Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 45 (4.11.1844)
- Date
- 1844-11-04
- Page
- Seite 644 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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644 beenden Juden zu entwerfen. Der Gesetzvorschlag ist noch nicht veröffentlicht; so viel aber ist gewiß, daß die Einwanderung ausländischer Juden nach Ungarn sehr erschwert werden wird. Es heißt wol trricinn — Seitdem der Feuilletonist eines konservativen Blattes von der Passiv», vielleicht durch die Mineralkur, geheilt wurde, in jeder Nummer seiner „Neuigkeiten" einige „Judenwitze" zu reißen, sicht man es unserer Presse durchaus nicht an, daß es Juden im Lande giebt, außer wenn etwa eine Diebesbande entdeckt wird, wobei ein Jude sich findet, wo es dann zu heißen pflegt: „unter dem Gesindel soll auch ein Emanzipandus sein." — Unter uns Israeliten in Ungarn ist aber auch Alles ruhig oder wenigstens still. Es giebt für diese Ruhe noch einige andere Ausdrücke, deren man sich bedienen kann, wenn man das Kind beim rechten Namen nennen will. St. Nicolau, 12. Oktober. (Eingesandt.) In No. 36 der Allgemeinen Zeitung des Judenthums lasen wir einen vom hiesigen Orte aus datirten Bericht eines hier vorgefallenen Prozesses, welcher uns veranlaßt, nachdem der anonyme Berichterstatter, mit Unkenntniß des wirklichen Thatbestandes, unsere löbliche Gerichtsstelle, deren humanen Wohlwollens, Schutzes und Gerechtigkeitsliebe wir uns immer zu erfreuen haben, in ein dunkeles Licht darstcllt, mit der Wahrheit getreuerem Bilde dem Lesepublikum mitzutheilen. Indem wir zugleich dem Berichterstatter zu solchen Versuchen mehr Vorsichtigkeit anempfehlen, müssen wir es öffentlich mißbilligen, daß derselbe es gewagt hat, von unserer Gerichtsstelle Meinungen auszusprechen, die das praktische Leben täglich Lügen straft. Ein von einem Edelmanne auf einen hiesigen Israeliten präscntirter Wechsel, welcher die Schuld ignorirte und die Unterschrift nicht anerkannte, wurde aus dem Wege des Prozesses verhandelt, untersucht, und vom Gesetze in seiner Echtheit befunden. Es wäre unbescheiden und vermessen von irgend einem Laien sich in die Wege der Jurisdiktion einmischcn ”) Wir nehmen diese Berichtigung, obschon ihr Resultat am Ende dasselbe ist, weil wir darum von achtbaren Personen ersucht sind, auf. Redakt. zu wollen. Da der Angeklagte seiner schlechten Umstände halber, nicht zahlen konnte, so wurde seine Person dem Gläubiger auf fünfzehn Tage zugeurtheilt. Aber nicht zu Frohndiensten, wie Berichterstatter sich ausgedrückt hat, sondern nach den Landesgesetzen zu solchen Arbeiten, die seinen physischen Kräften zusagen. Wahr ist es aber leider, daß man den Schuldner, nach der gerichtlichen Uebergabe seiner Person, unter Trompetenschall und Zusammenrottung des Pöbels, zur Schmach und Beschimpfung aller seiner Glaubensgenossen — da man einen christlichen Schuldner so zu brandmarken nicht gewagt hätte — durch die Straßen unseres Städtchens, bis auf das naheliegende Gut des Edelmannes, geführt hat. Wir müssen gestehen, daß die Obrigkeit, an diesem die Menschheit entwürdigenden Verfahren nicht den geringsten Antheil hatte, daß aber ein solcher Akt vor dem Komitatshause, in welchem alle Gerichtsherren versammelt waren, geschehen konnte, ohne daß Jemand so viel Liberalität und Humanität gezeigt hätte, dieses eigenmächtige Verfahren mit einem Schuldner, zu hintertrciben, bleibt eine lebendige Satyre auf den hochgefeierten magyarischen Sinn, und kann den Freiheit athmenden neuen ungarischen Schöpfungen keine Parallele halten. Die Dienstbeflissenen eines solchen Auftrittes aber, haben evident bewiesen, daß sie keine Söhne des aufgeklärten neunzehnten Jahrhunderts sind, sondern mit ihrem unkultivirten Innern noch dem Mittelaiter angehören, wo Folterbänke und Inquisitionen an der Tagesordnung waren. A. B. Moldau und Wallachei. Jassy, 6. Oktober. Die Voss. Zeit, berichtet: „Dem fanatischen Rabbiner, welcher den Bannfluch gegen alle Juden ausgesprochen hatte, welche ihre Kinder bei den schottischen Missionären in Jassy lesen und schreiben lehren ließen, ist auf den Antrag eines Konsuls dies bei strenger Ahndung verboten worden, da die Landesregierung nicht der Meinung ist, wie man oft in Europa hört, daß auch Mathematik einem katholischen Schüler nur von einem katholischen Lehrer beigebracht werden dürfe." — —. Wir, gewiß keine Freunde von Bannfluch, finden den vom Korrespondenten geltend gemachten