Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 22 (27.5.1844)
- Date
- 1844-05-27
- Page
- Seite 304 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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804 rung eintreten lasten, auf's Genaueste vollstreckt zu sehen, ernennen wir zu Exekutoren unseres wechselseitigen Testaments 1) den Handelsmann Michael Aron Basch hierselbst, und 2) den Kaufmann Liebermann Speyer zu Gratz und ertheilen ihnen alle die Befugnisse, welche ihnen die Gesetze nur irgend verleihen. Die Wirksamkeit beider Testaments-Exekutoren tritt erst nach unserm beiderseitigen Ableben ein. Wir ermächtigen die beiden Testaments - Exekutoren 1) den Erbes-Legitimationspunkt unserer Eltern festzustellen. 2) Bis dahin, wo die Erben ermittelt sein werden, unfern Nachlaß nicht bloß unumschränkt zu verwalten, sondern denselben auch nach ihrem Gutdenken zu versilbern, die zu diesem Zweck erforderlichen Vertrage abzuschließen, die nöthigen Anträge dieserhalb bei Gericht zu formiren, die ausstehenden Forderungen sei es im Wege der Gute oder des Prozesses einzuziehen, und darüber rechtsgültig zu quilliren, für die gehörige Sicherstellung des Nachlasses Sorge zu tragen, Justizkommissarien zur Führung von Prozessen zu bevollmächtigen, die Legate auszuzahlen, zu bewirken, daß die Sicherstellung der von uns legirten Rente von 300 Thlrn. im Hypothekenbuche unseres Grundstücks No. 100 am Markte erfolgt und endlich, daß der Inhalt unseres Testaments in der hiesigen Synagoge und in den Zeitungen bekannt gemacht werde, damit unsere Erben davon Kennmiß erlangen. Ein Mehreres haben wir nicht anzuordnen, wir schließen hiermit unfern letzten Willen, bitten ihn in allen Punkten aufrecht zu erhalten und in's gerichtliche Depositorium niederzulegen. VV. Anzeige. Einen geprüften, jüdischen Elementar-Lehrer (unverheirathet), welcher englisch und französich spricht und sowot in diesen als auch in der polnischen, lateinischen und griechischen Sprache und in den undern Gymnasial- Gegenständen guten Unterricht ertheilen kann, empfiehlt der Unterzeichnete als einen tüchtigen Pädagogen. Derselbe will zu Johanni oder spätestens zu Michaeli d. I. eine ihm zusagende Stelle annehmen und können deßhalb hierauf Reflektirende portofreie Anfragen einsenden an den Oberrabdiner Landsberg zu Zülz o. S. Gesuch. In der israelitischen Gemeinde zu Hanau wird ein Hülfslehrec für den Religionsunterricht, welcher zugleich zur Versetzung des Vorsänger-Dienstes daselbst durch eine schulgcmaße musikalische Ausbildung befähigt ist, gegen einen jährlichen fixen Gehalt von 400 Fl. gesucht. Bewerber um diese Stelle können ihre Anmeldungen innerhalb sechs Wochen an die Unterzeichnete Stelle richten. Hanau im Mai 1844. Kurfürst!. Israelitisches Provinzial-Vorsteheramt zu Hanau. Löbenstern. Anzeige. Bei der jüdischen Gemeinde zu Landshut in Schlesien wird zu Michaelis d. I. die sehr einträgliche Stelle eines Kantors und Schächters, der zugleich gründlichen Religions-Unterricht zu ertheilen im Stande ist, vakant. Hierauf Reflektirende belieben sich bald unter portofreier Einsendung ihrer Zeugnisse an den Unterzeichneten zu wenden. Joseph Frankerrstein, Vorsteher. Bemerkungen. Für das Hospital und die Schule in Jerusalem: eine Liste der Gemeinde Stolp durch Herrn Rabb. vr. Klein, im Betrage von 34 Thlr. — Eine Liste der Gemeinde zu Lemförde durch Herrn Kugelmann im Betrage von 10 Thlr. 12*/2 Ngr. — Beide Beträge sind nach Braunschweig abgegangen. — Es sind uns durch einen bewährten Mann — am 21. März, eingetroffen am 10. Mai — Gedichte eines fünfzehnjährigen Knaben, Joseph Geismar aus Sinsheim, zugesandt worden. Dieselben zeugen von den edelsten Empfindungen, und sind von lebhafter, fließender Diktion, was in Betracht des Alters gewiß überrascht. Was fehlt, ist originelle Auffassung des Stoffes, weshalb wir sie nicht zum Abdruck bringen konnten. Die Reduktion, Druck von I. B. Hirfchfeld<