Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 44 (28.10.1844)
- Date
- 1844-10-28
- Page
- Seite 634 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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634 mit feinen, ihn erfüllenden Burlakis und ihrer ganzen Suite hier wiederzugeben, übersteigt in der That die Kräfte meiner Feder, und vermöchte ich es, auch dann würde mich schon Schonung für meine Leser bewegen, es zu unterlassen. Ich will daher nur mit einem Worte sagen: das krakauer Plätzcher ist ein Paradies gegen den jaffyer Schulhof, und die elendsten Kasimir- Bewohner noch immer intellektuell, moralisch und wohlhabend gegenüber dem Burlakenvolk. — Die moldauische Regierung, wohl einsehend, daß das fortdauernde Anhäufen so vieler müssigen, meistens unnützen, vagabundaren Konsummenten dem Lande überhaupt, so wie der jassyer jüdischen Gemeinde insbesondere, physisch wie moralisch, nur zum Unheil gereichen würde, faßte den Beschluß, keine mehr in's Land herein zu lassen, und ertheilte überdieß den jassyer jüdischen Gemeindevorstehern die Macht, jeden unnützen und schädlichen Burlak, der sich bereits dort vorsindet, über die Donau zu schicken, d. h. aus dem Lande zu verweisen, was auch jetzt sehr oft geschieht. Schon viele Burlaken haben auf Befehl des jassyer Gemeindevorstehers die Donau »vlens volen» passiren müssen, aber man glaube ja nicht darum, daß diese die schlechtesten, unmoralischsten oder sonst schädlichsten der Burlaken waren, ihr Verbannungsgrund bestand vielmehr darin, daß sie z. B. am Sonnabend in irgend einer Gasse Jassy's (wo es keinen ai-ps giebl) ein Schnupftuch oder ein Brod öffentlich einhertrugen u. dergl. mehr. — Was das jaffyer Rabbinatskollegium (Bes-din) betrifft, so wird es besonders von einer Amtsfunktion fast unaufhörlich in Anspruch genommen, wobei es jedoch durch gewisse Sporteln entschädigt wird und sich daher jener, nie ruhenden, mühsamen Thätigkeit gern unterziehet. Die Amtsfunktion, von der wir reden, ist — das eheliche Scheiden und Wiederverheirathen. — Auf den Thüren dieses Gerichtshofes findet man mitunter die Scheidungskandidaten beider Geschlechter mit ihrer genauesten kasuistischen Benennung — wie es bekanntlich zur Gültigkeit eines Scheidebriefes erforderlich ist — in zwei parallel laufenden Listen mit Kreide ausgezeichnet. Auf einem andern Winkel eben dieser Thüre findet man wieder ähnliche Listen für Ehekandidaten, und gar nicht selten siguriren einerlei Namen in beiden Listen. Dieses kann auf doppelte Weise geschehen; entweder man verheirathet sich und scheidet sich nach einigen Tagen, oder man scheidet sich und verheirathet sich nach zwei bis drei Tagen wieder. Letzteres Verfahren mag Manchem als Rathsel Vorkommen; indessen in jenem Lande der Räthsel ist auch jenes Räkhsel zur Wirklichkeit gekommen. Zn Jassy wie in der ganzen Moldau praktizire» mehrere jüdische Aerzte, meistens Galizier von Geburt. Leider aber ist keiner darunter, der Sinn und Interesse für das geistige Wohl der Seinigen hätte; ja es gehet dort so weil, daß, wenn «in jüdischer Arzt in einigen Bojarenhäusern akkreditirt ist, er sich schämt, jüdische Häuser zu besuchen, und ein solcher Jünger AeskulapS ziehet dann eine strikte Quarantänslinie zwischen jüdischer und Bojarenpraxis, um sich wo möglich von erstercr ja nicht beflecken zu lassen. — In der Moldau giebts aber noch eine ganz andere Art von Doktoren. Es sind Rofe's in ihrem polnisch-jüdische» Nationalkostüm (wie wir sie in Galizien haben kennen gelernt, aber noch bei weitem unwissender und wegen der schlechten Medizinalverwaltung hier — in der Moldau — bei weitem dreister) die, da sie keine andere Sprache und Schrift als die Ihrige kennen, ihre Rezepte in polnisch-jüdischer Sprache und mit polnischjüdischen Lettern schreiben(!!) und der befreundete Apotheker weiß es schon zu enträthseln *). So einen Doktor giebt es fast in jeder jüdischen Gemeinde in der Moldau, und da er gewöhnlich keinen deutschen Familiennamen besitzt, so hört man bald von einem Rüwen- Doktor, bald von einem Toiwie-Doktor oder auch einem Jukil-Doktor sprechen. Der politische Stand der Juden in der Moldau ist zwar ein erträglicher, doch gewiß kein beneidenswerther. Denn ist ihnen auch das Gesetz im Allgemeinen nicht so ungünstig, so haben sie jedoch von der Administration mitunter recht viel zu erdulden. Der Sudit hangt natürlich nicht im Geringsten von der moldauischen Regierung ab. Er kann sich auch das Vergnügen verbeten, einen Landesgerichtsdiener (Drabanzen) zum Besuche bei sich zu sehen; denn, mit einem Worte, das Wohngebiet eines Sudits irgend einer auswärtigen Macht ist, in jurisdiktorischer Beziehung, ein souvraines Gebiet °) So ein merkwürdiges Rezept ist folgendermaßen abgefaßt: ymtt rm nairwt (hier folgt der Name des Apothekers) mb 4 , ö»»Jt wid «"-n 1L •'b',o,’a n -jwisn rwu yabsn k yoNp ix nn» »bbs •■prta iL nyosn •'üiyn /pnrwa ix b»os»bDy ■jt« rw» tr-ms .irapan jtöiu jupn