielen Gebäuden vor-! „züglich das städtische Rathhaus und das israe-! „lirische Gemeindehaus durch das sinnigste und „geschmackvollste Arrangement auszeichneten." c) Wo es u. A. heißt: „drei Jahre nach Veröffentlichung dieses Gesetzes, dürfen nur Solche, die des Schreibens kundig sind, Wechselverpflichtungen auf sich nehmen u. s. w." Es wird hier aiso die hebräische Schrift nicht ausgeschlossen Korresp. *'’) Diese, so wie einige andere Notizen dieser Einsendung kommen — den wichtigem Landtagsbecichten Platz einräumend — sehr spat, sind aber nichts destoweniger der öffentlichen Kenntnißnahme mittelst dieser Blatter nicht unwürdig. Korresp.

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