Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 50 (9.12.1844)
- Date
- 1844-12-09
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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vm. Z-h-gong. Allgemeine No. SV. Zeitung des Zudrnthums. Ein unpartheiisches Organ für alles jüdische Interesse. Redakteur: Verlag von Dr. Ludwig Philipps»«, Baumgärtners Buchhandlung Rabbiner zu Magdeburg. ZU Leipzig. (Mit Königl. Sächsischer allergnädigster Konzession.) Leipzig, den 9. Dezember 1844. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich 96 Bogen in Quart inkl. des Titels, Registers u. f. w. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — J Thlr. 13 Ngr. (1 Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate — 22 £ Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen. Postämter und Zeitungserpeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die Königl. Sächs. wohllöbl. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Anzeige. Die Allgemeine Zeitung -es Judenthums wird auch im nächsten Jahre mit der Unparteilichkeit nnd Nachhaltigkeit, mit dem Eifer und der Thätigkcit, welche ihr bis jetzt feit acht Zähren Interesse nnd Wirksamkeit in nnd außerhalb unsrer Glaubcnsgenosscnschaft geschaffen haben, ihre Zwecke und Aufgaben verfolgen. Einiges Neue und Originale, welches wir für das künftige Jahr bereit haben, wird den Lesern besonders willkommen sein. Die Redaktion. Anffov-evung. Nach hoher Verfügung der Königl. Ministerien der geistlichen rc. Angelegenheiten und des Innern 6. d. Berlin 26. Oktober a. c. ist das nuterzeichnete Kollegium angewiesen, in Gemäßheit der Bestimmung des §. 68 der Gemeindestatuten die Wahl eines zweiten Rabbiners herbeiznführen und zu diesem Zwecke eine Konkurrenz zn veröffentlichen. Die Funktionen dieses Amtes bestehen in dem Abhalten deutscher, auf Religion und Moral abzwcckendc» Synagogalvorträge, dem Unterricht angehender jüdischer Theologen, der Eidesabuahme und Admonition bei gerichtlichen Vereidungen, der Beantwortung ritueller Anfragen und der Mitwirknng im rabbiuischeu Kollegium in allen Fällen, wo solches erforderlich ist. Wir fordern demnach die Herren Rabbiner, welche um dieses Amt sich zn bewerben gedenken, hiermit auf, ihre Meldnngen unter Beifügung genügender Jengniffc über gründliche rabbinische Gelehrsamkeit, strenge Religiosität, wissenschaftliche Bildung und unbescholtenen Lebenswandel binnen zwei Monaten bei uns einzureichen. Breslau, den 26. November 1844. Das Obervorsteherkollegmm hiesiger Jsraelilmgememde.