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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-11-04 · Heft 45 (4.11.1844) · p. Seite 641

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 45 (4.11.1844)
Date
1844-11-04
Page
Seite 641 (sequence 5)
Language
German
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641 könne, einen Mann, der immer der Erste gewesen, zur Unterstützung jeder wohllhätigen Anstalt im Lande ohne Rücksicht auf deren religiösen Charakter (hört), einen Mann, der niemals fragt: zu welcher Kirchengemeinde gehört diese oder jene Stiftung, sondern blos: hat sie den Zweck, dem Unglücklichen aufzuhelfcn, den Gebeugten zu trösten, und die Glückseligkeit der Mitmenschen zu erhöhen? Und dann war Herr Salomons gewiß der freigebigste Kontribuent der Anstalt (Beifallj. In ihm fände die Wittwe unwandelbar den Freund, die Waise den Wohlthäter; von ihm könne ohne Bedenken behauptet werden, er fände seinen Genuß nur daran, die Verlassenen zu besuchen und sich selbst rein zu halten von den Flek ken der Welt. (Lauter Beifall). Mit vielem Vergnügen erwähne er hier als Augenzeuge, wie bei einer neulichen öffentlichen Gelegenheit nach einem wohlverdienten Lobe dieses Herrn der hochgestellte christliche Geistliche Dr. Bunling öffentlich erklärte, daß obgleich eS bei solcher Gelegenheit nicht gebräuchlich sei, er als ein Bewunderer des öffentlichen und privaten Benehmens des Herrn Salomons, nicht umhin könne, ihm hier ,,God speed" zu wünschen, und er könne nie vergessen, was wir Christen den Juden verdanken, von welchen der Heiland stammt, dem wir Christen alle unsere irdischen Tröstungen zuschreiben und auf den wir unsere ewigen Hoffnungen begründen. (Beifall). Gewiß sei diese Aeußerung eines so ausgezeichneten und begeisterten Golteslehrers, wie Or. Bunting, die beste Antwort an diejenigen, die behauptet hätten durch Herrn Salomons Ausnahme würde man das Kollegium entchristlichen. Gewiß müsse der Christenglaube der Mitglieder des Hofes sehr schwach sein, wenn er durch die Anwesenheit dieses einen Herrn gefährdet wäre. — Uebrigens sei Herr Salomons bereits früher von Ihrer Majestät zu dem hohen Amte eines High-Sheriffs der Grafschaft Kent ernannt worden, und der gesammte Adel, die Geistlichkeit der Landeskirche und die Bürgerschaft geben das höchste Zeugniß für seine musterhafte Amtsführung. Ein andermal sei er vom Volke zum Sheriff von London und Middlesex erwählt, und habe so in seiner Person das Zutrauen der Krone und des Volks vereinigt; und habe er sich jemals die zahlreichen Pflichten, die diese Aemter ihm auflegten, auch nur leicht zu machen versucht? Es möge seine häufige Anwesenheit in den verschiedenen Kirchen dieser Stadt um für fromme Stiftungen zu sammeln, die er alle großmüthig selbst unterstützt, zeugen, es mögen die zahlreichen Danksagungen der Kirchspielsbehörden, die ihn erwählt, eben sowol als eben die gegenwärtige Wahl ein glänzendes Zeugniß oblegen. Ferner sei Herr S. einmal von einem Whigministerium und ein andermal von einem konservativen zum Magistrat erwählt, als Beweis, daß nicht Rücksichten der Gunst die Wahl geleitet. (Hört! Hört!). Seine Kollegen im Magistrat haben ihn überdies zum Vorsitzenden erwählt. Dies wären die Außenlinicn eines Charakters des Mannes, der jetzt vor dem Hofe stehe, um das Amt anzutreten, zu welchem ihn das Volk erwählt u. s. w. Wenn wir diese Rede lesen, wenn wir die Logik des englischen Christenpriesters erwägen, wenn wir das Verfahren des englischen Christenvolkes und der Regierung dem bald zu bewältigenden Buchstaben eines starren Gesetzes gegenüber beobachten und uns dann erinnern, auf welche Weise man auf dieser Seite des Meers die Nachahmung des englischen Christenlhums versteht-dann fühlen wir uns als Juden gekränkt, als deutsche tief beschämt, und als Menschen-aber nein! als Menschen vertrauen wir fest auf eine humane, von allem Heuchlen gesäuberte Zukunft! Preußen. Bonn, 15. Oktober. Die Aachener Zeitung berichtet von hier: Zwei Beschlüsse, die dem Geiste des Fortschritts und der Humanität des hiesigen Stadtraths alle Ehre machen, sind gestern von demselben einstimmig gefaßt worden. Es sollen für die Folge alle Verhandlungen veröffentlicht werden. Ferner soll bei dem Oberpräsidenten der Rheinprovinz ein Gesuch eingcreicht werden, die Gewerbtreibenden israelitischer Konfession von der gehässigen und aus den Zeiten der französischen Herrschaft stammenden Beschränkung zu befreien, wonach sie ohne ein besonderes, alljährlich zu erneuerndes Patent, ihr Gewerbe, resp. Geschäft nicht betreiben können. Wenn auch unsere Stadt die Ehre deS erstem Beschlusses mir ein paar anderen Städten unserer Provinz, die ihr vorangegangen sind, theilt, so hat sie doch, was den zweiten Beschluß anbelangt, das Verdienst der Priorität. Es ist zu wünschen, daß viele

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