Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 37 (9.9.1844)
- Date
- 1844-09-09
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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No. 37. vhi. Jahrgang. Allgemeine Zeitung -es Zudenthums. Ein unpartheijsches Organ für alles jüdische Interesse. Redakteur: Verlag von Dr. Ludwig Philippfon, Baumgärtners Buchhandlung Rabbiner zu Magdeburg. zu öeipZtg. (Mit Königl. Sächsischer ä'llergnädigster Konzession.) Leipzig, den 9. September 1844. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich 96 Bogen in Quart inkl. des Titels,. Registers u. s. w. umfassen. Zn Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 15 Ngr. (1 Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate — 22 \ Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungserpeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die König!. Sachs, wohllöbl. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Inhalt. Leitender Artikel.: Entwuf eines israelitischen Kirchenrechts. Zeitungsnachrichten: Oesterreich: aus Ungarn, aus Ungarn, Pesth, Magdeburg. Deutschland: Braunschweig, Leipzig. Literar. Nachrichten: Magdeburg (Kalender). Korrespondenz: Wanderung durch' Krakau, Galizien, Bukowina, Moldau und Wallachei. (Fortsetzung.) Leitender Artikel. Magdeburg, den 2. September. Entwurf eines israelitischen Kirchenrechts. So eben kömmt uns folgende Einsendung des Herrn Rabb. Or. S. Mayer in Hechingen zu. Wir stehen nicht an, sie dem Abdruck zu übergeben, und zwar wörtlich, wie sie uns zugekommen, aus folgendem Grunde. Wir halten den folgenden Entwurf für unpraktisch, weil er sich auf eine israel. Oberkircheubehörde für ganz Deutschland stützt, die nach den obwaltenden politischen Verhältnissen schwerlich jemals das Licht der Welt erblickt. Wir halten den Entwurf für viel zu skizzenhaft, um schon als eine gründliche Vorlage angesehen zu werden. Wir stimmen endlich mit vielen Hauptprinzipien nicht überein, z. B. daß das Sanhedrin die für die Israeliten geltenden Glaubens-Wahrheiten zu bestimmen haben soll, daß der israelit. Kirche das Recht der Strafgewalt zuflehen soll. Im Gegensätze aber sind doch in dem Entwürfe Streben und Ideen von Organisirung vorhanden, und diese sind Lu unsrer Zeit überall sorgfältig zu pflegen und zu nähren, und Keime derselben nicht unbeachtend bei Seite zu schieben. In der Presse solche ungehindert heranbringe u und besprechen zu lassen, ist um so nothwendiger. Die Redaktion. Die Rabbliierversammümg betreffend. Hechliigeu, 22. Juli. Geehrter Herr Rabbiner! Sie berichteten in No. 26 Ihrer Allg. Zeitung unter Ziffer 5. der bei der ersten Rabbineroersammlung zur Berathung vorgekommenen Gegenstände, daß der von mir unterm 26. März d. I. gestellte und in No. 13 Ihrer Zeitung abgedruckte Antrag über Ausarbeitung eines jüdischen Kirchenrechts abgewiesen wurde. In No. 27 bemerkten Sie, daß es zur Charakteristik der Versammlung gehöre, daß sie meinen Antrag über Emanzipation der jüdischen Kirche gänzlich abgewiesen habe. Es ist jedoch mein Grundsatz, Pläne und Vorstellungen, die ich in Erwägung gezogen und deren Verwirklichung als möglich erscheint, nicht gänzlich aufzugeben, sondern mit Beharrlichkeit zu verfolgen. Zwar ist es in unsrer Zeit der Entwicklung und des gährenden Verstandes eine Unmöglichkeit, alle Glaubensgenossen zu veranlassen, daß sie sich nur von Einer religiösen Maxime leiten lassen sollen, denn theils verhöhnt man die scheinbar fruchtlosen Bemühungen, die Religion erhalten und veredeln zu wollen, nud theils kann man die Hülfe nicht verzeihen und sagt mit Joch mann: „Nicht eingreifen wollt Ihr in die Reli-