Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 52 (23.12.1844)
- Date
- 1844-12-23
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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No. 52. VIII. Z-hrg-xg. Allgemeine 058 Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Verlag von Baumgärtners Buchhandlung zu Leipzig. (Mit Königl. Sächsischer allergnädrgster Konzession.) Leipzig, den 23. Dezember 1844. Redakteur: Dr. Ludwig Philipps»«, Ra b biner zu Magdeburg. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich 96 Bogen in Quart inkl. des Titels, Registers u. s. w. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig; mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 15 Ngr. (1 Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate — 22 \ Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen Postämter und Zeitungsexpeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich d'e Königl. Sächs. wohllöbl. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Anzeige. Die Allgemeine Zeitung -es Judenthums wird auch im nächsten Jahre mit der Unparteilichkeit und Nachhaltigkeit, mit dem Eifer und der Thätigkeit, welche ihr bis jetzt seit acht Jahren Interesse und Wirksamkeit in und außerhalb unsrer Glaubensgenoffenschaft geschaffen haben, ihre Zwecke und Aufgaben verfolgen. Einiges Neue und Originale, welches wir für das künftige Jahr bereit haben, wird den Lesern besonders willkommen sein. Die Redaktion. Aufforderung. Nach hoher Verfügung der Königl. Ministerien der geistlichen rc. Angelegenheiten und des Innern d. d. Berlin 26. Oktober a. c. ist das Unterzeichnete Kollegium angewiesen, in Gemäßheit der Bestimmung des H. 68 der Gemeindestatnten die Wahl eines zweiten Rabbiners herbeizuführen und zu diesem Zwecke eine Konkurrenz zu veröffentliche». Die Funktionen dieses Amtes bestehen in dem Abhalten deutscher, auf Religion und Moral abzweckenden Synagogalvorträge, dem Unterricht angehender jüdischer Theologen, der Eidesabnahme und Admonition bei gerichtlichen Vereidungen, der Beantwortung ritueller Anfragen und der Mitwirkung im rabbiuischeu Kollegium in allen Fällen, wo solches erforderlich ist. Wir fordern demnach die Herren Rabbiner, welche um dieses Amt sich zu bewerben gedenken, hiermit auf, ihre Meldungen unter Beifügung genügender Zeugnisse über gründliche rabbiuische Gelehrsamkeit, strenge Religiosität, wissenschaftliche Bildung und unbescholtenen Lebenswandel binnen zwei Monaten bei uns eiuzureicheu. Breslau, den 20. November 1844. Das Obervorsteherkollegiurn hiesiger Zsraelitengemeinde.